Maschinenversicherung

Moderne Produktionsmethoden oder Dienstleistungserstellungen hängen in immer größerem Ausmaß von modernen Maschinen ab, die hohe Anschaffungskosten und hohe Investitionen verursachen. Solche Investitionen rechnen sich nur, wenn die Maschinen auch permanent in Betrieb sind. Aufgrund der Kompliziertheit moderner Maschinen ergeben sich aber auch Anfälligkeiten für Störungen. Daher verwundert es nicht, dass in Deutschland alle zehn Minuten ein versicherter Maschinenschaden eintritt. Es ist daher in den meisten Fällen eine betriebliche Notwendigkeit, eine Maschinenversicherung zu haben, um das Risiko unvorhergesehen eintretender Maschinenschäden zu einer kalkulierbaren Größe zu vermindern.

Maschinenversicherung für stationäre und fahrbare Maschinen

In der Maschinenversicherung werden alle Arten von stationären und beweglichen Maschinen, Geräten und technischen Anlagen versichert. Neben der Maschine selbst sind auch Fundamente und Ersatzteile mit versichert. Welche Maschine oder Anlage in der Maschinen-Einzelversicherung versichert ist, wird im Versicherungsvertrag durch konkrete Auflistung im Maschinenverzeichnis festgelegt; dieses Verzeichnis wird Bestandteil des Vertrages. In der Pauschalversicherung wird auf eine Einzelauflistung zugunsten einer oder mehrerer Sammelpositionen verzichtet. In den Sammelpositionen werden die versicherten Sachen anhand von Oberbegriffen oder räumlichen Beschreibungen abgegrenzt.

Wer kann eine Maschinenversicherung abschließen?

Grundsätzlich können über die Maschinenversicherung alle stationären und beweglichen (mobilen) Maschinen sowie maschinelle und elektrische Einrichtungen versichert werden. Versicherungsnehmer können sein:

  • Betreiber
  • Eigentümer
  • Entleiher
  • Leasinggeber
  • Leasingnehmer
  • Mieter
  • Verwahrer

Sinn und Nutzen der Maschinenversicherung

Zur Unterstützung eines rationellen Arbeitsablaufes setzen Unternehmen spezielle und teure Maschinen ein. Im Rahmen der Maschinenversicherung können stationäre, fahrbare und transportable Maschinen mit wechselndem Einsatzort, die nicht ausschließlich der Personen- oder Güterbeförderung dienen, versichert werden.

Fakt ist, dass jede neue Maschinengeneration mit einer noch komplexeren Technik arbeitet, als die Vorgängergeneration. Auch bei höchstem Qualitätsniveau ist eine absolute Zuverlässigkeit nicht zu erreichen, sodass immer wieder Schäden an den Maschinen auftreten können. Noch viel wichtiger ist jedoch, dass 85 % aller Maschinenschäden durch menschliches Versagen verursacht werden.. Selbst wenn mit größter Sorgfalt und Vorsicht gearbeitet wird, sind Schäden unvermeidlich. Da die Maschinen und maschinelle Einrichtungen ein immenses Anlagevermögen darstellen, ist die versicherungstechnische Absicherung daher von existenzieller Bedeutung für den Betrieb.

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Betriebsfertigkeit der versicherten Maschine, allerdings nicht vor dem im Versicherungsvertrag genannten Versicherungsbeginn und nur nach unverzüglicher Zahlung des ersten Beitrags. Aufgrund besonderer Umstände und durch Vereinbarungen im Antrag kann auch schon Versicherungsschutz vor Betriebsfertigkeit gewährt werden.

Gegen welche Risiken bietet die Maschinenversicherung Schutz?

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen und die verursacht werden durch

  • menschliche Unzulänglichkeiten, wie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Fehler an der Maschine selbst, wie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • technische Störungen, wie Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen, Wasser-, Öl- und Schmiermittelmangel
  • Schäden durch Brand oder Explosion
  • Naturgewalten, wie Sturm, Frost, Eisgang, Blitzschlag, Überschwemmung oder Hochwasser
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Bei Transporten, Montagen, Demontagen und Verladevorgängen zusätzlich Schäden, die durch menschliches Versagen, Herstellfehler, Kurzschluss und Versagen von Sicherheitseinrichtungen entstehen.

Darüber hinaus sind auch Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Dekontaminierungs- und Entsorgungskosten für Erdreich, sowie Bewegungs- und Schutzkosten versichert.

Gegen welche Risiken bietet die Maschinenversicherung keinen Schutz?

Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, Kernenergie, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Erdbeben, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat und solche, die durch eine Feuerversicherung gedeckt werden können.

Was ist in der Maschinenversicherung versichert?

