Erstattungen im Basistarif für Fahrtkosten und Mutterschaftsgeld
Im Basistarif der privaten Krankenversicherungen werden im Rahmen der sonstigen Leistungen die notwendigen Fahrtkosten, Krankentagegeld und Mutterschaftsgeld erstattet. Die Erstattung erfolgt zu 100 Prozent, sofern der Betrag nicht die Leistungen übersteigt, die ein Versicherter aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten würde. Grundsätzlich ist bei einem Krankentransport eine Zuzahlung von 10 EURO je Transport zu entrichten.
Fahrtkostenerstattung im Basistarif
Erstattungsfähig sind Kosten für einen Krankentransport im Basistarif nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundsätzlich immer wird ein Transport zum nächstgelegenen Krankenhaus nach einem Unfall oder bei Eintritt eines Notfalls bezahlt. Hierbei ist es unerheblich, ob eine stationäre Behandlung danach erforderlich ist oder nicht.
Erstattungsfähig ist auch ein Krankentransport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus, wenn während dieser Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder die besonderen technischen Einrichtungen eines Krankenwagens benötigt werden.
Weiterhin werden die Krankentransportkosten erstattet, wenn der Versicherte aus zwingenden medizinischen Gründen von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird.
Für Fahrten zu einer ambulanten Krankenbehandlung ist eine Erstattung der Fahrtkosten nur dann möglich, wenn der Versicherer zuvor eine schriftliche Leistungszusage gegeben hat.
Mutterschaftsgeld im Basistarif
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruchsberechtigte sind im Basistarif versicherte weibliche Personen, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankentagegeld haben oder wenn Sie aufgrund der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten. Dieser Personenkreis erhält auch Krankentagegeld, wenn ihr Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Mutterschutzfrist nach der Entbindung nach Maßgabe von § 9 Abs. 3 Mutterschutzgesetz (siehe Anhang) aufgelöst worden ist.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld beträgt höchstens 13 EURO pro Kalendertag, Für Personen, die in einem Beamtentarif versichert sind, wird dieser Betrag auf den entsprechenden tariflichen Prozentsatz gekürzt. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage eines Nachweises der Entbindung.
Für welchen Zeitraum wird das Mutterschaftsgeld gewährt?
Der Berechnungszeitraum beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und dauert bis 8 Wochen nach der Geburt, der Entbindungstag zählt dabei auch zu den zu bezahlenden Kalendertagen. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
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