Tierkrankenversicherung

Krankenversicherungen für Tiere gibt es noch nicht allzu lange. Der Spezialist für Tierversicherungen, die Uelzener Versicherung, hatte 1984 einem oft geäußertem Kundenwunsch entsprechend, als erste Versicherung in Deutschland die Tierkrankenversicherung für Hunde, Katzen und Pferde eingeführt. Auch die beste Fürsorge für das Haustier kann nicht verhindern, dass Hund, Katze oder Pferd einmal krank werden. Die dann beim Tierarzt anfallenden Kosten sind besonders dann recht hoch, wenn es um chronische Erkrankungen oder um Operationen geht. Mit einer Tierkrankenversicherung ist man vor finanziellen Überraschungen dieser Art geschützt. Je nach dem, welche Versicherungsgesellschaft und welchen Versicherungstarif man für seine Tierkrankenversicherung ausgewählt hat, zahlt die Tierversicherung die entstehenden Kosten voll oder mit einem Selbstbehalt.

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Was ist in der Tierkrankenversicherung versichert?

Das Leistungsspektrum der Anbieter einer Tierkrankenversicherung ist sehr unterschiedlich. Man sollte daher bei einem Vergleich auch einen besonders scharfen Blick auf die angebotenen Entschädigungsleistungen werfen und die nachfolgend relevanten Fragen beantworten lassen:

Ambulante Tierarztbehandlungen
Oft gibt es eine Begrenzung der Leistung auf eine Summe von maximal 1000 Euro im Versicherungsjahr oder auf eine bestimmte Leistungsgrenze pro Versicherungsfall.

Aufenthalt im Ausland, Auslandschutz
Hier stellt sich die Frage, ob eine Selbstbeteiligung oder eine Leistungsgrenze pro Versicherungsfall vereinbart ist.

Verkehrsunfallschutz
Eine gute Tierkrankenversicherung bietet die Absicherung dieses Risikos ohne Selbstbeteiligung und ohne Leistungsgrenze an.

OP-Kostenschutz
Wenn die OP-Kosten nicht in einer gesonderten OP Versicherung abgesichert sind, sollte der Versicherungsschutz ohne Selbstbeteiligung und ohne Summenbegrenzung angeboten werden. Einige Versicherer bieten den Versicherungsschutz für Tiere, die über 4 Jahre alt sind, nur mit einer Selbstbeteiligung (meist 20%) an.

Vorsorgeuntersuchungen
Hier heißt es besonders gut aufzupassen. Bei vielen Angeboten werden Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen nicht erstattet.

Impfbuch
Einige Versicherer für Tierkrankenversicherungen bestehen auf der Führung eines Impfbuches. Allerdings ist diese Forderung meist nur im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen zu lesen. Schnell ist dann im Schadenfall eine Obliegenheitsverletzung konstruiert, die zur Ablehnung des Schadens führt.

Wer ist in der Tierkrankenversicherung versichert?

In der Regel können Krankenversicherungen für Tiere nur für Hunde, Katzen und Pferde abgeschlossen werden. Für Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen und ähnliche wird dieser Schutz nicht angeboten. Weiterhin werden nur Tiere versichert, die bei Antragsaufnahme gesund und nicht älter als maximal sechs Jahre sind.

Wie wird der Beitrag in der Tierkrankenversicherung berechnet?

Der Beitrag in der Tierkrankenversicherung ist von den Gesellschaften dem Risikoverlauf entsprechend kalkuliert. Beitragsersparnisse gibt es durch die Vereinbarung einer (oder einer höheren) Selbstbeteiligung (prozentual oder mit absoluten Beträgen) pro Behandlung oder pro Operation. Zusätzlich können auch noch jährliche Höchstsummen für die Erstattung vereinbart werden.

Welche Kosten werden in der Tierkrankenversicherung erstattet?

  • Im Rahmen der Heilbehandlung nach Krankheit und Unfall erfolgt die Erstattung der ambulanten und stationären Behandlungskosten inkl. Medikamente und Verbrauchsmaterial
  • OP-Leistungen, wie die Erstattung von Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose und deren Nachbehandlung nach Krankheit oder Unfall
  • Freie Tierarztwahl, freie Tierklinik-Wahl

Wann und wo ist Ihr Haustier versichert?

Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel sofort, frühestens an dem Tag, der als Versicherungsbeginn in der Versicherungspolice vereinbart wurde und gilt innerhalb Deutschlands. Wenn das versicherte Tier bei Vertragsabschluss krank ist, ist im Normalfall eine Wartezeit von 3 Monaten abzuwarten. Im Urlaub geniessen Sie und Ihr Tier einen weltweiten Auslandsschutz bei Reisen von bis zu zwei Monaten.

Welche Voraussetzungen für die Aufnahme in Tierkrankenversicherung gibt es?

Für Hunde und Katzen gelten folgende Alters-Voraussetzungen in der Voll- und OP-Versicherung:

  • Eintrittsalter für die Krankenvollversicherung mind. 8 Wochen bis max. 7 Jahre, bei besonderen Rassen 5 Jahre
  • Eintrittsalter für die OP-Versicherung mind. 8 Wochen bis max. 5 Jahre

Weitere Voraussetzungen

Einige Versicherer verlangen neben den detaillierten Auskünften über den Gesundheitszustand Ihres Haustieres auch den Nachweis einer rechtzeitigen und regelmäßigen Impfung des versicherten Tieres auf eigene Rechnung.

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