Gewerbliche Schiffsversicherung
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Schiffs-Kaskoversicherung mit Kollisionsklausel
In unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 kann es im Rahmen der Schiffsversicherung nicht um die Versicherung der Ozeanriesen, Supercontainerschiffe oder Öltanker gehen. Wir beschäftigen uns im Bereich gewerbliche Schiffsversicherung im wesentlichen mit dem Versicherungsbedarf in der Binnenschifffahrt, für Küstenmotorschiffe und für Boote und Großyachten. Die Versicherungspalette zeigt die Risiken für Personen- und Güterverkehr von der Kasko- und Haftpflichtversicherung über Container- und Kriegsversicherung bis zur Maschinen- und Elektronikversicherung. Die Sonderheiten der Schiffsversicherung für Großyachten und Technische Versicherungen an Bord von Schiffen aller Art werden ebenso behandelt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die angesprochenen Versicherungsarten. Durch die Navigation in der linken Menüleiste oder durch direktes Anklicken im nachfolgenden Text erhalten Sie dann individuelle Informationen zu den einzelnen Schiffsversicherungen.
Welche Versicherungen sind für die gewerbliche Schifffahrt wichtig?
Die besonderen Anforderungen an den Versicherungsschutz in der Küsten- und Binnenschifffahrt sind so umfangreich, wie die dort eingesetzten Schiffstypen. Versicherungsbedarf besteht für Frachtschiffe, Containerschiffe, Tankschiffe, Fahrgastschiffe, Hotelschiffe, Schlepper und Segelyachten. Diese Schiffe benötigen in unterschiedlicher Anforderung Schutz gegen Kaskoschäden, Haftpflichtansprüche, Maschinen- und Elektronikausfall, Transportgutschutz, Versicherung von Nebeninteressen und gegebenenfalls eine sogenannte P&I-Versicherung.
Großyachtversicherung
Für Großyachten ist meist ein umfangreicher Versicherungsschutz erforderlich. Neben der Kaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung sind, speziell wenn die Großyachten auch vermietet werden, eine P&I Versicherung, eine Unfallversicherung für die Crew-Mitglieder und je nach Fahrtgebiet auch eine Kriegsversicherung notwendige Ergänzungen.
Schiffs-Haftpflichtversicherung / P& I Versicherung
Die Schiffs-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Schiffsversicherung, sie wird in der Regel als P&I Versicherung abgeschlossen (P & I= Protection & Indemnity). P & I Versicherungen gibt es nur in der Schifffahrt. Sie werden von P & I Clubs angeboten. Das sind Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, die Versicherungsrisiken der Mitglieder zusammenfassen und anfallende Überschüsse beziehungsweise Nachschüsse auf alle Mitglieder verteilen.
Mit der P & I Versicherung werden Haftpflichtansprüche u. a. wegen Verlust oder Beschädigung der an Bord beförderten Ladung, Tod und Verletzung von Dritten, Kollisionsschäden, Schäden aus Gewässerverschmutzung, sowie anderen Umweltschäden und Wrackbeseitigungskosten abgedeckt.
Schiffs-Kaskoversicherung mit Kollisionsklausel
Die Schiffs-Kaskoversicherung versichert das Schiff gegen Verlust oder Beschädigung und die Kosten für eine notwendige Bergung des Schiffes. Versicherte Gefahren sind u.a. Strandung, Versinken, Unfall, Feuer und Kollision. Die Schiffskasko bietet mit der sogenannten Kollisionsklausel auch eine Haftpflichtversicherung für den Verlust oder die Beschädigung des anderen an der Kollision beteiligten Schiffes und dessen Ladung. Die deutsche Schiffskasko-Versicherung wird unterteilt in die Bereiche Flusskaskoversicherung und Küstenmotorschiff-Kaskoversicherung. Versicherungsgrundlage sind die Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Flusskasko-Risiken und die Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen.
Technische Versicherungen in der gewerblichen Schifffahrt
Zu den technischen Versicherungen in der gewerblichen Schifffahrt gehören hauptsächlich die Maschinenversicherung und die Elektronikversicherung.
In der Elektronikversicherung sind die auf dem Schiff vorhandenen elektrotechnischen und elektronischen Anlagen (Telefon, Fax, Funkgerät, Radar und Autopilot) versichert. Die Elektronikversicherung bietet Deckung für Sachschäden durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienungsfehler und Material- oder Konstruktionsfehler
In der Maschinenversicherung sind die Hauptantriebsanlage des Schiffes und sonstige maschinelle Einrichtungen wie z.B. Propeller, Pumpen, Kühlanlagen und Hilfsaggregate versichert, soweit sie nicht bereits in der Kaskoversicherung mitversichert sind. Die Maschinenversicherung leistet für Sachschäden u.a. durch Material- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Über- oder Unterdruck.
