Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind eine der Stützen der Altersvorsorge, nicht nur in Deutschland. In unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 informieren wir Sie in dieser Rubrik über die Arten der Lebensversicherung, wie die klassische Kapitallebensversicherung, die Ausbildungsversicherung, die Lebensversicherung mit vermögenswirksamen Leistungen, die moderne fondsgebundene Lebensversicherung und auch die englische oder britische Lebensversicherung, die sich großer Beliebtheit erfreut. Daneben stehen die Risikoversicherungen, die Hinterbliebenenvorsorge und ein Abschnitt widmet sich der Auflösung von Lebensversicherungen.

Erlebensfallversicherung und Todesfallversicherung

Grundsätzlich lassen sich die Lebensversicherungen in zwei Gruppen einteilen, nämlich die Erlebensfallversicherung und die Todesfallversicherung. Bei der Erlebensfallversicherung wird die Versicherungssumme am Ende der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt, bei der Todesfallversicherung dann, wenn die versicherte Person stirbt. In der Regel wird eine gemischte Versicherung abgeschlossen, denn die Erlebensfallversicherung ist meist mit einer Todesfallversicherung kombiniert. Beispiel für die Erlebensfallversicherung ist die Kapitallebensversicherung, Beispiel für die Todesfallversicherung ist die Risikolebensversicherung und die Sterbegeldversicherung.

Beitragszahlung und Aufschubzeit

Beide Lebensversicherungs-Arten können gegen laufende Beitragszahlung oder gegen Zahlung eines Einmalbeitrags abgeschlossen werden. Die Beitragszahlungsdauer muss nicht bis zum Auszahlungszeitpunkt vereinbart werden. Beispiel: man kann als 20jähriger eine Kapitallebensversicherung mit einem Auszahlungstermin im Alter 65 Jahre vereinbaren, die Beiträge aber nur bis zum 55. Lebensjahr bezahlen. Den Zeitraum zwischen Beginn der Beitragszahlung und Auszahlung der Versicherungsleistung nennt man auch Aufschubzeit.

Verzinsung der Lebensversicherung

Jede Lebensversicherungsgesellschaft, die zum Geschäftsbetrieb in Deutschland zugelassen ist, muss einen Garantiezins gewährleisten, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgegeben wird. Der Garantiezins gilt für die gesamte Versicherungslaufzeit. Der Garantiezins ist der Zins, zu dem alle in eine Lebensversicherung eingezahlten Sparbeiträge (= Versicherungsbeiträge abzüglich den Kosten) vom Versicherer garantiert verzinst werden müssen. Seit dem 1.1.2007 beträgt der Garantiezins 2,25 % (Stand: 1.9.2009). Ab dem 01.01.2012 ist der Garantiezins auf 1,75% festgelegt worden.

Gewinnverwendung

Die Verwendung der Überschüsse können von den Versicherungsgesellschaften auf verschiedene Weise an den Versicherungsnehmer weitergegeben werden. Es gibt dafür hauptsächlich 4 Überschuss-Systeme, die von den Lebensversicherern eingesetzt werden.

Das Bonussystem

Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung (die ist der Bonus) verwendet. Dadurch erhöht sich die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall jährlich.

Verzinsliche Ansammlung der Überschüsse

Bei dieser Variante werden die Überschüsse auf einem Konto verzinslich angesammelt. Mit Versicherungsablauf wird das Guthaben zusätzlich zur Hauptversicherung als Rente oder als Kapitalauszahlung ausgezahlt.

Die Fondsanlage

Die Überschüsse werden in Fonds angelegt, wobei der Versicherungsnehmer bei einigen Gesellschaften selbst bestimmen kann, in welche Fonds investiert werden soll. Während der Vertragslaufzeit kann der sogenannte Fondsmix auch geändert werden. Mit Versicherungsablauf wird das Guthaben zusätzlich zur Hauptversicherung als Rente oder als Kapitalauszahlung ausgezahlt.

Die Beitragsverrechnung

Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschussanteile mit den laufenden Beiträgen verrechnet. Der zu zahlende (Netto-) Beitrag kann dadurch gesenkt werden, bei gleicher Versicherungsablaufleistung.

Steuerliche Regeln für die Lebensversicherung

Die steuerlichen Regelungen für die Zahlung von Beiträgen für eine Lebensversicherung und für die Versteuerung der Erträge bei Fälligkeit der Versicherungssumme haben sich in den letzten Jahren mehrfach verändert. Heute werden mit den Begriffen Abgeltungssteuer und Sparer-Pauschbetrag die steuerlichen Möglichkeiten beschrieben.

25 % Abgeltungsteuer gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Seit dem 1. Januar 2009 werden für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen und private Veräußerungsgewinne 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erhoben. Dieser Steuersatz gilt für alle Kapitalanleger, unabhängig vom persönlichen Steuersatz, gleichzeitig wurde die Zinsabschlagssteuer abgeschafft.

Sparer-Pauschbetrag

Werbungskosten und Sparerfreibetrag entfallen ab 2009 und werden zum Sparer-Pauschbetrag zusammengelegt. Dieser beträgt 801 Euro (bei Ehegatten 1602 Euro). Um diesen Pauschbetrag direkt bei der Steuerfälligkeit geltend machen zu können, müssen Anleger Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Wer keinen Freistellungsauftrag stellt, kann den Sparer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Welche Steuern fallen bei Auszahlung der Versicherungssumme an?

Die steuerfreie Kapitalzahlung bei einer Lebensversicherung gibt es für ab 2005 abgeschlossene Verträge nicht mehr. Dennoch kann man unter bestimmten Voraussetzungen immer noch steuerliche Vorteile erzielen. Folgende Steuer-Möglichkeiten gibt es z.Zt. bei Lebensversicherungen:

  • Kapitalzahlungen am Vertragsende sind mit den Erträgen vollständig zu versteuern.
  • Todesfallleistungen bleiben immer steuerfrei.
  • Kapitalzahlungen nach dem 60. Lebensjahr und nach einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren werden nur mit der Hälfte ihrer Erträge versteuert

Steuerpflichtiger Ertrag ist die Differenz zwischen der ausgezahlten Summe und den insgesamt eingezahlten Beiträgen.

Bei einer lebenslangen Rente anstelle einer Kapitalzahlung erfolgt die Besteuerung der Rente mit dem Ertragsanteil, der sich nach dem Lebensalter des Rentenempfängers richtet.

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