Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den Versicherungszeigen, die über eine Vielzahl von Versicherungsvarianten verfügt. Die großen Bereiche sind Arbeit und Beruf, private Risiken, Verkehr, Firma und Betrieb, sowie Haus- und Grundstück. Das Angebot für eine Rechtschutzversicherung besteht meist aus einer Kombination mehrerer Formen und Leistungsarten. Welche Risiken in der angebotenen Rechtsschutzversicherung enthalten sind, ist in den Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) enthalten.

 

Formen der Rechtsschutzversicherung

Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gibt es folgende Formen der Rechtsschutzversicherung:

  • Verkehrs- Rechtsschutz
  • Fahrer- Rechtsschutz
  • Privat- Rechtsschutz für Selbständige
  • Berufs- Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Firmen und Vereine
  • Privat- und Berufs- Rechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz
  • Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Selbständige
  • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung

Für die oben genannten Formen der Rechtsschutzversicherung können die nachfolgenden Leistungsarten vereinbart werden:

  • Schadenersatz- Rechtsschutz
  • Arbeits- Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz
  • Steuer- Rechtsschutz
  • Sozialgerichts- Rechtsschutz
  • Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz
  • Straf- Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Die Rechtsschutzversicherer, die nicht an die Musterbedingungen des Gesamtverbandes gebunden sind, haben weitere individuellere und speziellere Rechtsschutzversicherungsformen entwickelt. Bei der Einteilung in die weiter oben genannten Bereiche ergibt sich ein noch umfangreicheres Angebot, das auf den nachfolgenden Seiten erläutert wird.

Versicherte Leistungen in der Rechtsschutzversicherung

Der Versicherer trägt bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes.

Der Versicherer trägt bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen oder vom Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.

Der Versicherer trägt die Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers.

Der Versicherer trägt die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen.

Der Versicherer trägt die Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden, sowie die Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege.

Der Versicherer trägt die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation in Fällen der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

Der Versicherer trägt die übliche Vergütung eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen oder einer rechtsfähigen technischen Sachverständigenorganisation in Fällen der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Kauf- und Reparaturverträgen von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.

Der Versicherer trägt die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen in Fällen der Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeuges zu Lande sowie Anhängers.

Der Versicherer trägt die Kosten der Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht, wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.

Der Versicherer trägt die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist.

Der Versicherungsnehmer kann die Übernahme der vom Versicherer zu tragenden Kosten verlangen, sobald er nachweist, dass er zu deren Zahlung verpflichtet ist oder diese Verpflichtung bereits erfüllt hat.

Geltungsbereich der Rechtsschutzversicherung

Die meisten deutschen Rechtsschutzversicherer bieten einen Versicherungsschutz für die versicherten Risiken innerhalb Europas, sowie der Anliegerstaaten des Mittelmeeres, sowie der spanischen und portugiesischen Atlantikinseln. Bei einem Vertragsabschluss sollte man daher darauf achten, dass sich der Versicherungsschutz auch auf die Wahrung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb Europas bezieht. Rechtsschutzversicherung Test.

Beiträge, Deckungssummen

Die Deckungssumme pro Rechtsschutzfall liegt allgemein zwischen 250.000 und 500.000 Euro, je nach Gesellschaft (beim Rechtsschutzversicherungs-Vergleich beachten!!), für weltweiten Schutz sind die Deckungssummen geringer, es sollte aber mindestens eine Deckungssumme von 25.000 Euro vereinbart werden.

Eine besondere Deckung gibt es für Kautionen, die gestellt werden, um eine Freilassung in Straffällen zu erreichen. Diese Kaution wird als Darlehen gewährt und sollte weltweit mindestens 100.000 Euro betragen.

Die Höhe des Beitrages kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung verringert werden. Bereist ab einer Selbstbeteiligung von 200 Euro ist ein spürbarer Beitragsnachlass erzielbar.

Versicherungsbeginn / Wartezeit

Der Versicherungsschutz setzt an dem im Versicherungsschein angegeben Zeitpunkt ein, sofern der erste Beitrag spätestens zwei Wochen nach Anforderung gezahlt wird. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem im Vertrag angegebenen Zeitpunkt. Für einige Formen der Rechtsschutzversicherung gibt es allerdings Wartezeiten. Die Wartezeit bedeutet, dass der Versicherungsschutz für solche versicherten Rechtsschutzfälle besteht, die später als drei Monate (beim Arbeitsrechtsschutz sogar sechs Monate, beim Verkehrsrechtsschutz ohne Wartezeit) nach Beginn des Versicherungsvertrages eintreten. Bei einem Wechsel von einem anderen Rechtschutzversicherer entfällt meist die Wartezeit.

Ausschlüsse von der Erstattungspflicht

Es gibt eine Reihe von grundsätzlichen Ausschlüssen vom Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Die wichtigsten sind nachstehend aufgeführt:

Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang z.B.

  • mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
  • mit Hausbau, Baufinanzierung, Grundstücksan- und -verkauf
  • mit Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen, Termin- und Spekulationsgeschäften
  • mit Streitigkeiten aus dem Bereich Familien- und Erbrecht, soweit nicht Beratungsrechtsschutz besteht
  • mit der Abwehr von Schadenersatzansprüchen
  • mit Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen
  • mit Streitigkeiten aus der Zeit vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit
  • mit vorsätzliche Straftaten

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