Reiseversicherung

Die Reiseversicherung beinhaltet alle Versicherungen rund um das Reisen. Sie wird heute meist als Komplett-Angebot und häufig auch als Jahres-Versicherung angeboten. Zur Reiseversicherung im Rahmen unseres Informationsportals Versicherung-Tipps24 gehören die Reiserücktrittsversicherung , die Auslandsreisekrankenversicherung, die Reisegepäckversicherung, die Reiseunfallversicherung und die moderne Form der Reiseversicherung, die Reise-Assistance; dazu kommen noch die besonderen Reiseversicherungen, wie die Au Pair Versicherung und die Reiseversicherung für Ausländer.

 

Worauf muss man beim Abschluss einer Reiseversicherung achten?

Grundsätzlich wird zwischen einer Jahresversicherung und einer einzelnen Reiseversicherung unterschieden. Für Viel- Reisende oder Geschäftsreisende empfiehlt sich häufig der Abschluss einer Jahrsversicherung, während „Urlauber“ mit individuellen Reiseversicherungen sicherlich besser bedient sind. Die Qualität einer Reiseversicherung erkennt man auf den ersten Blick bereits daran, ob ein Selbstbehalt verlangt wir und ob für Schiffsreisen erhöhte Beiträge zu zahlen sind. Meist kann gegen eine Zusatzgebühr der Selbstbehalt aufgehoben werden.

Inhalt und Bedingungen der Reiseversicherung

Die Reiserücktritt-Versicherung sollte auch die Reiseabbruch-Versicherung und einen Umbuchungsgebühren-Schutz enthalten. Bei der Reise-Krankenversicherung muss man darauf achten, dass auch der Kranken-Rücktransport in den Versicherungsschutz einbezogen ist. Der Geltungsbereich der Reiseversicherung sollte sich weltweit (die Reise-Krankenversicherung natürlich nicht in Deutschland) erstrecken. Reiseversicherungen gelten im Rahmen der allgemeinen Bedingungen meist nur bis zu einem Reisepreis von 2.000 EURO pro Reiseteilnehmer, bei höheren Reisepreisen muss die Differenz gesondert abgedeckt werden. Auch die Reisedauer ist limitiert. Bei der Jahresversicherung sind zwar beliebig viele Reisen versichert, die maximale Reisedauer pro Einzelreise darf jedoch maximal 45 Tage dauern. Erhöhter Bedarf muss zusätzlich abgeschlossen werden.

Versicherte Risiken in der Reiseversicherung

Die verschiedenen Reiseversicherungen bieten Versicherungsschutz gegen folgende Risiken:

Reiserücktrittsversicherung

  • Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise und der zusätzlich entstandenen Hinreise-Mehrkosten bei verspätetem Antritt der Reise.
  • Ersatz der Reisekosten bei vorzeitigem Reiseabbruch in der ersten Reisewoche.
  • Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Leistungen bei einer Reiseunterbrechung, die zu vorzeitiger Rückreise führt.
  • Erstattung der Mehrkosten des verlängerten Aufenthalts und der Rückreise, wenn die versicherte Reise wegen Elementarereignissen (z.B. Lawinen, Überschwemmung) nicht planmäßig beendet werden kann.

Auslandsreisekrankenversicherung

  • Ersatz der Kosten für notwendige ärztliche Hilfe im Ausland bei Krankheiten
    und Unfallverletzungen, die während der Auslandsreise akut eingetreten sind, wie Arzt- und Krankenhauskosten, Medikamente, Such-, Rettungs- und Bergungskosten bei Unfällen.
  • Organisation und Ersatz der Kosten der Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland oder Bestattung im Ausland.
    Kranken-Rücktransport
  • Erstattung der Kosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person in das dem
    Wohnort der versicherten Person nächstgelegene, geeignete Krankenhaus.

Reisegepäckversicherung

  • Ersatz der Kosten für entstandene Verluste des Reisegepäcks bei aufgegebenem Gepäck bei Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen sowie für notwendige Ersatzkäufe bei verspäteter Auslieferung des Gepäcks.
  • Bei mitgeführtem Gepäck werden die Kosten, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Raub, Diebstahl und Einbruch, sowie durch Mut- und Böswilligkeit Dritter entstehen, ersetzt.

Reiseunfallversicherung

  • Ersatz der Kosten, die durch Unfälle während der Reise hervorgerufen werden, im Rahmen der abgeschlossenen Tarife.

Reise-Assistance

  • Ersatz der Kosten für Hilfe bei Notfällen im Ausland, wie Krankheit, Unfall, Tod, bei Verlust von Zahlungsmitteln oder bei Strafverfolgung.
  • Organisation von Kranken-Rücktransporten mit medizinisch adäquaten Mitteln, sobald der Krankentransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.

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