Private Krankenversicherung

Auch in der privaten Krankenversicherung hat die Gesundheitsreform ihre Spuren hinterlassen. Dem Begehren politischer Gruppierungen, eine Bürgerversicherung zu installieren, was das AUS für die privaten Krankenversicherungen bedeutet hätte, ist durch ein Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Gesundheitsreform (Az.: 1 BvR 706/08) ein Riegel vorgeschoben worden. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat ausdrücklich erklärt, dass das duale Krankenversicherungssystem erhalten und gestärkt werden soll. Das Geschäftsmodell der privaten Versicherungen darf nicht zerstört werden. Der Gesetzgeber muss die Entwicklung des Markts weiter beobachten und gegebenenfalls Korrekturen an der Reform vornehmen, sollte es zu existenziellen Problemen für die Krankenversicherungs-Unternehmen kommen.

Bedeutung der privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung wird in Deutschland derzeit (2009) nur noch von 47 Versicherungsgesellschaften angeboten. Davon sind 20 Gesellschaften in der Form des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit organisiert, während die restlichen Krankenversicherer als Aktiengesellschaft agieren. Insgesamt weisen diese 47 deutsche Versicherungsgesellschaften über 8,6 Mio Versicherte auf, die über eine Krankenvollversicherung verfügen, weitere rund 21 Millionen Versicherte haben eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen haben die privaten Krankenversicherungen Alterungsrückstellungen vorgenommen. Die derzeitige Gesamtsumme aller Alterungsrückstellungen für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung beträgt annähernd 130 Milliarden Euro.

Was ist in der PKV versichert?

Das Spektrum der Versicherungsangebote in der privaten Krankenversicherung ist recht umfangreich. Grundlage für jegliche private Krankenversicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, deren aktuelle Ausführung in den Musterbedingungen 2009 des Verbandes der privaten Krankenversicherungen vorliegen. Die wichtigsten Tarife und Versicherungsarten der PKV sind (alphabetisch) Auslandskrankenversicherung, Basistarif, Beihilfeversicherung, Dread Disease Versicherung, Krankenhaustagegeldversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankentagegeldversicherung, Krankenvollversicherung, Krankenzusatzversicherung und Zahnzusatzversicherung.

Auslandskrankenversicherung, Private Krankenversicherung bei vorübergehendem Aufenthalt im außereuropäischen Ausland

Die Auslandskrankenversicherung ist erforderlich, da sich der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung ausschließlich auf Heilbehandlungen in Europa erstreckt. Bei einigen Tarifen ist ein vorübergehender Aufenthalt in außereuropäischen Staaten eingeschlossen.

Basistarif, die Grundversorgung in der PKV, die jedem Berechtigten gewährt werden muss, auch wenn Vorerkrankungen vorhanden sind

Der Basistarif ist im Jahre 2009 aufgrund gesetzlicher Verpflichtung von den Unternehmen der privaten Krankenversicherung eingeführt worden. Er wird in einer bei allen PKV-Unternehmen identischen Form angeboten und bleibt dabei hinsichtlich der angebotenen Leistungen innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegebenen Normen.

Beihilfeversicherung, private Zusatzversicherung für Beihilfeempfänger des öffentlichen Dienstes

Die Beihilfeversicherung ist dem Personenkreis der Beihilfeberechtigten (Beamte, Beamtenanwärter, Referendare, Lehramtsanwärter, Ruhestandsbeamte), die aufgrund gesetzlicher Vorschriften und durch das Beihilferecht im Bund und in den Ländern einen Anspruch auf Beihilfe für Krankheitskosten haben, vorbehalten. Der Beamte hat für sich und seine Familie für etwaige Notfälle vorzusorgen und dies durch den Abschluss einer Versicherung oder Bildung von Rücklagen sicherzustellen.

Dread Disease Versicherung, private Zusatzversicherung zur Abdeckung von Risiken, die sich aus schweren Krankheiten ergeben

Die Dread Disease Versicherung ist eine in Deutschland neuartige Krankenversicherung für die Absicherung der Arbeitskraft gegen schwere Krankheiten. Die Leistungen werden bei Eintritt von vorher genau definierte schweren Krankheiten gewährt. Es handelt sich um eine Krankenversicherung, die aus dem angloamerikanischen Bereich stammt und dort unter dem Begriff Critical Illness Insurance bereits sehr verbreitet ist. Diese private Krankenversicherung wird in Deutschland häufig auch mit dem Begriff Krebsversicherung oder Schwere Krankheiten Versicherung bezeichnet.

Krankenhaustagegeldversicherung, die Spezialversicherung für den zusätzlichen Aufwand bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus

Die Krankenhaustagegeldversicherung können alle Versicherten in der privaten, wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Sie soll den zusätzlichen Aufwand bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus abdecken. Die Höhe des Krankenhaustagegeld ist frei wählbar; die Versicherungsgesellschaften bieten in der Regel Tarife zwischen 10 und 100 € pro Tag an.

