Landwirtschaftliche Versicherung
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Welche Betriebe zählen zu den landwirtschaftlichen Betrieben?
Gegen welche Risiken bietet die landwirtschaftlichen Versicherung Schutz?
Die landwirtschaftlichen Versicherungen gehen zurück auf die Gründung von Brandkassen, Feuerkassen und Tierseuchenkassen, die alle in der Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit konzipiert waren. Im 18. Jahrhunderts entstand eine Vielzahl von Sterbe-, Witwen-, Kranken- und Heiratskassen, deren Tätigkeitsbereich auf einen berufsständisch oder regional abgegrenzten Personenkreis beschränkt war. Im Jahre 1797 wurde dann die erste Hagelversicherung in Mecklenburg gegründet. Aus diesen Versicherungsvereinen entwickelten sich dann die heute agierenden großen landwirtschaftlichen Versicherungen, die auch jetzt noch teilweise als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit arbeiten.
Welche Arten der landwirtschaftlichen Versicherung gibt es?
In alphabetischer Reihenfolge sind die wichtigsten landwirtschaftlichen Versicherungen
- die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht
- die ganz aktuelle Biogasanlagen-Versicherung
- die Ertragsschaden-Versicherung für Saat- und Tierprodukte
- die Gebäude- und Inhaltsversicherung für das landwirtschaftliche Anwesen einschließlich Scheune
- die Hagelversicherung
- die technischen Versicherungen für Maschinen und Fahrzeuge
- sowie die Tierlebensversicherung
Welche Betriebe zählen zu den landwirtschaftlichen Betrieben?
Landwirtschaftliche Betriebe sind im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Betrieb, die Nahrungsmittel, Futter, Fasern und andere gewünschte Produkte durch den gezielten Anbau von Pflanzen (Ackerbau, Gartenbau, Weinbau), sowie die Nutzung und Zucht von domestizierten Tieren (Viehzucht) zu produzieren. Dazu gehören auch Pferde haltende Landwirtschaftsbetriebe, Weinbau- und Sonderkulturbetriebe, die Mitglied der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbauberufsgenossenschaft sind. Neben Einzelbetrieben sind auch Personengesellschaften (z. B. GbR, KG) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) versicherbar. Nicht landwirtschaftliche Tätigkeiten und die damit verbundenen Risiken sind nur versichert, wenn dies besonders vereinbart wird.
Wie ist der Versicherungsort definiert?
Als Versicherungsort für Inventar, landwirtschaftliche Vorräte, Vieh und Erntefrüchte gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, sämtliche vom Versicherungsnehmer zu landwirtschaftlichen Zwecken benutzte , in der Versicherungspolice bezeichneten Gebäude, einschließlich dem Hofraum und sämtliche zum Gehöft gehörenden Grundstücke und die dahin führenden Wege.
Ferner gehören zum Versicherungsort die Wege nach und von inländischen Märkten, Ausstellungen und Ablieferungsorten; für Vieh auch Körorte und fremde Weiden (auch Almen) und die dahin führenden Wege.
Auch außerhalb des oben genannten Versicherungsortes sind einschließlich der Hin- und Rückbeförderung Schäden im Sinne der Allgemeinen Feuerversicherungs-Bedingungen versichert, für Mahlgut in der Mühle, zur Reihung und Beizung gegebenes Saatgut, Erntefrüchte in Trocknungsanlagen, verliehenes Inventar, soweit es nicht gewerbsmäßig verliehen wird, zur Instandsetzung gegebene landwirtschaftliche Maschinen und Geräte.
Gegen welche Risiken bietet die landwirtschaftlichen Versicherung Schutz?
Landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht
Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung kann mehrere Haftpflichtprodukte beinhaltet, mindestens sollten die Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht erfasst sein, zusätzlich sind auch bei Bedarf die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die Bodenkaskoversicherung (Eigenschadendeckung) und die Feuerhaftungsversicherung wählbar.
Die Versicherungssummen sollten mindestens 2 Mio – 3 Mio EURO für Personenschäden und 1Mio EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) betragen.
Bei den meisten Versicherern ist auch die Privathaftpflicht des Landwirts, und seiner auf dem Hof lebenden volljährigen Kinder und Angehörigen (Altenteil) prämienfrei eingeschlossen.
Biogasanlagen-Versicherung
Die Biogasanlagen-Versicherung ist eine der neuesten und modernsten Versicherungskombinationen. Diese kombinierte Versicherung umfasst Schäden an Gebäude und Inhalt, die Betriebsunterbrechung, die Haftpflichtrisiken für die Biogasanlage, die technischen Einrichtungen und eine Ertragsschadenversicherung, für die Zeit, in der aufgrund eines oben beschrieben Schadens keine Biogas mehr produziert werden kann.
Ertragsschaden-Versicherung
Die Ertragsschadenversicherung sichert die Risiken aus der Tierhaltung ab. Wenn die Tierbestände durch Seuchen oder andere Krankheiten nicht mehr zu verkaufen sind, bzw. dadurch Mindererlöse zu verzeichnen sind. Es gibt verschiedene Deckungsmodelle. Komplettschutz erreicht man durch die Versicherung von Ertragsschäden durch übertragbare Tierkrankheiten, anzeigepflichtige Tierseuchen (BSE, Schweinepest), Unfälle, Vergiftungen und Diebstahl
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Die landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung deckt Sachschäden an den versicherten Gebäuden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab. Sie beinhaltet wahlweise eine reine Deckung gegen Feuerschäden oder als kombinierte Komplett-Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser, Glasbruch, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall und nach besonderer Vereinbarung Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch). In die Inhaltsdeckung kann auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung integriert werden. Die Versicherung von Photovoltaik- und Solaranlagen ist in der Gebäudeversicherung möglich.
