Betriebsunterbrechung

Der Verlust oder die Zerstörung der Betriebseinrichtung sowie der Waren und Vorräte eines Betriebes, durch welches Ereignis auch immer, ist in der Regel ein schwerer Schlag für das Unternehmen. Noch schlimmer aber wird es, wenn daraufhin das ganze Unternehmen für einige Zeit geschlossen werden muss. Eine Betriebsunterbrechung ist immer mit einem mehr oder weniger hohem Ertragsausfall verbunden, eine (auch nur vorübergehende) Betriebsschließung kann bis zur Existenzvernichtung führen. Das sind die Risiken, die im Rahmen der verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten abzudecken sind. Die Folgen einer Betriebsunterbrechung können daher durch den Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung, einer Betriebsschließungs-Versicherung und einer Ertragsausfallversicherung abgesichert werden.

Was kann für das Risiko einer Betriebsunterbrechung versichert werden?

In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird der entgangene Betriebsgewinn und der Aufwand an fortlaufenden Kosten einschließlich Gehälter, Löhne und Provisionen ersetzt. Unter dem Betriebsgewinn ist dabei der Gewinn aus dem Umsatz der hergestellten Erzeugnisse, der gehandelten Waren und aus Dienstleistungen zu verstehen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung haftet für den Schaden, der durch die Betriebsunterbrechung innerhalb von 12 Monaten seit Eintritt des Sachschadens entstanden ist. Die Haftzeit kann auf bis zu 36 Monate ausgedehnt werden, wenn dies für den Betrieb erforderlich ist.

Wann und wo sind Sie gegen die folgen der Betriebsunterbrechung versichert?

Versicherungsschutz besteht an dem Ort, der im Versicherungsschein als Betriebsstelle angegeben ist. Als Betriebsstelle gelten auch die sich in unmittelbarer Nähe dieses Grundstücks befindlichen Abstellplätze, Anschlussgleise und Wasseranschlüsse sowie Parkplätze, die dem Betrieb zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.

Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neu hinzukommende Betriebsgrundstücke sind bis zu einer bestimmten Entschädigungsgrenze ohne besondere Meldung mitversichert.

Welche Schadenfälle führen zum Eintritt der Betriebsunterbrechung und damit zum Versicherungsfall?

Der Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Beispiele für den Versicherungsschutz gegen die finanziellen Folgen einer Betriebsunterbrechung durch eines der nachfolgenden Ereignisse sind

  • Einbruchdiebstahl einschl. Vandalismus und Raub
  • Elementarschäden, wie Überschwemmungen und Erdbeben
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschnallknall
  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, mutwillige Beschädigungen
  • Leitungswasser
  • Maschinenausfall
  • Sturm und Hagel
  • Zusätzliche unbenannte Gefahren

Die Ertragsausfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung und zur Maschinenversicherung.

Welche Kosten der Betriebsunterbrechung können erstattet werden?

Die zu erstattenden Kosten beinhalten alle fortlaufenden, betrieblichen Kosten wie:

  • Personalkosten
  • Abschreibungen, Zinsen, Steuern, Mieten
  • Kosten für Büro, Werbung, Betriebserhaltung

Zusätzlich können auch weitre Leistungen versichert werden, hierzu gehören

  • Mehraufwendungen aufgrund von Abnahmeverpflichtungen und Vertragsstrafen,
  • Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen
  • Wertminderungen und Aufwendungen für vom Sachschaden nicht betroffene, jedoch nicht mehr verwendbare Vorräte,
  • Sachverständigenkosten,
  • sonstige zusätzliche Aufwendungen zur Minderung der Betriebsunterbrechung

Warum ist die Betriebsunterbrechungsversicherung so wichtig für Freiberufler und selbständige Handwerker?

Die Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfallversicherung ist besonders wichtig für Freiberufler und selbstständige Handwerker und für alle Selbständigen, von deren Funktion der Betriebsablauf maßgeblich abhängt und die ihr Einkommen direkt aus unternehmerischer Tätigkeit erzielen. Sie überbrückt die fehlenden Erträge, solange der Selbständige in der Führung des Unternehmens ausfällt. Für Selbstständige kann die Ertragsausfallversicherung auch bei Krankheit und Unfall eingesetzt werden.

Was leistet eine Betriebsschließungs-Versicherung?

Hauptrisiko-Träger für diese Versicherungsform sind Lebensmittelbetriebe (Verkauf, Herstellung, Verarbeitung), Gastronomiebetriebe, Kliniken und andere Betriebe, in denen Lebensmittel verarbeitet oder verzehrt werden. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt, beginnend mit Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter bis hin zur Schließung des gesamten Betriebs.

Hier setzt die Betriebsschließungs-Versicherung ein. Sie leistet Ersatz für den Ertragsausfall, bis der Betrieb wieder geöffnet werden kann.

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