Was leistet der Basistarif bei stationärer Heilbehandlung?
Im Basistarif sind Kosten für eine Krankenhausbehandlung gemäß den Krankenhausbehandlungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nur dann erstattungsfähig, wenn das Krankenhaus als Hochschulklinik anerkannt ist oder in den Krankenhausplan eines Bundeslandes (Plankrankenhaus) aufgenommen ist oder einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen abgeschlossen hat. Weitere Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Einweisung vorliegt.
Für Aufwendungen bei Behandlungen in Krankenhäusern, die der Gemeinsame Bundesausschuss von der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen hat, werden keinerlei Kosten erstattet.
Info Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.
Für stationäre psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung werden nur dann Kosten erstattet, wenn der Versicherer vorher eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
Kosten, die für stationäre medizinische Vorsorgeleistungen für Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in Vorsorgeeinrichtungen entstehen, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen abgeschlossen haben werden nur dann erstattet, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage gegeben hat.
Für den Fall, dass eine ambulante Rehabilitationsmaßnahme nicht ausreicht, werden Aufwendungen für eine Anschlussheilbehandlung und Rehabilitation mit Unterkunft und Verpflegung in dafür zugelassenen Einrichtungen erstattet, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Der Anspruch auf diese Leistung ist auf drei Wochen in einem Zeitraum von vier Jahren begrenzt, es sei denn, vorzeitige erneute Leistungen sind aus medizinischen Gründen zwingend erforderlich.
Höhe der Erstattung der Kosten für stationäre Behandlung im Krankenhaus nach dem Basistarif
Abhängig vom jeweilig vereinbarten Tarif (Selbstbehalt) erfolgt eine Erstattung zu 100 Prozent. Allerdings sieht der Basistarif, entsprechend der Regelungen bei der gesetzlichen Krankenkasse, eine Zuzahlung für jede versicherte Person vor. Diese Zuzahlungspflicht gilt für alle versicherten Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Zuzahlung beträgt 10 EURO pro Kalendertag, begrenzt auf 280 EURO pro Jahr.
Stationäre Behandlung in einem Hospiz
Für Kosten, die durch einen Aufenthalt in einem von der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Hospiz entstehen, erfolgt im Basistarif eine Erstattung, wenn in diesem Hospiz palliativ-medizinische Behandlungen erbracht werden und eine ambulante Versorgung in Haushalt oder Familie der versicherten Person nicht erfolgen kann.
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