Versicherte Objekte sind Maschinen, Arbeitsmaschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, wie

Aufzüge, Baugeräte aller Art, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Extruder, Energieerzeugungs- und Verteilungsanlagen, fahrbare und transportable Arbeitsmaschinen mit Zusatzgeräten und Ersatzteilen, Förderanlagen, Generatoren, Granulieranlagen, Hallenkräne, Kessel, Kompressoren, Motoren, Öfen, Pressen, Pumpen, Schalt- und Regelanlagen, Scheren, Stanzen, Transformatoren und Turbinen.

Bei Bedarf können auf zusätzlichen Antrag hin auch Ausmauerungen, Auskleidungen und Beschichtungen von Öfen, Feuerungs- und sonstigen Erhitzungsanlagen, Dampferzeugern und Behältern versichert werden.

Was ist in der Maschinenversicherung nicht versichert?

Die Maschinenversicherung können Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Brennstoffe, Chemikalien, Reinigungs- und Schmiermittel sowie Öle. Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrer, Messer, Sägeblätter, Schleifscheiben nicht versichert werden. Auch sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen, z.B. Brennerdüsen von Feuerungsanlagen, Siebe, Schläuche, Filtertücher sind in der Maschinenversicherung nicht versicherbar.

An welchem Versicherungsort besteht Versicherungsschutz in der Maschinenversicherung?

Versicherungsschutz besteht auf den im Versicherungsvertrag vereinbarten Betriebsgrundstücken, dem vereinbarten Versicherungsort. Mitversichert sind die Transport- und Bewegungsrisiken innerhalb dieses Betriebsgrundstückes. Der Versicherungsort muss innerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen. Er kann auf das Betriebsgrundstück oder eine Baustelle beschränkt werden.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Für die Versicherungssumme der Maschinenversicherung ist der Versicherungswert maßgebend. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) einschließlich Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Diese Werte sind in die Pauschalaufstellung bei der pauschalen Maschinenversicherung, bzw. in die Einzelaufstellung bei der Einzel-Maschinenversicherung einzusetzen.

Was beeinflusst den Beitrag in der Maschinenversicherung berechnet?

Grundlage für die Risikoeinschätzung und damit für die Beitragsgestaltung in der Maschinenversicherung sind zuerst die Art des Betriebes und die Art der Maschine, wobei auch der Hersteller und der Maschinentyp Einfluss haben. Danach ist der Preis der Maschine/n für die Festsetzung der Versicherungssumme das nächste Kriterium in der Beitragsgestaltung. Weitere Kriterien sind das Alter der Maschinen und eventuelle Vorschäden. Um den Beitrag günstiger gestalten zu können, ist auch die Vereinbarung von Selbstbeteiligungen zwischen 500 € und 5.000 € möglich.

Welche Entschädigungsleistungen werden in der Maschinenversicherung geboten?

In der Maschinenversicherung werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des betriebsfähigen Zustandes notwendig sind ersetzt. Wenn die Wiederherstellungskosten den Zeitwert der versicherten Sache übersteigen, wird nur der Zeitwert ersetzt. Unter die Wiederherstellungskosten fallen auch die Kosten für Ersatzteile einschließlich der Frachtkosten, die Kosten für Reparaturlöhne einschließlich Zuschläge für Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeiten, die Demontagekosten sowie Kosten für das Aufräumen und Dekontaminieren der versicherten Sachen. Bei einer irreparabel zerstörten Maschine wird nur der Wert des Gerätes, den es unmittelbar vor Schadeneintritt hatte (Zeitwert) ersetzt. Die Entschädigungsleistung wird gegebenenfalls um einen vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Welche Zusatzversicherungen sollten im Rahmen der Maschinenversicherung abgeschlossen werden?

In der Maschinenversicherung kann besonders vereinbart werden, dass Schäden bei Tunnelarbeiten oder Arbeiten unter Tage, durch Versaufen oder Verschlammen infolge der besonderen Gefahren des Einsatzes auf Wasserbaustellen mitversichert werden.

Weitere Ergänzungsmöglichkeiten bestehen durch:

  • Mitversicherung von Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Versicherung von Zusatzgeräten und Reserveteilen
  • Versicherung von Interessen Dritter als Mieter, Pächter oder Entleiher
  • Versicherung von Aufräumungs- und Entsorgungskosten
  • Versicherung von Zusatzgeräten, Reserveteilen und Fundamenten
  • Versicherung von Bewegungs- und Schutzkosten (z. B. für benachbarte Maschinen)
  • Versicherung von Mehrkosten, die bei einem Maschinenausfall dadurch entstehen, dass Überbrückungsmaßnahmen durch den Einsatz anderer oder gemieteter Maschinen entstehen, dass andere Fertigungsverfahren angewendet werden müssen, dass Fertigfabrikaten oder Halbfertigfabrikaten zur Weiterverarbeitung eingesetzt werden müssen oder dass Fremdstrom bezogen werden muss.
  • Versicherung des Ertragsausfalls durch die Betriebsunterbrechung durch den Ausfall der Maschine. Versichert werden können in der Ertragsausfallversicherung entgangene Betriebsgewinne und fortlaufende Kosten, die durch den Maschinenschaden verursacht werden.

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