Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung ist eine der älteren Versicherungsarten. Schon frühzeitig schloss man sich zu Feuerversicherungsvereinen oder Feuerkassen zusammen, um das Risiko für alle Beteiligten erträglicher zu gestalten, denn ein Schaden am Gebäude bis hin zur Totalzerstörung hat erhebliche finanzielle Belastungen zur Folge. War es anfangs nur das Brandrisiko, das im Vordergrund stand, so wurde die Gebäudeversicherung durch weitere Risikoarten erheblich erweitert, bis hin zur modernsten Versicherungssparte im Rahmen der Gebäudeversicherung, der Photovoltaikversicherung.

 

Welche Risiken sind bei einer Gebäudeversicherung versicherbar?

Die Gebäudeversicherung kann sich neben der Wohngebäudeversicherung auch auf Betriebsgebäude, Fabriken und industrielle Gebäudekomplexe erstrecken. In der Wohngebäudeversicherung wird üblicherweise die kombinierte Lösung durch Versicherung mehrerer Risiken abgeschlossen. Zu den Risiken gehören die Feuerversicherung, die Glasversicherung, die Leitungswasserversicherung, die Sturmversicherung und als neuere Versicherungsarten die Elementarschadenversicherung und die Photovoltaikversicherung.

Typische Schäden in der Gebäudeversicherung

Typische Schäden werden in der Feuerversicherung durch Brände und Blitzschlag verursacht, in der Leitungswasserversicherung durch Frost- und Bruchschäden an Wasserleitungen, in der Sturmversicherung durch Sturm und Hagel an Dächern und Wänden des Gebäudes, in der Elementarschadenversicherung durch Hochwasser, Überschwemmungen, Erdbeben oder Schneelasten in der Glasversicherung durch Bruch von Scheiben in und an Wintergärten und Terrassen, in der Photovoltaikversicherung durch Zerstörung oder Beeinträchtigung der Solaranlagen. Neben den Kosten für die Schäden am Gebäude selbst sind auch die Aufräumungs- und Entsorgungskosten mitversichert.

Was ist in der Gebäudeversicherung versichert, bzw. versicherbar?

Versicherungsgegenstand ist das Gebäude selbst, mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen, Einbauten und sonstige Gebäudebestandteile und Grundstücksbestandteile, wie Nebengebäude und Garagen, ferner außen am Gebäude angebrachte Sachen.

Mit dem Gebäude verbundene Anlagen und Einrichtungen

Zu den mit dem Gebäude verbundenen Einrichtungen und Anlagen gehören zentrale Heizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, einschließlich Solaranlagen. Auch Fußbodenbeläge, sofern sie fest mit dem Gebäude verbunden sind, zählen zu den verbundenen Einrichtungen.

Einbauten und Gebäudebestandteile

Als Gebäudebestandteile zählen in der Gebäudeversicherung die in ein Gebäude eingefügten Sachen, meist als Einbauten bezeichnet, die durch eine feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Eigenständigkeit verloren haben. Dazu gehören insbesondere Einbauschränke und Einbauküchen, die individuell für das Gebäude geplant und angefertigt wurden.

Außen am Gebäude angebrachte Sachen

Versichert sind Markisen und Rollläden einschließlich Rolladenmotor, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, Balkonverkleidungen, Fensterläden, Leuchtröhrenanlagen, Schutz- und Trennwände sowie Sichtblenden und Überdachungen aus Glas, Holz, Stoff oder Kunststoff auf Terrassen und Balkonen, Tür-Überdachungen, Vordächer und Antennenanlagen.

Nebengebäude und Garagen auf dem Grundstück

Sie sind Grundstücksbestandteile, die meist gegen gesonderte Prämie in die Gebäudeversicherung einbezogen werden. Hierzu gehören Garagen, Gartenhäuser, Einfriedungen, Pergolen, Carports, Briefkästen und Mülleimerboxen.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Gebäudeversicherung kann ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn auch die Versicherungssumme stimmt. Bei Neubauten ist die Ermittlung über den Architekten sicherlich unproblematisch möglich, bei älteren Gebäuden ist jedoch Vorsicht angebracht. Da sollte der Wert schon genau ermittelt werden. Viele Versicherer machen gern den Einwand der Unterversicherung geltend, wenn es an die Bezahlung für die Schäden in der Gebäudeversicherung geht. In jedem Fall muss die Versicherungssumme so bemessen sein, dass der vollständige Wiederaufbau des Gebäudes gewährleistet ist. Ist der richtige Wert ermittelt worden, so muss man daran denken, auch Preis- und Wertsteigerungen von Gebäuden einzubeziehen. Hierzu gibt es die gleitende Neuwertversicherung.

Welche Bedeutung hat die gleitende Neuwertversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung?

Wenn eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart wird, passt sich der Versicherungsschutz den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Baupreisen, die im Baupreisindex festgelegt werden, an. Der Versicherungsnehmer braucht dann keine jährliche Anpassung selbst vorzunehmen, denn die Versicherungssumme wird automatisch gemäß dem Baupreisindex erhöht, bzw. verringert. Nur wenn Um-, An- oder Ausbauten am Gebäude vorgenommen werden, muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst werden.

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