Krankenversicherung (Vollversicherung)

Überblick über die Krankenvollversicherung

Unter einer Krankenvollversicherung versteht man die private Krankenversicherung, die sowohl den ambulanten Bereich, den stationären Bereich als auch den zahnmedizinischen Bereich in einer einzigen Versicherung abdeckt. Die private Krankenversicherung unterscheidet im Rahmen der Vollversicherung mehrere Tarifangebote. Der Versicherungsnehmer kann die für ihn zutreffenden Tarife der Kranken-Vollversicherung als Auslandsversicherung, als Krankenversicherung nach dem Basistarif, der einen dem Versicherungsschutz in der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechenden Schutz bietet, als Beihilfetarif für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, der Beihilfeberechtigte mit ihren Angehörigen absichert und als Normaltarif, der überwiegend für Selbständige und höher verdienende Angestellte in Frage kommt, in Anspruch nehmen.

 

 

Auf dieser Seite erhalten Sie einen kurzen Überblick über die grundlegenden Formen der Krankenvollversicherung. Details und weiterführende Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten, wobei Sie auch direkt zu den spezifischen Themen durch die Navigation im Menü auf der linken Seite gelangen.

Auslandskrankenversicherung als Vollversicherung

Auslandsaufenthalte sind bei den meisten Krankenversicherern innerhalb der EU und in einigen ausgesuchten Ländern in den Versicherungsschutz, zumindest für einen bestimmten Zeitraum, prämienfrei eingeschlossen. Für außereuropäische und exotische Reiseziele mit längerer Aufenthaltsdauer in diesen Ländern sind allerdings zusätzliche Vereinbarungen oder der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung erforderlich. Über die Leistungen und Tarife informieren wir Sie auf den nächsten Seiten.

Der Basistarif in der privaten Krankenvollversicherung

Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung stellt bezüglich der versicherten Leistungen das Äquivalent zur gesetzlichen Krankenkasse dar. Auch von der Beitragshöhe her ist eine Anpassung an die Höchstsätze der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Dieser Versicherungstarif ist den privaten Krankenversicherungen seit dem 1.1.2009 per Gesetz aufgezwungen worden, obwohl er in seinem Kern den Grundforderungen der privaten Krankenversicherungen nach persönlicher Entscheidungsfreiheit widerspricht. Der Versicherungsvertrag im Basistarif ist durch den Versicherer nicht kündbar, auch nicht bei Zahlungsverzug. Nähere Einzelheiten zum Basistarif, wie Versicherungsberechtigte, Beginn und Ende der Krankenversicherung, Umfang des Versicherungsschutzes, Leistungen für ambulante, stationäre und Zahnbehandlung und die Pflichten des Versicherungsnehmers beim Basistarif erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten.

Die Krankenvollversicherung nach dem Beihilfetarif

Diese Krankenversicherung hält den größten Anteil an allen (privaten) Krankenversicherungsverträgen der Unternehmen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. Diesen Tarif können Personen beantragen, die beihilfeberechtigt (Beamte des öffentlichen Dienstes) sind oder vergleichbare Ansprüche haben, sowie ihre bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Die Höhe des notwendigen Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Höhe des Prozentsatzes, der von der Beihilfe gewährt wird. Erstattungen über die Gesamtkosten hinaus sind nicht möglich. Weitere Infos zur Beihilfeversicherung im Rahmen der Krankenvollversicherung finden Sie auf den nächsten Seiten.

Der Normaltarif in der Krankenvollversicherung

Dieser Tarif ist derjenige, der es dem Versicherungsnehmer ermöglicht, seinen individuell erforderlichen Versicherungsschutz selbst zusammenzustellen und bestimmte Leistungen zusätzlich zu versichern oder Selbstbehalte in Form von prozentualen Erstattungen oder durch feste Selbstbehaltbeträge zu vereinbaren. Diese Tarife teilt man in den Grundtarif, den Komforttarif und den Premiumtarif ein. Die größte Gruppe der Versicherungsnehmer wird von den Selbständigen gestellt, die kleinste Gruppe sind die Angestellten, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt.

 

Übersicht: private Krankenvollversicherung
Überblick über die Krankenvollversicherung Seite 1
Wer ist berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen? Seite 2
Leistungen der privaten Krankenvollversicherung Seite 3
Leistungsunterschiede bei der ambulanten Heilbehandlung Seite 4
Was kann für eine stationäre Heilbehandlung abgesichert werden? Seite 5
Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz Seite 6
Welche Leistungen werden für eine Auslandsbehandlung gewährt? Seite 7

Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten der privaten Krankenversicherungen und ihrer Verbände finden Sie bei uns im Abschnitt aktuelle Nachrichten.

Wenn Sie bezüglich des Wechsels in die private Krankenversicherung von einem Finanzexperten kostenlos informiert werden wollen, dann senden Sie uns den nachstehenden Fragebogen zu.