Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung umfasst mehrere Versicherungssparten. Zu ihr gehört die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Kaskoversicherung, (Teilkasko- und Vollkaskoversicherung), die Insassen-Unfallversicherung und der Schutzbrief. Zudem unterscheiden wir in unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 auch noch nach Autoversicherung, mit PKW-Versicherung, LKW-Versicherung, Anhänger-Versicherung und Flottenversicherung, nach Motorradversicherung, mit Mofa-Versicherung, Moped-Versicherung, Motorroller-Versicherung und Caravanversicherung, mit Wohnwagenversicherung, Wohnmobilversicherung und Campingversicherung.

 

Notwendigkeit der verschiedenen Versicherungsarten der Kfz-Versicherung

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es keine Alternative, da sie eine gesetzliche Pflichtversicherung ist und jeder Halter eines Kraftfahrzeuges diese Versicherung abschließen muss. Bezüglich der Kaskoversicherung ist sicherlich der Wert des Kraftfahrzeuges von entscheidender Bedeutung. Über die Insassen-Unfallversicherung kann man unterschiedlicher Meinung sein, es gibt gute Gründe für und gegen den Abschluss dieser Versicherung im Rahmen der Kfz-Versicherung. Der Schutzbrief ist für Viel- Reisende eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Versicherungsschutzes.

Wichtige Parameter für die Einstufung in die Kfz-Tarife

Zu den entscheidenden Parametern bei der Einstufung zur Errechnung des richtigen Kfz-Tarifes gehören die Schadenfreiheitsklasse, die Typklasse und die Regionalklasse. Die Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt die individuelle Fahrkunst des Versicherungsnehmers durch die Anzahl seiner Vorschäden. Die Typklasse orientiert sich an den schadenbeeinflussenden Merkmalen der einzelnen Fahrzeugtypen, während die Regionalklassen die standortabhängigen Faktoren der Versicherungsnehmer einbezieht.

Kündigung oder Wechsel der Kfz-Versicherung

Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist bei vier Ereignissen möglich. Die erste Möglichkeit ist die Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Das Versicherungsjahr endet in der Kfz-Versicherung in der Regel immer am Jahresende, sodass die Kündigung spätestens zum 30.11. bei der Versicherungsgesellschaft eingegangen sein muss. Die zweite Möglichkeit ist der Versicherungswechsel, wenn ein neues Fahrzeug erworben wird. Hierfür sind keine Fristen einzuhalten. Eine dritte Möglichkeit ist dann gegeben, wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht hat, ohne gleichzeitig die Leistungen zu verbessern. Auch hier ist die sofortige Kündigung des Versicherungsvertrages möglich. Die vierte und letzte Möglichkeit ist bei Eintritt des Versicherungsfalls gegeben; die Kündigung des Versicherungsvertrages, allerdings auch von Seiten des Versicherers, ist dann innerhalb vorgeschriebener Fristen gestattet.

Wie finde ich den günstigsten Anbieter für meine Kfz-Versicherung?

Den günstigsten Anbieter zu finden ist nur über einen Versicherungsvergleich möglich. Dabei ist aber immer zu bedenken, dass bei den vielen Vergleichen, die mittlerweile im Internet angeboten werden, die wesentlichen Merkmale, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen können, auch tatsächlich in die Vergleiche einbezogen werden. Neben den sicherlich in allen Vergleichen anzugebenden Merkmalen, wie Fahrzeugart, Fahrzeugtyp und Schadenfreiheitsklasse sind auch Angaben über die jährliche Fahrleistung in km, den Abstellort des Fahrzeugs (Garage, Parkplatz, Straße) und die Anzahl und das Alter der Nutzer des Fahrzeugs von Bedeutung. Achten Sie auch auf die nachstehenden Mindestbedingungen, die an die Kfz-Versicherungs-Gesellschaften gestellt werden sollten. Autoversicherung Rechner.

Welche Mindestbedingungen sollten die Angebote der Versicherungsgesellschaften erfüllen?

  • Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung 100 Millionen Euro.
  • Der räumliche Geltungsbereich umfasst auch auf das europäische Ausland.
  • Verzicht der Versicherungsgesellschaft auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (mit kleinen Ausnahmen).
  • Beitragsfreie Mitversicherung der Sonderausstattungen bis mindestens 3.000 Euro.
  • Ersatz von Schäden an Neufahrzeugen zum Neuwert bis zu 6 Monaten nach Erstzulassung.
  • Einbeziehung von Schäden durch Kollision mit Tieren generell (Erweiterung der Wildschadenklausel).
  • Bei Leasingfahrzeugen muss eine GAP-Deckung gewährleistet sein. Das bedeutet, dass bei einem Totalschaden immer der von der Leasinggesellschaft geforderte Restwert bezahlt werden muss.

 

EINTEILUNG DER KFZ-VERSICHERUNGEN


NACH FAHRZEUGART



AUTOVERSICHERUNG

  • PKW-VERSICHERUNG
  • OLDTIMER-VERSICHERUNG
  • ANHÄNGER-VERSICHERUNG
  • LKW-VERSICHERUNG


MOTORRAD-VERSICHERUNGEN

  • MOTORRAD-VERSICHERUNG
  • MOFA-VERSICHERUNG
  • MOPED-VERSICHERUNG
  • MOTORROLLER-VERSICHERUNG


CARAVAN VERSICHERUNG

  • WOHNWAGENVERSICHERUNG
  • WOHNMOBILVERSICHERUNG
  • CAMPINGVERSICHERUNG

 

NACH VERSICHERUNGSART



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  • VOLLKASKOVERSICHERUNG
  • TEILKASKOVERSICHERUNG


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