Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflichtversicherung wird häufig mit der Betriebshaftpflichtversicherung verwechselt oder gleichgesetzt. Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht, die Sach- und Personenschäden absichert, kommt in der Berufshaftpflichtversicherung noch und überwiegend das Risiko des Vermögensschadens hinzu. Ein Freiberufler haftet, wie jeder Unternehmer, jeder Beamte oder Angestellte und jede Privatperson, für verschuldete Schäden in unbegrenzter Höhe. Diese gesetzliche Haftpflicht lässt sich grundsätzlich weder ausschließen noch in der Höhe begrenzen. Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Schäden, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit Dritten zugefügt wurden. Sie leistet bei begründeten Schadenersatzansprüchen Dritter und wehrt unbegründete Schadenersatzansprüche ab. Für die Absicherung der Risiken der Berufshaftpflichtversicherung bieten die Versicherungsgesellschaften nach Branchen gegliederte, verschiedene Formen an. In vielen Fällen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich ist es jedem Unternehmer, Beamten, Angestellten und Freiberufler freigestellt, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Berufen ist eine solche Berufshaftpflicht- Vermögensschadenversicherung jedoch gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu gehören z.B. die sogenannten Kammerberufe, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und Finanzberater. Das bedeutet, dass eine Berufsausübung erst nach Vorlage einer Deckungsbestätigung einer Versicherungsgesellschaft möglich ist. Ohne die Versicherungsbestätigung wird keine Zulassung zur Gewerbeausübung erteilt. Neben dem Schutzeffekt für die beratenen Kunden ist die Berufshaftpflichtversicherung auch sinnvoll für den Schutz des eigenen Vermögens, denn die Haftung erstreckt sich auch auf Handlungen und Fehler der Mitarbeiter. Wer durch seine berufliche Tätigkeit in einem so besonderen Maß das Vermögen anderer beeinflusst, sollte auch dafür sorgen, dass eventuelle Schäden durch eine Berufshaftpflichtversicherung gedeckt werden.

Was sind Kammerberufe?

Zu den Kammerberufen, die in der Regel auch freie Berufe genannt werden, gehören alle Berufsgruppen, die in Kammern organisiert sind, wie Apotheker, Architekten, Ärzte, Ingenieure, Notare, Patentanwälte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und Zahnärzte.

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?

Der Versicherungsschutz tritt bei der Berufshaftpflichtversicherung mit Einlösung des Erstbeitrages in Kraft, sofern nicht eine vorläufige Deckung gegeben worden ist. Eine Besonderheit liegt insofern vor, als der Versicherungsschutz auch noch nach dem Ausscheiden aus der Berufstätigkeit, bzw. nach einem Wechsel zu einem anderen Versicherer, für die Schadenfälle gültig ist, die während der versicherten Zeit entstanden sind. Insbesondere sind dabei Fälle gemeint, in denen die Geltendmachung erst nachträglich erfolgt. Möglich ist auch der Abschluss einer sogenannten Rückwärtsversicherung, sowie einer rückwirkenden Höherversicherung, aber nur für die Schadenfälle, die zum Zeitpunkt des Abschlusses noch nicht bekannt waren.

Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung versichert?

Personenschäden

  • Ersatz der Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Rente,

Sachschäden

  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten,
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall.
  • Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit

Für die Berufe, bei deren Ausübung nicht die Verursachung von Personen- oder Sachschäden, sondern von reinen Vermögensschäden im Vordergrund steht, deckt die Berufshaftpflichtversicherung die Vermögensschäden aus der beruflichen Tätigkeit ab.

Was ist in der Berufshaftpflichtversicherung nicht versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt nicht die Schäden, die:
  • aufgrund eines Vertrags oder besonderer Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen,
  • durch Veruntreuung von Personal oder Angehörigen des Versicherungsnehmers entstehen,
  • aufgrund wissentlicher Pflichtverletzung entstehen.

Nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind ferner Tätigkeiten, die nicht zum eigentlichen Berufsbild gehören (z. B. Rechtsanwalt oder Notar als Immobilienmakler, Anlageberater, Vermögensverwalter, Hausverwalter, Treuhänder, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied).

Gegen welche Risiken bietet die Berufshaftpflichtversicherung Schutz?

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob der Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen überhaupt haftbar gemacht werden kann. Falls das bejaht werden muss, prüft er, ob die Höhe der Ansprüche gerechtfertigt ist. Bei berechtigten Ansprüchen zahlt der Versicherer die Schadenssumme bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt der Versicherer ab.

Wer ist in der Berufshaftpflichtversicherung versichert?

Versicherungsnehmer können natürliche und juristische Personen sein. Zudem sind die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers im Rahmen des Versicherungsvertrages gegen die Risiken als Erfüllungsgehilfen des Versicherungsnehmers versichert.

Wo besteht der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung?

Versicherungsschutz besteht für ausschließlich für die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden in der Bundesrepublik Deutschland. Für das Ausland sind bei einigen Versicherungsgesellschaften Deckungen möglich.

Wie wird die Versicherungssumme festgelegt?

Die Versicherungssummen in der Berufshaftpflichtversicherung sind individuell zu bestimmen und richten sich nach dem individuellen Risiken der Versicherungsnehmer. Für die Berufe, bei denen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, sind die Deckungssummen auch meistens vorgeschrieben. Allerdings können diese Deckungssummen von Bundesland zu Bundesland variieren. Die Regelversicherungssummen betragen mindestens 1.000.000 €- für Personenschäden und 150.000 €- für sonstige Schäden, wobei unter sonstigen Schäden Sach- und Vermögensschäden zu verstehen sind.

Wonach wird der Beitrag in der Berufshaftpflichtversicherung berechnet?

Die Höhe des Beitrages zur Berufshaftpflichtversicherung ist branchenabhängig und richtet sich nach den Deckungssummen. Besondere Vergünstigungen erhält man durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages mit einer längeren Laufzeit. Selbst bei einer vereinbarten Laufzeit von nur 5 Jahren sind Rabatte bis zu 10% auf den Normalbeitrag möglich.

Eine weitere Möglichkeit, den Beitrag zu senken, besteht darin, einen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dieser Selbstbehalt, der auch als Anreiz dazu gedacht ist, um Fehler zu vermeiden, liegt zwischen 1.500 und 2.500 EURO.

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