Betriebshaftpflicht

Für jeden Betrieb besteht aufgrund seiner betrieblichen Tätigkeit die Gefahr, anderen Schäden zuzufügen. Für diese Schäden sieht das Gesetz eine Betriebshaftpflicht vor. Zur Absicherung der Risiken aus der Betriebshaftpflicht bieten die Versicherungsgesellschaften verschiedene Formen der Betriebshaftpflichtversicherung an. Die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung ist nach Branchen gegliedert, da innerhalb der Branchen sehr differenzierte Schadenursachen möglich sind. Neben der allgemeinen Betriebshaftpflichtversicherung wird für Produktionsbetriebe die Produkthaftpflichtversicherung angeboten, die den besonderen Risiken der Eigenschaften eines Produktes Rechnung trägt. Ein Unternehmen haftet für verschuldete Schäden in unbegrenzter Höhe. Diese gesetzliche Betriebshaftpflicht lässt sich grundsätzlich weder ausschließen noch in der Höhe begrenzen.

Neue Zweige der Betriebshaftpflichtversicherung

Ein neuer Zweig der Betriebshaftpflicht ist die Internet-Haftpflichtversicherung, die Deckung für neuartige Risiken in und um das Internet abdeckt. Ein weiterer neuer Versicherungszweig in der Betriebshaftpflicht ist durch das Inkrafttreten des Umweltschadensgesetzes (USchadG) notwendig geworden. Danach haften Gewerbetreibende und Freiberufler für Emissionen oder Vorfälle, die zur Schädigung geschützter Arten und natürlicher Lebensräume (Biodiversität) von Gewässern und Boden führen. Versicherungsschutz bietet hier die Umwelthaftpflichtversicherung. Individuellen Managerschutz bietet die D+O Versicherung, die bei Managementfehlern einsetzt.

Was ist in der Betriebshaftpflichtversicherung versichert?

In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Haftpflichtansprüche für Schäden, die einem Dritten durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens schuldhaft zugefügt wurden, versichert. Die Haftung erstreckt sich sowohl auf das Unternehmen selbst als juristische Person, als auch auf die Tätigkeit des Managements und der einzelnen Mitarbeiter. Die Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt nicht nur die Schäden, die im Rahmen der Betriebshaftpflicht entstanden sind, sondern weist auch unberechtigte Ansprüche zurück.

Umfang des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz gilt nur für Schadenersatzansprüche, die aus der gesetzlichen Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesamte Betriebsstätte mit Grundstücken, Gebäuden, Betriebsmitteln und Personal und auf das Produktrisiko mit Beschaffung, Fertigung und Vertrieb. Der Versicherer leistet ausschließlich an den geschädigten Anspruchsteller, nicht den Versicherungsnehmer.

Mitversichert sind neben dem Inhaber bei einem Einzelunternehmen, bzw. den gesetzlichen Vertretern einer juristischen Person (Geschäftsführer, Prokuristen), alle Mitarbeiter, die einen Betrieb oder eine Niederlassung leiten, sowie alle übrigen Betriebsangehörigen während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen.

Gegen welche Gefahren bietet die Betriebshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz?

In der allgemeinen Betriebshaftpflicht bieten die Haftpflichtversicherer Schutz gegen Schäden für oder von:

  • betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken,
  • vertraglich übernommene Haftung, z. B. als Mieter oder Vermieter,
  • Verletzung der kaufmännische Rügepflicht gemäß § 377 HGB,
  • Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern es sich nicht um Umweltschäden handelt,
  • Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasserschäden an gemieteten Räumen und/oder Gebäuden
  • sonstige Mietsachschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Leitungsschäden
  • Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs-/ nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen
  • Kraftfahrzeugen und Anhängern auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen
  • Nachhaftung bei Haus- und Grundbesitz
  • Strahlenschäden
  • Schiedsgerichtverfahren
  • Regressverzicht
  • Mängelbeseitigungsnebenkosten
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln
  • Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
  • Unterfahrungen/Unterfangungen/Senkungsschäden/Unterspülungen
  • Sonstige Vermögensschäden

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst erleidet (Eigenschäden), vorsätzlich herbeigeführte Versicherungsfälle, Schäden und Mängel an Sachen und Arbeiten, die vom Unternehmen hergestellt oder geliefert wurden und auch keine Erfüllungsansprüche. Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auch nicht auf Haftpflichtansprüche wegen Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) und alle sich daraus ergebenden weiteren Schäden, es sei denn eine separate Umwelthaftpflichtversicherung wurde abgeschlossen.

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