Versicherungsaußendienst

Der Versicherungsaußendienst setzt sich in Deutschland aus mehreren, sehr unterschiedlichen Vertriebsstrukturen zusammen. Grundlage aller Tätigkeiten ist die Gewerbeordnung. In dieser heißt es, dass derjenige, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler, in der Form des Versicherungsmaklers, Versicherungsberaters oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will, der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer bedarf. In der Erlaubnis ist anzugeben, ob es sich um einen Versicherungsmakler, Versicherungsberater oder einen Versicherungsvertreter handelt. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die gesamte Organisation des Versicherungsaußendienstes, zu den einzelnen Themen gelangen Sie durch die Navigation über die linke Menüleiste.

Versicherungsvermittler, die keine Erlaubnis benötigen

Keiner Erlaubnis bedarf ein Versicherungsvermittler wenn er seine Tätigkeit als Versicherungsvermittler ausschließlich (Ausschließlichkeitsvermittler) im Auftrag eines oder, wenn die angebotenen Versicherungsprodukte nicht in Konkurrenz stehen, mehrerer im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen ausübt und die Versicherungsunternehmen für ihn die uneingeschränkte Haftung aus seiner Vermittlertätigkeit übernehmen.

Vermittlerregister

Jede Industrie- und Handelskammer führt ein Vermittlerregister der eintragungspflichtigen Versicherungsvermittler. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Landesrecht. Zweck des Registers ist es, der Allgemeinheit, insbesondere den Versicherungsnehmern und Versicherungsgesellschaften, die Überprüfung der Zulassung sowie den Umfang der zugelassenen Tätigkeit der Vermittler zu ermöglichen.

Im Vermittlerregister ist festgeschrieben, ob der Eintragungspflichtige als Versicherungsmakler (Broker), als Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung, als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung oder als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig wird.

Die Begriffe Versicherungsagent oder Versicherungsagentur kommen im Gesetz nicht vor. Sie sind nur aus historischer Sicht von Bedeutung. Die in diesem Zusammenhang früher häufig gebrauchten Qualifikationsbegriffe, wie Generalagent (Generalagentur), Spezialagent, Mehrfachagent (Mehrfachagentur) sind heute nicht mehr üblich.

Relevante Gruppen der Versicherungsvermittler im Versicherungsaußendienst

Im Versicherungsaußendienst gibt es also im wesentlichen nur vier relevante Gruppen von Versicherungsvermittlern, die man nach den jeweiligen Vorschriften klassifizieren kann, nämlich nach der Gewerbeordnung, den IHK-Richtlinien, dem Handelsgesetzbuch und dem Rechtsberatungsgesetz.

Versicherungsvermittler nach §34d der Gewerbeordnung

  • Versicherungsmakler
  • Versicherungsvertreter

Versicherungsvermittler nach den Richtlinie der IHK (Industrie- und Handelskammern)

  • Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
  • Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
  • gebundene Versicherungsvermittler
  • Versicherungsberater
  • nebenberuflicher Versicherungsvermittler (Annexvermittler)

Versicherungsvermittler nach  den §§ 84ff + 93 des Handelsgesetzbuches (HGB)

  • Mehrfachagent
  • Honorarberater

Versicherungsvermittler nach Rechtsberatungsgesetz (RBerG)

  • Versicherungsberater

Strukturen und Titel der Versicherungsvertreter innerhalb der Versicherungsgesellschaften

Die meisten Versicherungsgesellschaften verfügen über eine eigene, fest angestellte Außendienststruktur, die zur Betreuung der Versicherungsvertreter eingesetzt wird. In dieser Hierarchie, die bei den Untenehmen recht unterschiedlich gestaltet wird, gibt es unter anderem

  • Versicherungsagentur
  • Generalagentur
  • Inspektor
  • Vertrauensleute
  • Bezirksinspektor
  • Bezirksleiter
  • Bezirksdirektor
  • Geschäftsstellenleiter
  • Organisationsleiter (Orgaleiter)
  • Vertriebsleiter
  • Direktionsbevollmächtigter
  • Landesdirektor

Die berufliche Qualifikation der Versicherungsvertreter

Eine bestimmte berufliche Qualifikation des Versicherungsvertreters ist für einige Gruppen der Versicherungsvertreter gesetzlich vorgeschrieben, andere haben keine Vorschriften bezüglich der Berufsausbildung. Mögliche berufliche Qualifikationen für Versicherungsvertreter sind:

  • Geprüfter Versicherungsfachmann (-frau) IHK
  • Versicherungskaufmann (-frau), eine heute nicht mehr aktuelle Berufsbezeichnung
  • Kaufmann (-frau) für Versicherungen und Finanzen - Fachrichtung Versicherung
  • Versicherungsbetriebswirt (in) (DVA)
  • Bachelor of Arts, Versicherungswirtschaft oder die gleichrangigen Bezeichnungen Bachelor of Insurance Practice (DVA) und Bachelor Versicherungswesen
  • Master Versicherungswesen (Master of Insurance)

Wo findet der Versicherungsvermittler im Außendienst Jobs?

Die Außendienst Jobs im Versicherungswesen findet man hauptsächlich bei den Versicherungsgesellschaften selbst. Dabei unterscheidet man den angestellten Außendienst (Gehaltsempfänger) und den Versicherungsagenten, der eine Agentur seiner Versicherungsgesellschaft betreut.

Daneben findet man Außendienst Jobs bei einem
  • Finanzvertrieb
  • Strukturvertrieb
  • einer Maklerorganisation
  • in einer Finanzberatung
  • bei einer Vermögensberatung
  • oder in einer Wirtschaftsberatung.

Auch als Einzelkämpfer haben viele Versicherungsvertreter ihr Glück gemacht.

Die gesetzlichen Grundlagen für Versicherungsvermittler

Neben den oben erwähnten gesetzlichen Vorschriften für die einzelnen Berufsausübungsarten als Vermittler im Versicherungsaußendienst im HGB, im RBerG und in der Gewerbeordnung sind auch noch die Regelungen der Vermittlerrichtlinie und die Vorschriften für die Eintragung ins Vermittlerregister zu beachten.

Berufsverbände der Versicherungsvertreter und Versicherungsvermittler im Versicherungsaußendienst

Die wichtigsten Verbände und Organisationen der Versicherungsvermittler sind:

  • Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute BVK
  • Bundesverband Finanzplaner BFP
  • Bundesverband der Versicherungsberater BVVB
  • Verband deutscher Versicherungsmakler VDVM
  • Verband der Fairsicherungsmakler e.V.
  • Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler e.V. (BMVF)
  • INTERESSENGEMEINSCHAFT DEUTSCHER VERSICHERUNGSMAKLER (IGVM) e.V.

Was ist die AVAD?

Eine besondere Organisation innerhalb der deutschen Versicherungswirtschaft und ausschließlich für Versicherungsvertreter zuständig ist die AVAD, die Auskunftsstelle über Versicherungs- und Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. Diese Organisation ist quasi die Schufa für den Versicherungsaußendienst. Hier werden alle negativen Merkmale eines Versicherungsvermittlers gespeichert und aufgrund einer Selbstverpflichtung der Versicherungsgesellschaften bei einem Wechsel der Gesellschaft dem neuen Vertragspartner übermittelt.

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