Verdienstausfallversicherung
Die Verdienstausfallversicherung in der gewerblichen Schifffahrt wird als „Loss of hire“-Versicherung bezeichnet. Die Versicherung setzt dann ein, wenn das Schiff, aus welchem Grund auch immer, „of hire“ gesetzt wird, also keine Einnahmen erzielen kann. Die Ausfallversicherung deckt z.B. Schäden ab, die entstehen, wenn das Schiff wegen eines Kaskoschadens repariert werden muss. Die Entschädigung wird nach Tagessätzen bis zu einer vereinbarten Höchstsumme gezahlt.
Nebenversicherungen
Mit Nebenversicherungen, auch Nebeninteressenversicherung genannt, werden die Schäden abgedeckt, die durch die Schiffs-Kaskoversicherung und Schiffs-Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden.
Containerversicherung
In der Containerversicherung können eigene und geleaste Großcontainer aller Art versichert werden, wie z. B. Stückgut-, Schüttgut-, Thermal-, Open-Top-, Plattform-, Tankcontainer sowie Luft- und Bodeverkehrscontainer einschließlich der vorhandenen maschinellen Einrichtungen während der Transporte und Aufenthalte in der ganzen Welt.
Die Versicherung deckt alle Risiken, denen die Container während der gesamten Dauer des Transportes ausgesetzt sind. Darüber hinaus können auch Reinigungskosten mitversichert werden. Diese Versicherung ist mit oder ohne Selbstbeteiligung möglich, auch reine Totalverlustdeckungen sind möglich
Deviationsversicherung
Für Schiffe, die sich häufig in Fahrtgebieten aufhalten, in denen die Häfen und Hafenstädte eine schlechte oder fast keine Infrastruktur haben, ist diese Versicherung besonders notwendig. Bei Unfällen oder Krankheitsfällen an Bord werden die Schiffe häufig gezwungen zum Teil erheblich von ihrer Route abzuweichen, um dem Mannschaftsmitglied schnell ärztliche Hilfe zukommen zulassen. Den damit verbundenen Verdienstausfall in der Zeit des Umweges erstattet die Deviationsversicherung.
Drogenversicherung
Die Drogenversicherung ist besonders für die Schiffe notwendig, die Gebiete befahren, in denen Drogen produziert oder umgeschlagen werden. Die Drogenversicherung deckt alle möglichen Schäden ab, die entstehen, wenn von den Hafenbehörden auf dem versicherten Schiff Drogen gefunden werden und das Schiff am Auslaufen gehindert wird. Es können vom Verdienstausfall bis zum Totalverlust (Beschlagnahme durch die Behörden) alle Schäden versichert werden
Kriegsversicherung
In den Schiffskasko- oder Haftpflichtversicherungen werden in der Regel keine Schäden durch Kriegsereignisse und damit vergleichbare Situationen (Piraterie) erstattet. Es ist daher in vielen Fällen angeraten, eine Kriegsversicherung abzuschließen, damit die Deckungslücke geschlossen wird, die durch den Ausschluss in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen entsteht. Die Kriegsversicherung bietet beispielsweise für folgende Gefahren Deckung:
- Kriegerische Ereignisse
- Beschädigung durch zurückgelassene Kriegswaffen aller Art, wie Minen und Sprengkörper
- Terroristische Anschläge
- Unruhen und Rebellion durch beispielsweise streikende Hafenarbeiter
- Beschlagnahme oder Enteignung durch Kriegsgeschehnisse
Mannschaftseffektenversicherung
Bei einem Totalverlust des Schiffes haftet der Reeder für die Mannschaftseffekten, die in der Regel in der Kaskoversicherung nicht ersetzt werden, daher muss eine Mannschaftseffektenversicherung abgeschlossen werden. Der Deckungsumfang erstreckt sich auf Schäden am Eigentum des Kapitäns und der Mannschaft, die durch Schiffsunfall, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Abhandenkommen entstanden sind.
Prämien-Versicherung
In der Schiffs-Kaskoversicherung ist die volle Jahresprämie auch dann fällig, wenn dass Schiff während der Versicherungslaufzeit total verloren geht. Da es bei der Schiffs-Kaskoversicherung immer um erhebliche Versicherungsprämien geht, kann der Ersatz der eigentlich nicht verbrauchten Prämienanteile versichert werden.