Beitragsberechnung in der PKV

Äquivalenzprinzip statt einkommensabhängiger Beitragsgestaltung

Der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung wird im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der der Beitrag unabhängig von den zu gewährenden Leistungen, nach dem Einkommen der Versicherten berechnet wird, nach dem Äquivalenzprinzip durchgeführt. Unter Äquivalenzprinzip ist dabei das ausgewogene Verhältnis zwischen Beitrag und individueller Leistung für den Versicherten zu verstehen. Zusätzlich dazu spielen Altersrückstellungen und mögliche Beitragserhöhungen oder Beitragsanpassungen eine Rolle bei der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung.

 

 

Äquivalenzprinzip

Im Rahmen des Äquivalenzprinzips wird die individuelle Zuordnung der Beitragszahlung zur damit verbundenen Leistung der privaten Krankenversicherungsgesellschaft als Prämisse in vier wesentlichen Bereichen der Tarifgestaltung durchgeführt. Diese vier Bereiche sind: Risikoprüfung bei Vertragsbeginn, Leistungsumfang, Lebensalter, Unterschied von Männern und Frauen.

Risikoprüfung als Grundlage für die Beitragsberechnung

Wer in eine private Krankenversicherung aufgenommen werden will, muss eine Anzahl von gesundheitsrelevanten Fragen beantworten. Diese Fragen dienen dazu, das durch bereits bestehende Krankheiten vorhandene Risiko zu analysieren und falls möglich durch einem Risikozuschlag mit zu versichern. Einmal getroffene Vereinbarungen sind dann für die gesamte Vertragslaufzeit bindend. Neu hinzukommende Krankheiten haben keine Auswirkungen auf den bestehenden Versicherungsvertrag in der privaten Krankenversicherung.

Individuell wählbarer Leistungsumfang

Die Beitragshöhe richtet sich auch nach dem vereinbarten Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung. Es ist einsehbar, dass z.B. der Versicherungsnehmer, der im Falle eines Krankenhausaufenthaltes eine Chefarztbehandlung und ein Einzelzimmer wünscht, höhere Beiträge zahlen muss, als derjenige, dem ein Mehrbettzimmer und ein zuständiger Facharzt genügen.

Lebensalter bei Eintritt in die private Krankenversicherung

Wie allgemein bekannt und statistisch nachgewiesen, steigt mit zunehmendem Lebensalter auch der Bedarf an Gesundheitsleistungen. Dieser Tatsache tragen die Tarife der privaten Krankenversicherer Rechnung, indem die Beiträge für jüngere Versicherungsnehmer auch geringer sind, als bei älteren Versicherungsnehmern. Dies gilt jedoch nur für den Zeitpunkt des Eintritts in die private Krankenversicherung. Während der Laufzeit des Versicherungsvertrages erfolgen keine Erhöhungen der Beiträge aufgrund des Lebensalters der versicherten Person.

Unterschied von Männern und Frauen bei der Beitragsgestaltung

Die Versicherungstarife werden für Frauen und Männer entsprechend ihren Risikomerkmalen unterschiedlich kalkuliert. Im Rahmen der Gleichbehandlung nach dem Gleichbehandlungsgesetz werden die Kosten für Mutterschaft und Geburt jedoch auf beide Geschlechter gleichmäßig verteilt.

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Flucht aus Krankenkassen – private Krankenversicherung immer attraktiver

Seit die Krankenkassen mit hohen Zusatzbeiträgen ihre Mitglieder vergraulen, freut sich die private Krankenversicherung als lachende Dritte.

Inzwischen, das hat der Verein Geld und Verbraucher (GVI) herausgefunden, sind Beitragsunterschiede zwischen den Krankenkassen von 522 Euro erwachsen. Das liegt daran, dass einige Kassen einen Zusatzbeitrag erheben müssen, um solvent zu bleiben, während andere dies noch nicht nötig haben. Dieses enorme Beitragsgefälle ist Grund dafür, dass die Krankenkassen-Mitglieder momentan massenhaft kündigen.

Ein Teil der Versicherten wechselt zu einer Krankenkasse, die noch keine Zusatzbeiträge erhebt. Aber viele nutzen auch die Gunst der Stunde und wechseln zur privaten Krankenversicherung (PKV). Einige erwarten hier sogar günstigere Beiträge, als in der alten Kasse. Doch alle profitieren von den deutlich besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung. Hier ist der Leistungskatalog nahezu unerschöpflich, und noch dazu profitieren privat Krankenversicherte von den Vorteilen der freien Arzt- und Krankenhauswahl sowie vom Wegfall von Grenzen in der medizinischen Versorgung. Und so liegt es nicht fern, dass viele nun die medizinische Spitzen-Versorgung für sich wählen. Für eine schlechtere Leistung jetzt noch tiefer in die Tasche greifen zu müssen, das sehen die meisten Verbraucher nicht ein.

Quelle: finance-store.de

 

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