Transportversicherung

In unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 werden Sie über die Transportversicherung mit ihren gängigen Versicherungsformen informiert; weitergehende Informationen über speziellere Themen der Transportversicherung können Sie auf der Internetseite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Transport-Informations-Service der deutschen Transportversicherer erhalten. Auf unseren Informationsseiten werden die Transportversicherungssparten Ausstellungsversicherung, Automatenversicherung, Firmenreisegepäckversicherung, Geschäftsreiseversicherung, Landkaskoversicherung, Valorenversicherung, Verkehrshaftungs-Versicherung, Warentransportversicherung und Werkverkehrsversicherung behandelt. Die sachlich eigentlich zu den Transportversicherungen gehörenden Reiseversicherungen finden Sie in unserem Bereich Sachversicherungen Abschnitt Reiseversicherungen.

Historische Entwicklung der Transportversicherung

Die Transportversicherung ist sicherlich einer der ältesten Versicherungszweige. Ihre Vorläufer hatte die Transportversicherung bereits vor rund 4.000 Jahren in Babylon. Dort hatten die Teilnehmer von Karawanen vereinbart, den Schaden, den ein einzelnes Mitglied der Karawane während der Reise erlitt, gemeinsam zu ersetzen. Aus dem 14.Jahrhundert ist der Beginn der See-Transportversicherung überliefert. In der See-Transportversicherung des Mittelalters wurde für einen Schiffstransport eine Sicherheit in Form einer Kapitalzahlung bereitgestellt, die mit vereinbarten Zinsen nur dann zurückgezahlt wurde, wenn das Schiff unversehrt mit seiner Ladung im Bestimmungshafen eingetroffen war.

Globalisierung erfordert neue und bessere Transportversicherungs-Konzepte

Ohne die Transportversicherungen ist in unserer globalisierten Welt der heutige Welthandel, mit seinen vielen unkalkulierbaren Risiken, nicht mehr vorstellbar. Erst die Absicherung der Transportrisiken durch eine Transportversicherung macht einem Unternehmen eine sichere Kalkulation der Warentransporte überhaupt erst möglich. Industrie-, Gewerbe- und Handelsunternehmen fordern moderne und umfassende Transportversicherungskonzepte, eine kompetente Vertrags- und Schadenbearbeitung sowie weltweit zuverlässige Kooperationspartner und umfangreiche Kenntnisse über die internationalen Märkte.

Auch kleine und mittelständische Betriebe benötigen Versicherungsschutz in der Transportversicherung

Neben den auf den internationalen Märkten tätigen Unternehmen benötigen aber auch die kleinen und mittelständischen deutschen Betriebe aus Industrie, Handel und Handwerk Transportversicherungs-Schutz. In diesen Betrieben werden Güter zum eigenen Gebrauch oder Verbrauch, zur Veredelung, Be- und Verarbeitung oder zur Veräußerung mit eigenen Fahrzeugen transportiert. Hierfür brauchen sie u.a. Versicherungsschutz im Rahmen der Warentransportversicherung, der Verkehrshaftungs-Versicherung und der Werkverkehrsversicherung.

Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Transportversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Termin und nach unverzüglicher Zahlung des ersten Beitrags. In der Transportversicherung ist der Versicherungsbeginn auch der Zeitpunkt der Entfernung der zu transportierenden Güter zwecks Beförderung von der Versand- oder Aufbewahrungsstelle am Ort der Absendung.

Gegen welche Risiken bietet die Transportversicherung Schutz?

In der Transportversicherung ist die zu transportierende Ware versichert. Wird sie beim Transport beschädigt oder zerstört, setzt die Deckung des Versicherers ein. Die Warentransportversicherung versichert Waren aller Art während des Transportes und des damit verbundenen Aufenthaltes von und nach allen Plätzen der Erde. Die weiteren individuell möglichen Versicherungsarten finden Sie weiter unten.

Wann und wo sind die Güter im Rahmen der Transportversicherung versichert?

Versicherungsschutz wird in der Regel für Transporte von und nach allen Plätzen des In- und Auslandes angeboten. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Güter zum Transport von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. Er endet, sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat; abweichend hiervon können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Welche Schadenfälle sind versichert?

Die Transportversicherung umfasst Schäden, die bei Land-, Luft- und Seetransporten und den damit verbundenen, transportbedingten Lagerungen entstehen; insbesondere Schäden durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Erdbeben
  • Einsturz von Lagergebäuden
  • Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Raub
  • Unterschlagung, Abhandenkommen
  • Überbordwerfen zur Schadensminderung
  • Überbordspülen oder Überbordgehen durch schweres Wetter

Welchen Schutz bieten die einzelnen Arten der Transportversicherung?

Ausstellungsversicherung
Die Ausstellungsversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz zur Absicherung gegen alle Gefahren für Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen aller Art während des Transportes sowie über die gesamte Ausstellungsdauer auf Messen und Ausstellungen.

Automatenversicherung
In der Automatenversicherung wird jeder Automat separat versichert, unabhängig vom Aufstellungsort. Versicherungsschutz besteht für Transporte vom Hersteller zum Aufstellungsort, erforderliche Transporte zwecks Reparatur und Umstellung sowie das stationäre Risiko während der Verkaufsfunktion des versicherten Automaten.

Kunstausstellungsversicherung
Die Kunstausstellungsversicherung ist eine besondere Form der Ausstellungsversicherung, die Versicherungsschutz für Kunstgegenständen während einer Kunstausstellung inklusive der Hin- und Rücktransporte bietet.

Kunstgalerieversicherung
Die Kunstgalerieversicherung bietet Deckung für Schäden an Kunstgegenständen und Antiquitäten für Galerien, mit weltweiter Versicherung von betriebsbedingten Transporten, Messe- und Ausstellungsteilnahmen, Aufenthalten bei Restauratoren, Gutachtern und Fotografen sowie von Kunstgegenständen und Antiquitäten, die dem Kunden zur Ansicht überlassen wurden.

Valorenversicherung
Die Valorenversicherung wird für private und gewerbliche Valoren angeboten. Versicherungsschutz besteht für Versendungen oder Bezüge durch Beförderungsunternehmen und für Begleittransporte. Zu den gewerblichen Valoren gehören Aktien, Bargeld, Bar- und Reiseschecks, Gold, Silber, Platin (gemünzt oder in Barren) sowie Bijouterien (Schmuck, Uhren).

Verkehrshaftungsversicherung
In der Verkehrshaftungsversicherung besteht Versicherungsschutz für geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern aller Art mit Kraftfahrzeugen gegen Güterschäden (Verlust oder Beschädigung) und Vermögensschäden.

Warentransportversicherung
Die Warentransportversicherung bietet weltweiten Versicherungsschutz für alle Gefahren, denen Güter während der Dauer des Transportes ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz gilt für Transporte von Handelsgütern mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln (Schiff, Flugzeug, Bahn, Lkw).

Werkverkehrsversicherung
Die Werkverkehrsversicherung schützt den Betrieb vor Schäden während der Transporte von eigenen Gütern mit eigenen Fahrzeugen für eigene Zwecke.

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