Die Leistungen für den Versicherungsschutz im Basistarif
Die Versicherungsleistungen entsprechen dem jeweilig abgeschlossenen Tarif. Für den Normaltarif BTN beträgt die Versicherungsleistung 100 Prozent der in der Leistungszusage genannten Kosten für ambulante, stationäre und zahntechnische Behandlungen sowie für Fahrtkosten, Krankentagegeld und Mutterschaftsgeld. Für Versicherungsverträge nach dem Beihilfetarif BTB gelten die vereinbarten Leistungssätze in Abhängigkeit des Beihilfebemessungssatzes. Beihilfe und Leistung aus dem Basistarif BTB dürfen 100 Prozent der Kosten nicht übersteigen.
Leistungen für ambulante Heilbehandlung im Basistarif
Für erstattungsfähige Leistungen in der ambulanten Heilbehandlung ist in den (identischen) tariflichen Leistungsbestimmungen aller privaten Krankenversicherungen ein umfangreicher Katalog, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen orientiert, zusammengestellt worden. Erstattet werden im Basistarif danach alle Aufwendungen für ärztliche Behandlungen einschließlich Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen durch Vertragsärzte.
Aufwendungen für ambulante Psychotherapie und Soziotherapie werden erstattet, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage erteilt hat.
Für die häusliche Krankenpflege werden Leistungen erstattet, wenn die häusliche Krankenpflege ärztlich verordnet wurde und die Krankenpflege durch geeignete Fachkräfte durchgeführt wird. Weitere Voraussetzung ist, dass eine Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht durchführbar ist oder wenn eine Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden werden kann. Der Anspruch ist auf 4 Wochen je Versicherungsfall begrenzt.
Kosten für eine Haushaltshilfe werden erstattet, wenn im Haushalt der versicherten Person ein Kind lebt, dass das 12.Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert ist und keine im Haushalt lebende Peson den Haushalt weiterführen kann.
Bei den Arznei- und Verbandmitteln werden Aufwendungen für verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet, wenn diese von einem Vertragsarzt verordnet worden sind. In Ausnahmefällen werden auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erstattet.
Heilmittel werden erstattet, sofern sie von einem Vertragsarzt verordnet und von einem für die Versorgung in der gesetzlichen Krankenkasse zugelassenen Therapeuten erbracht werden. Die Heilmittel müssen im Heilmittelverzeichnis aufgeführt sein. Zu diesen Leistungen gehören u.a. Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Massagen, Lymphdrainage, Wärme- und Kältetherapie, Elektrotherapie, Traktionsbehandlung, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Hier können Sie das Heilmittelverzeichnis einsehen.
Kosten für Hilfsmittel sind erstattungsfähig, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung aufgelistet sind. Die Hilfsmittel müssen von einem Vertragsarzt verordnet werden. Kosten für Brillen und Kontaktlinsen sind nur in besonderen Fällen und bei Vorliegen festgelegter Indikationen erstattungsfähig.
Leistungen für die ambulante Rehabilitation sind nur erstattungsfähig, wenn die Maßnahmen in einer Rehabilitationseinrichtung durchgeführt werden, die einen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen hat. Der Anspruch auf ambulante Rehabilitationsmaßnahmen ist auf 20 Behandlungstage in einem Zeitraum von 4 Jahren beschränkt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, wie Rehabilitationssport, Funktionstraining, Reisekosten, Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten erstattungsfähig.
Im Rahmen der Kosten für Schwangerschaft und Entbindung sind Aufwendungen zu erstatten für gezielte Vorsorgeuntersuchungen, Schwangerschafts-, Entbindungs- und Wöchnerinnenbetreuung, Haushaltshilfe und stationäre Entbindung in einem zugelassenen Krankenhaus.
Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören auch Aufwendungen für die künstliche Herbeiführung einer Schwangerschaft (künstliche Befruchtung) und unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen auch Maßnahmen der Empfängnisverhütung, für einen Schwangerschaftsabbruch und durch Krankheit verursachte Sterilisation.
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