Gruppen-Krankenversicherung

Gruppen-Krankenversicherungen zeichnen sich durch günstigere Beiträge aus, da sowohl im Bereich der Verwaltungskosten (z.B. Beitragseinzug für eine größere Anzahl von Versicherungsnehmern) als auch bei der Tarifgestaltung Einsparmöglichkeiten vorhanden sind. Gruppen- Krankenversicherungen werden meist von Firmen oder Vereinen und Verbänden für die Mitglieder der jeweiligen Organisation abgeschlossen. In der Regel werden dabei Krankenzusatzversicherungen und Tagegeldtarife in den Gruppenversicherungs-Vertrag aufgenommen, seltener auch die Kranken-Vollversicherung. Der Hauptvorteil liegt für die Versicherungsnehmer im Kontrahierungszwang, der Verpflichtung der Krankenversicherungsgesellschaft, jeden Berechtigten der jeweiligen Organisation aufnehmen zu müssen.

 

 

Voraussetzungen für eine Gruppen-Krankenversicherung

Voraussetzung für die Installierung einer Gruppenkrankenversicherung im Rahmen einer Firmenversicherung oder der Versicherung der Mitglieder eines Verbandes sind mindestens 20, bei vielen Gesellschaften auch 30 Verträge (versicherte Personen) innerhalb des ersten Jahres der Vertragsdauer.

Für den Abschluss eines Gruppenkrankenversicherungs-Vertrages sind außerdem einige Anforderungen zu erfüllen:

  • Das Unternehmen muß Vertragspartner, also Versicherungsnehmer sein.
  • Die zu versichernde Personen müssen Mitarbeiter des Unternehmens und deren Familienangehörige sein.
  • Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Kriterien, wie beispielsweise nach Tätigkeitsschwerpunkt, Lebensalter oder Personenstand aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden.
  • Es müssen mindestens 20 Personen je Tarifart versichert werden.

Damit der Firmengruppentarif angewendet werden kann, muss die Beteiligung innerhalb der festgelegten Gruppe mindestens 90 Prozent betragen.

Bei Berufsverbänden müssen mindestens 100 Mitglieder versichert werden.

Vorteile der Gruppen-Krankenversicherung

Hohe Ersparnis durch günstigere Beiträge, denn die Mitarbeiter oder Verbandsmitglieder sparen in der Gruppenversicherung je nach Tarif und Eintrittsalter bis zu 15 Prozent des Normalbeitrags. Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser Ersparnis. Durch den günstigeren Beitrag in der Vollversicherung kann der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung deutlich reduziert werden.

Es gibt keine Wartezeiten, das bedeutet, dass der Versicherungsschutz sofort in vollem Umfang einsetzt.

Die Mitversicherung von Vorerkrankungen ist generell möglich. Eine Anmeldung zum Versicherungsschutz darf auf Grund von „negativen“ Gesundheitsangaben nicht abgelehnt werden. Die in der Anmeldung aufgeführten Krankheiten sowie Unfallschäden und deren Folgen werden mitversichert; gegebenenfalls zu besonderen Bedingungen. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sind berechtigt, zu den gleichen Konditionen mitversichert zu werden.

Weitere Informationen über andere Gruppenversicherungen im Rahmen der Firmenversicherung, wie Fahrzeugflottenversicherung und Gruppenunfallversicherung finden Sie auch auf unserer Seite Firmenversicherung-Gruppenversicherung.

Nachstehend eine Auswahl von Krankenversicherungsunternehmen, die eine Gruppenkrankenversicherung anbieten:

Barmenia Versicherungen