Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung, bei manchen Versicherungsgesellschaften auch Grundfähigkeiten-Versicherung genannt, ist eine Risikoversicherung, die Versicherungsnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen des Verlustes seiner Grundfähigkeiten, die von den Versicherern in zwei Fähigkeitenkatalogen festgelegt sind, schützt. Sie ist eine reine Risikoversicherung, bei der die vereinbarte Versicherungsleistung bei Fälligkeit in Form einer Rente bis zur Wiederherstellung der Grundfähigkeit oder bis zum vereinbarten Laufzeitende ausgezahlt wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung ist erst seit dem Jahr 2000 in Deutschland erhältlich. Sie kann als Alternative und/oder Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Dread Disease Versicherung genutzt werden.

Versicherungsfall / Leistungsfall in der Grundfähigkeitsversicherung

Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn die versicherte Person 12 Monate nicht in der Lage war oder voraussichtlich nicht in der Lage sein wird,

- eine der Grundfunktionen nach Fähigkeitenkatalog 1

oder

- drei der Grundfunktionen nach Fähigkeitenkatalog 2 auszuüben.


Fähigkeitenkatalog 1
(in alphabetischer Reihenfolge)

Hände gebrauchen
Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.
Sehen Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Die verbliebene Sehfähigkeit je Auge darf nicht höher als 1/25 der normalen Sehfähigkeit liegen.
Sich orientieren Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
Sprechen Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.

Fähigkeitenkatalog 2 (in alphabetischer Reihenfolge)

Arme bewegen
Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
Auto fahren
Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.
Gehen
Die versicherte Person kann keine 200 Meter über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
Greifen
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
Heben und Tragen
Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen.
Hören
Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
Knien oder Bücken
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
Sitzen
Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
Stehen
Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
Treppen steigen
Die versicherte Person kann keine Treppe hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.

Versicherungsleistung

Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarif wird bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten, die in den beiden Fähigkeitenkatalogen festgelegt sind, eine monatliche Rente ausgezahlt. Es stellt sich dabei nicht die Frage, ob die versicherte Person im Versicherungsfall weiterhin arbeiten kann oder will, denn so lange die Beeinträchtigung besteht, muss die Rente bezahlt werden. Auch die Ursache für den Verlust von Grundfähigkeiten spielt für die Fälligkeit der Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle.

Abgrenzung zu ähnlichen Versicherungen

Grundfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung

Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Versicherungsleistung in der Grundfähigkeitsversicherung nicht an eine Berufstätigkeit oder einen erlernten Beruf gekoppelt. Sie ist daher kein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung, eher eine Ergänzung. Andererseits besteht für einige Menschen aufgrund von Vorerkrankungen keine Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. In diesem Fall sind über die Grundfähigkeitsversicherung auf jeden Fall die schwersten Krankheiten, die eine Ausübung einer beruflichen Tätigkeit nicht zulassen, versichert.

Grundfähigkeitsversicherung und Dread Disease Versicherung

Die Dread Disease Versicherung leistet Kapitalzahlungen für Versicherte, die eine besonders schwere Krankheit erlitten haben. Diese schwere Krankheit kann zwar, muss aber nicht, zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Im Gegenzug ist der Eintritt des Verlustes einer Grundfähigkeit nicht zwangsläufig mit einer schweren Krankheit im Sinne der Dread Disease Versicherung verbunden.

Anbieter von Grundfähigkeitsversicherungen

Die Grundfähigkeitsversicherung wird in Deutschland nur von wenigen Versicherungsgesellschaften angeboten. Einige davon sind:

Canada Life Assurance Europe Limited
Niederlassung für Deutschland, D-50969 Köln, Höninger Weg 153a
Postanschrift:
Canada Life Assurance Europe Ltd., 63237 Neu-Isenburg, Postfach 1763

Moneymaxx (Deutscher Ring)
MONEYMAXX Lebensversicherung
Zweigniederlassung der Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG
Emanuel-Leutze-Straße 11
40547 Düsseldorf

Uelzener Lebensversicherungs-AG
Veerßer Straße 65/67
29525 Uelzen

WWK
Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit
Marsstr. 37
80335 München