Krankenzusatzversicherung

In diesem Abschnitt informieren wir über die Krankenzusatzversicherung im ambulanten Bereich. Für Krankenhauszusatzversicherungen und Zahnzusatzversicherungen haben wir separate Informationsseiten erstellt. Eine ambulante Zusatzversicherung ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung in den Bereichen Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), Auslandskrankenversicherung, Heilpraktikerbehandlung, Vorsorgeuntersuchungen und erlaubt die freie Arztwahl mit voller Kostentransparenz, kürzeren Wartezeiten und optimaler Medikamentenversorgung.

Wer kann eine private Krankenzusatzversicherung abschließen?

Versicherbar sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und entweder selbst oder im Rahmen einer Familienmitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Eine private Krankenzusatzversicherung schließt die durch die geringen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entstehenden Lücken im Versicherungsschutz und bewahrt den Versicherungsnehmer vor hohen Zuzahlungen.

Private Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse übrig bleiben. Je nach Tarifwahl können auch Kosten erstattet werden, für die von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt keine Leistungen übernommen werden.

Das mögliche Leistungsspektrum reicht von Sehhilfen über freie Arztwahl als Privatpatient bis zur Heilpraktikerbehandlung und umfassendere Vorsorgemaßnahmen.

Die meisten Versicherer bieten für die Krankenzusatzversicherung individuelle Auswahlmöglichkeiten, ähnlich wie bei einem Modulsystem an. Man kann aus vielen vorgegebenen Leistungsangeboten die auswählen, die einem persönlich am notwendigsten erscheinen.

Um ein bestmögliches Angebot zu erhalten, sollten Sie einen Krankenzusatzversicherungsvergleich durchführen. Hier gelangen Sie zum Formular Krankenversicherung Vergleich!

Welche Leistungen sind versicherbar?

Nachstehend einige Beispiele, die den möglichen Umfang des Versicherungsschutzes und den Leistungsvergleich mit der GKV verdeutlichen sollen. Es geht hier nur um den ambulanten Bereich; für die Krankenhauszusatzversicherung und die Zahnzusatzversicherung haben wir eigene Abschnitte erstellt.

 

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen):
GKV Gesetzlich Versicherte erhalten keinerlei Kosten für Sehhilfen von der Krankenkasse erstattet. Ausnahme sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr und schwer sehbehinderte Menschen.
Private Ambulante Krankenzusatzversicherung In der privaten Krankenzusatzversicherung kann eine Erstattung von 100% der Kosten alle 2 oder 3 Jahre bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (200 – 500 €) für Brillen und Kontaktlinsen, jedoch in den ersten 12 Monaten nach Versicherungsbeginn max. EUR 50, gewählt werden.

 

Vorsorgeuntersuchungen:
GKV Die gesetzliche Krankenversicherung leistet nur für die gesetzlich eingeführten Programme. Diese Programme unterliegen Alters- und Intervallgrenzen, sodass der Behandlungsumfang nur eine Grundversorgung darstellt. Viele medizinisch sinnvolle Vorsorgeuntersuchungen, besonders bei Kindern, werden nicht durchgeführt. Das gilt auch bei der Vorsorge für Schwangere, denn zusätzliche Sonographie und Triple-Tests werden nicht erstattet. Selbst  für allgemeine Vorsorgeleistungen wie der Kleine- und Große- Gesundheitscheck, der Sonographie-, Lungen- und Hirn- Leistungscheck oder die Osteoporose-, Schilddrüsen-, Glaukom- und Schlaganfallvorsorge gibt es von der GKV nichts.
Private Ambulante Krankenzusatzversicherung In der ambulanten Krankenzusatzversicherung erfolgt eine 100%ige Erstattung, die zwar in der Höhe begrenzt ist (ca. 500 EUR innerhalb von jeweils 24 Monaten), die aber keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der durchzuführenden Vorsorgeuntersuchungen hat.

 

Auslandsreisekrankenversicherung:
GKV Die gesetzliche Krankenversicherung ersetzt nur die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Es kommt daher häufig vor, dass Reisende und Urlauber einen Teil der Kosten für die ärztliche Behandlung selbst tragen müssen. Selbst in den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, werden deutsche Touristen zur Kasse gebeten. Die Kosten für einen notwendigen Rücktransport übernehmen die Krankenkassen generell nicht.
Private Ambulante Krankenzusatzversicherung Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt im Rahmen des individuellen Tarifabschlusses folgende Leistungen für
  • Alle ambulanten ärztlichen Behandlungen, einschließlich Röntgen- und OP-Maßnahmen
  • Ärztliche Versorgung, Unterbringung und Verpflegung während eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland
  • Ärztlich angeordneter medizinisch notwendiger Transport ins Heimatland
  • Transport ins nächstgelegene Krankenhaus und Leistungen eines Notarztes
  • Ärztlich verordnete Medikamente, Verband- und Heilmittel
  • Erste schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Zahnfüllungen und Reparaturen am Zahnersatz
  • Überführung oder Bestattung im Ausland bis zu einem bestimmten Grenzbetrag bei Todesfall im Ausland

 

Heilpraktiker Naturheilverfahren, Alternativmedizin:
GKV Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keinerlei Leistungen für Heilpraktiker oder Naturheilverfahren.
Private Ambulante Krankenzusatzversicherung In der Regel werden 80% des Rechnungsbetrages, inkl. verordneter Medikamente, begrenzt durch einen vereinbarten Höchstbetrag (z.B. max. 1.250 EUR jährlich) erstattet.

 

Ambulante Privatärztliche Behandlung:
GKV Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keinerlei Kosten für privatärztliche ambulante Behandlung.
Private Ambulante Krankenzusatzversicherung Die ambulante Krankenzusatzversicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlungen bis zum 3,5 fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Je nach Tarif können oder müssen Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet und erbracht werden.

Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten über die private Krankenzusatzversicherung finden Sie bei uns im Abschnitt aktuelle Nachrichten.