Heilmittelverzeichnis
Im Rahmen des Basistarifes sind nur die Aufwendungen für Heilmittel erstattungsfähig, die im Heilmittelverzeichnis niedergelegt sind. Die Heilmittel müssen von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden zu 100 % ersetzt. Allerdings besteht eine Zuzahlungspflicht. Die Zuzahlung beträgt 2 € je Heilmittel und 10 € je Verordnung.
Das Heilmittelverzeichnis ist in 15 Abschnitte eingeteilt, die die verschiedenen Formen der Verordnungen und Anwendungen beinhalten. Für jede Behandlungsform oder Therapie wird eine Behandlungszeit mit einem Richtwert vorgegeben und ein Preis festgesetzt.
Beispiele:
Manuelle Lymphdrainage
Ganzbehandlung
Regelbehandlungszeit: Richtwert: 60 Minuten
Preis: 35,67 €
Ergotherapie
Ergotherapeutische Einzelbehandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen
Preis: 34,08 €
Die Abschnitte setzen sich aus folgenden Leistungsgruppen zusammen:
- Inhalation
- Krankengymnastik
- Bewegungstherapie
- Massagen
- Manuelle Lymphdrainage
- Wärme- und Kältetherapie
- Elektrotherapie
- Traktionsbehandlung
- Standardisierte Kombination von Maßnahmen der Physiotherapie
- Sonstige Leistungen
- Leistungen außerhalb der Heilmittelversorgung
- Logopädie
- Ergotherapie
- Podologie
Das komplette Heilmittelverzeichnis können Sie in unserem Download Center unter Heilmittelverzeichnis herunterladen.
Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten der privaten Krankenversicherungen und ihrer Verbände finden Sie bei uns im Abschnitt aktuelle Nachrichten.
Wenn Sie bezüglich des Wechsels in die private Krankenversicherung von einem Finanzexperten kostenlos informiert werden wollen, dann senden Sie uns den nachstehenden Fragebogen zu, sie erhalten dann auch einen Vergleich der günstigsten Anbieter, individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.