Hagelversicherung
In der Hagelversicherung können fast alle Frucht- und Gemüsegattungen wie Getreide, Ölfrüchte, Mais, Zuckerrüben, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Grassamen gegen Schäden, die durch Hagel hervorgerufen werden, versichert werden. Die Beiträge richten sich nach den versicherten Früchten, nach der Betriebsgröße und einem etwaigen Selbstbehalt bei der Entschädigung.
Technische Versicherungen
Die technischen Versicherungen bietet Versicherungsschutz für alle elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte sowie stationäre und fahrbare Maschinen in einem landwirtschaftlichen Betrieb. Meist handelt es sich um eine umfangreiche Allgefahrendeckung, d. h. es sind alle Gefahren, soweit sie nicht ausdrücklich als Ausschluss genannt sind, versichert. Selbst Schäden, die durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden, sind versichert. Versichert werden u. a. Steuerungsanlagen von Lüftungs-, Heizungs-, Melk- und Fütterungstechnik sowie Mahl- und Mischanlagen, Notstromaggregate und fahrbare Maschinen und Mähdrescher.
Tierlebensversicherung
In der pauschalen Tierlebensversicherung kann Versicherungsschutz für kleinere und mittlere Nutztierbestände gegen Tod oder Nottötung durch Unfälle und Krankheiten, bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose und BSE) und gegen Diebstahl versichert werden. Für Vieh, das sich in der Zeit vom 01. April bis zum 30. November eines Jahres auf der Weide befindet, besteht für die Risiken Diebstahl, Abschlachten in diebischer Absicht und Blitzschlage ebenfalls Versicherungsschutz. Für größere Tierhaltungsbetrieb ist eine Ertragsschadenversicherung die bessere Lösung.
Welche Zusatzversicherungen können im Rahmen der landwirtschaftlichen Versicherung abgeschlossen werden?
Hin und wieder ist es notwendig, zu den oben genannten Versicherungen, die für die Aufrechterhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes erforderlich sind, zusätzliche Versicherungen zu beantragen, um den Bedarf abdecken zu können. Zu diesen zusätzlichen Versicherungen gehören unbedingt die Rechtschutzversicherung für landwirtschaftliche Betriebe, die Landwirtschafts- Transportversicherung und die Umweltschutz-Versicherung.
Rechtsschutzversicherung für Landwirtschaftsbetriebe
Eine Rechtsschutzversicherung für den landwirtschaftlichen Betrieb schützt den Landwirt und seine Familie sowie die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer für den Versicherten erbrachten Tätigkeit. Der Deckungsumfang wird geboten für:
- landwirtschaftliche Tätigkeit und Gästebetreuung auf einem Bauernhof
- Tätigkeit als Arbeitnehmer
- Wohn- und Landwirtschaftsgebäude
- Teilnahme am Straßenverkehr von Privatfahrzeugen und landwirtschaftlichen Maschinen
Landwirtschafts-Transportversicherung
In der Landwirtschafts- Transportversicherung sind Transporte von landwirtschaftlichen Handelswaren und landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie der Transport von mitgeführten Maschinen, Apparaten und Werkzeugen versichert. Es werden nachfolgende Schäden ersetzt:
- Transportmittelunfall
- Bruch, Verbiegen oder Verbeulen bei Notbremsungen und Ausweichmanövern
- Bruch, Verbiegen oder Verbeulen beim Be- und Entladen
- Brand, Blitzschlag, Explosion sowie hieraus folgender Löscharbeiten
- Diebstahl des gesamten Fahrzeuges
- Diebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch in das verschlossene Fahrzeug
- Raub und räuberische Erpressung oder dem Versuch dieser Taten
- höhere Gewalt und Elementarereignisse
Umweltschutz-Versicherung
Seit 2007 gilt in Deutschland ein neues Umweltschadensgesetz, das für Schäden am Ökosystem eine auch rückwirkende Haftung vorsieht. Schadenverursacher können für Schäden an Flora, Fauna, Böden und Gewässern haftbar gemacht werden. Das ist ein nicht kalkulierbares Risiko für die landwirtschaftlichen Betrieb.
Neu ist, dass die verursachenden Betriebe für Sanierungskosten aufkommen müssen, die von der zuständigen Behörde auferlegt werden und bisher vom Steuerzahler getragen wurden. Dabei gilt für bestimmte berufliche Tätigkeiten und Anlagen eine verschuldensunabhängige Haftung, die sogenannte Gefährdungshaftung. In diesen Tätigkeitsbereich fallen auch landwirtschaftliche Betriebe.
Versicherungsschutz kann für Schäden an fremden Böden, fremden Gewässern, geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf fremden Grundstücken, eigenen, gemieteten oder gepachteten Böden, eigenen Gewässern, geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie natürlichen Lebensräumen auf eigenen Grundstücken gewährt werden.