Krankenhauszusatzversicherung

Die Krankenhauszusatzversicherung bietet dem in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherten die Möglichkeiten die Basisleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes zu verbessern. Gerade in den heutigen Zeit, in der hauptsächlich die privat geführten Krankenhäuser mehr auf Gewinnmaximierung, als auf Leistungsverbesserungen achten, sind die Basisleistungen meist das absolute Minimum dessen, was man an ärztlicher und pflegerischer Betreuung erwarten kann. Da ist es umso wichtiger, sich für den Fall der Fälle abzusichern.

Welche Leistungen können in der Krankenhauszusatzversicherung eingeschlossen werden?

Die Leistungen sind abhängig vom jeweils gewählten Tarif und der gewählten Versicherungsgesellschaft. Um den perfekten individuellen Versicherungsschutz zu erhalten, empfiehlt sich ein Krankenzusatzversicherungs-Vergleich. Nachfolgend aufgeführte Leistungen bieten die privaten Krankenversicherungsgesellschaften im Rahmen einer Krankenhauszusatzversicherung an:

  • Privatärztliche Behandlung und die dazugehörigen stationären Aufnahme- und Abschlussuntersuchungen durch den Chefarzt und eventuell Spezialisten. Eine Begrenzung der Erstattung auf die amtliche Gebührenordnung erfolgt nicht.
  • Kosten der Unterbringung und Verpflegung auf der Privatstation im 1- oder 2-Bettzimmer.
  • Ambulante Operationen durch Chefarzt oder Spezialisten im Krankenhaus inklusive eventuellen Kosten für die Unterbringung und Fahrtkosten.
  • Private stationäre Krankenhausbehandlungen
  • Vor- und nachstationäre Behandlung
  • Rooming in (Rooming in bedeutet, dass beim stationären Aufenthalt eines versicherten Kindes die Unterbringungs- und Verpflegungskosten einer erwachsenen Begleitperson erstattet werden. Mehr dazu in dem Beitrag Rooming in!
  • Kurtagegeld
  • Transportkosten
  • Mehrkosten für gesondert berechnete Telefon- oder TV-Zuschläge.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung bei Vorerkrankungen möglich?

Bei Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung sind die Gesundheitsfragen umfassend und den Tatsachen entsprechend zu beantworten. Keine Krankenversicherungsgesellschaft wird eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen, ohne die Gesundheitsfragen genauestens zu überprüfen. Die Krankenversicherungsgesellschaft entscheidet dann, ob der Antrag angenommen werden kann.

Neben der Frage, ob der Abschluss der gewünschten Krankenhauszusatzversicherung möglich ist, wird auch geprüft, ob gegebenenfalls Ausschlüsse  bestimmter Krankheiten vorgenommen werden müssen oder ob Risikozuschläge erhoben werden.