Krankenhauszusatzversicherung, private Krankenversicherung für gesetzlich versicherte Personen, die eine bessere Behandlung im Krankenhaus wünschen

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet den in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten die Möglichkeit, Versicherungsschutz für individuelle Leistungen im Krankenhaus bis zu einer der privaten Krankenversicherung gleichen Versorgung (Chefarztbehandlung, Einbettzimmer usw.) abzuschließen.

Krankentagegeldversicherung, private Zusatzversicherung zur Absicherung des Nettoeinkommens bei Arbeitsunfähigkeit

Die Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen den Verdienstausfall aufgrund von Krankheiten oder Unfällen. Die Versicherungssumme darf maximal bis zur Höher des durchschnittlichen Nettoeinkommens gewählt werden. Ein eventuell gleichzeitig in Anspruch genommenes Krankenhaustagegeld wird beim Nettoeinkommen nicht mit berechnet.

Krankenvollversicherung, die Form der privaten Krankenversicherung, die als Krankheitskostenversicherung, die komplette Kostenübernahme für alle Krankheitsfälle gewährleistet

Die Krankenvollversicherung ist die umfangreichste private Krankenversicherung und  bietet dem Versicherten den kompletten Versicherungsschutz für die medizinisch notwendigen Heilbehandlungen für alle Krankheiten, sowie Verletzungen aufgrund von Unfallfolgen, für Schwangerschaften und Vorsorgeuntersuchungen. Der Versicherte hat die freie Arztwahl unter den approbierten und niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten und in den meisten Tarifen auch für Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes. Die Leistungshöhe ergibt sich aus den abgeschlossenen Tarifen.

Krankenzusatzversicherung, für Personen, die zusätzlich zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse eine ergänzende Absicherung benötigen

Diese Form der privaten Krankenversicherung beinhaltet hauptsächlich ambulante Zusatzversicherungen, die zur Ergänzung der (meist extrem geringen) Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung gewünscht werden. Zu diesen Leistungen gehören u.a. Aufwendungen für Brillen, Sehhilfen, Kontaktlinsen, Kosten für Heilpraktiker, sonstige Heil- und Hilfsmittel, Praxisgebühr und Vorsorgeuntersuchungen.

Zahnzusatzversicherung, die private Absicherung für eine bessere Versorgung beim Zahnarzt

Gerade in der zahnmedizinischen Versorgung ist das Angebot der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahre immer weiter eingeschränkt worden. Eine zahnmedizinische Versorgung auf höchstem medizinischen Niveau ist nur durch eine zusätzliche Absicherung über eine private Zahnzusatzversicherung möglich. Typische Stichworte für die Unterversorgung sind: Inlays, Zahnersatz, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Kieferorthopädie und Implantate.

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung versichern?

In der privaten Krankenversicherung gibt es zwei Gruppen von Versicherten. Die erste Gruppe besteht aus den Personen, die aufgrund ihres Berufes oder Einkommens die Möglichkeit haben, eine private Krankenvollversicherung abzuschließen und die zweite Gruppe besteht aus allen anderen Personen, die lediglich die Möglichkeit haben durch eine Krankenzusatzversicherung oder eine Tagegeldversicherung ihren Krankenversicherungsschutz zu verbessern.

Zur Gruppe derer, die aufgrund ihres Einkommens oder Berufes eine Krankenvollversicherung abschließen können, gehören Beamte, Selbständige und Angestellte, deren Einkommen mindestens drei Kalenderjahre über der Versicherungspflichtgrenze (2008= 48.150 € pro Jahr) gelegen hat. Der Hauptanteil derer, die eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, sind Beamte, deren Anteil bei ca. 50% aller Versicherten in der privaten Krankenversicherung liegt. Angestellte, mit einem Einkommen über der o.gen. Beitragsbemessungsgrenze haben nur einen Anteil von ca. 12% an den Privatversicherten. Die restlichen Versicherungsnehmer sind Selbständige.

Die privaten Krankenversicherungen haben zur Zeit (2009) rund 30 Millionen Versicherungsnehmer, von denen der überwiegende Teil, nämlich mehr als zwei Drittel über eine Zusatzversicherung ihren Krankenversicherungsschutz verbessert haben. Mit gut 8 Millionen Versicherten in der Krankenvollversicherung haben nur knapp 10% der Bevölkerung einen kompletten privaten Krankenversicherungsschutz.

Privatpatient trotz gesetzlicher Krankenkasse.

Vergleich der Angebote der privaten Krankenversicherer

Bei den vielen Angeboten, die bezüglich der abzusichernden Leistungen bei einer privaten Krankenversicherung möglich sind, fällt es schwer, den richtigen Krankenversicherer herauszufinden. Mit unserem Krankenversicherungsvergleich können Sie Angebote für eine private Krankenversicherung, die Ihren Leistungsansprüchen gerecht werden, miteinander vergleichen.

Über weitere aktuelle Informationen und Nachrichten der privaten Krankenversicherungen und über wichtige Mitteilungen aus den Verbänden und Instituten der Versicherungswirtschaft informieren wir Sie in unserem Abschnitt aktuelle Nachrichten.

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