Haustierversicherung

Von den in Deutschland anzutreffenden Haustierarten sind Katzen, Hunde und Pferde diejenigen, die „versicherungsrelevant“ sind. Mit rund 7,2 Millionen Katzen, 5 Millionen Hunden und über 1 Million Pferden ist das Versicherungspotenzial erheblich. Die Tierversicherungsgesellschaften haben daher auch eine Vielzahl nützlicher und weniger nützlicher Versicherungen für diese Tiere kreiert. Versicherungen für Kleintiere und Vögel oder Fische sind nicht versicherungsrelevant, da für diese Tiere bezüglich der Haftpflicht bereits Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung besteht und für Krankenversicherungen das Verhältnis von Behandlungskosten zu Beiträgen nicht angemessen wäre.

Welche Tiere werden in der Haustierversicherung versichert?

Eie bereits oben gesagt wird der Versicherungsschutz hauptsächlich für Katzen, Hunde und Pferde gewährt. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen der gewerblichen Tierversicherung für Pferde und Hunde und der privaten Haustierversicherung. In der gewerblichen, meist der landwirtschaftlichen Tierversicherung, sind die Risiken ganzer Herden abzudecken, während es sich bei der privaten Haustierversicherung nur um einzelne Hunde, Katzen oder Pferde handelt.

AGILA - Die Krankenkasse für Hund & Katze

Gegen welche Risiken besteht Versicherungsschutz?

Die Haustierversicherung bietet drei grundsätzliche Möglichkeiten, das jeweilige Tier zu versichern. Wichtigste Versicherung ist sicherlich die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung für Hund und Pferd. Die meisten Tierhalter unterschätzen oft die Häufigkeit von Schadensfällen, die durch Pferd oder Hund hervorgerufen werden. Alleine in Deutschland gibt es jedes Jahr über 100.000 Schadenfälle, die von Pferden oder Hunden verursacht und nicht im Rahmen der Privathaftpflicht abgedeckt werden. Die wichtigsten Haustierversicherungen sind daher:

Tierhalterhaftpflicht mit

  • Hundehaftpflicht
  • Katzenhaftpflicht
  • Pferdehaftpflicht
  • OP Versicherung für Hunde, Katzen und Pferde
  • Krankenversicherung für Hunde, Katzen und Pferde

Was ist in der Tierhalterhaftpflicht versichert?

Der Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.

Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Tierhalter aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Tierhalter ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.

Ist die Schadensersatzverpflichtung des Tierhalters mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des geschädigten Dritten freizustellen.

Wer ist in der Tierhalterhaftpflicht versichert?

Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers (Tierhalters) aus dem Halten der im Versicherungsschein bezeichneten Tiere. Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers; sowie die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. Bei gewerblicher oder betriebliche Verwendung der Tiere ist die Tierhalterhaftpflicht über die betriebliche Versicherung abzudecken.

Was ist in der OP Versicherung versichert?

In der OP Versicherung werden die Kosten einer Operation bis zu 100% erstattet. Die Erstattung erfolgt in der Regel nach dem 2fachen Satz der tierärztlichen Gebührenordnung (GOT) für Operationen aufgrund Unfall oder Krankheit. Erstattet werden die Kosten für die Untersuchung vor der Operation, die Operation selbst, eine Nachbehandlung (begrenzt auf 5 Tage), alle ärztlichen Aufwendungen, Untersuchungen, Röntgenbilder, Medikamente und Verbandsmaterial. Es besteht die freie Tierarztwahl. Wartezeiten sind für verschiedene Krankheitsbilder einzuhalten.

Was ist in der Tier-Krankenversicherung versichert?

Der Deckungsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die Tarife beinhalten die nachstehend aufgeführten Deckungsinhalte. Diese sind summarisch bis zum jeweils angegebenen Höchstbetrag, je Versicherungsjahr versichert. Folgende Kosten werden übernommen:

  • Kosten für die Gesundheitsprüfung / Aufnahmeuntersuchung des Haustieres
  • Kosten der medizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung infolge Krankheit oder Unfall.
  • Für die ambulante Heilbehandlung bezieht sich die Kostenübernahme für das versicherte Tier pro Versicherungsjahr, abzüglich der im jeweiligen Tarif vereinbarten Selbstbeteiligung, auf die im jeweiligen Tarif vereinbarten Obergrenzen.
  • Kosten für Vorsorgemaßnahmen ohne Anrechnung auf die Jahreshöchstleistung und ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung

Die Kostenübernahme erfolgt gemäß der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Wo sind die Haustiere versichert?

Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland besteht bis zu 4 Monate ab Ausreisedatum auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.

Welche Zusatzversicherungen können im Rahmen der Haustierversicherung abgeschlossen werden?

Als zusätzliche Versicherungen können Rechtschutz-Versicherungen für Hunde und Pferde, Tierlebensversicherungen, Transportversicherungen für Pferde abgeschlossen werden.

TOP-Versicherungsvergleiche

Mit einem Klick kommen Sie direkt zum Vergleich