Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steht durch die Überalterung der Bevölkerung in den nächsten Jahren vor der größten Herausforderung ihrer mehr als 125jährigen Geschichte. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Krankenkassen. Rein systematisch betrachtet gehört neben den Krankenkassen auch die Beihilfe für Beamte, Soldaten und Berufsrichter und deren Familienangehörige und die freie Heilfürsorge für bestimmte Beamtengruppen und Zivildienstleistende zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Auf dieser Seite informieren wir Sie über die historische Entwicklung, die Strukturprinzipien und die generellen Leistungsarten der GKV. Weitere grundlegende Infos über die Gesundheitsreform, den Gesundheitsfonds, die verschiedenen Krankenkassen, über Krankengeld, Beitragssätze und die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Beihilfe und freie Heilfürsorge finden Sie auf den folgenden Seiten.

Historische Entwicklung der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Bereits im Mittelalter gab es unter der Führung der jeweiligen Zünfte Vorläufer der Unterstützungskassen, die bei Krankheit und Invalidität für Mitglieder und ihre Familien Unterstützung gewährten. Durch die Industrialisierung ergaben sich im Bereich des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie weitere Notwendigkeiten die in den knappschaftlichen Versicherungen ihren Niederschlag fanden. In Preußen wurde bereits im Jahre 1845 die Gründung von Krankenkassen für Fabrikarbeiter eingeführt. Weitere Kassen für spezielle Bevölkerungs- oder Berufsgruppen wurden dann eingeführt, aus denen unter anderem die heutige Ersatzkassen entstanden sind.

Gründung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 1883

Im Rahmen der Einführung der Sozialgesetze durch Bismarck wurde als erster Sozialversicherungszweig im Jahre 1883 die gesetzliche Krankenversicherung eingeführt. In den Genuss dieser gesetzlichen Krankenversicherung kamen alle gewerblichen Arbeitnehmer, die mindestens eine Woche lang beschäftigt waren. Für sie galt ab diesem Zeitpunkt die Versicherungspflicht. Die Beiträge mussten allerdings zu zwei Dritteln von den Arbeitnehmern selbst aufgebracht werden, die Arbeitgeber beteiligten sich nur mit einem Drittel an den Beiträgen. Die Beiträge waren abhängig von der Höhe des Bruttolohns.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Jahre 1883

Durch das Gesetz wurde das Sachleistungsprinzip eingeführt. Der Versicherte hatte einen Rechtsanspruch auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Geldleistungen als Krankengeld und Sterbegeld erworben. Die Krankenkassen durften Mehrleistungen anbieten und den Krankenversicherungsschutz auf die Familienangehörigen der Arbeitnehmer ausdehnen. Bei Arbeitsunfähigkeit bezahlte die Krankenkasse dem Arbeiter ein Krankengeld in Höhe von 50 Prozent seines vorherigen durchschnittlichen Arbeitslohns.

Die weiteren entscheidenden Veränderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Seit der Zeit ihrer Einführung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) viele Änderungen erfolgt, die nicht nur die Beiträge sondern auch den Kreis der versicherten Personen und die Leistungen betrafen, außerdem erfolgten permanente Änderungen hinsichtlich der Strukturen und Organisation der gesetzlichen Krankenversicherung. Der nachstehende kurze geschichtliche Abriss soll die wichtigsten Änderungen in chronologischer Reihenfolge darstellen und damit auch gerade in jüngster Zeit die Falscheinschätzungen der Politik und der Entscheidungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) deutlich machen. Ohne Zukunftskonzept wurde in den meisten Fällen nach Haushaltslage und politischer Couleur entschieden.

1911 Einführung der Reichsversicherungsordnung

Mit Einführung der Reichsversicherungsordnung (RVO) im Jahre 1911 wurden die gesetzlichen Vorschriften für die Sozialversicherungen, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung in einem Gesetz zusammengefasst. Mit dieser Zusammenfassung ging auch eine Ausdehnung der Versicherungspflicht auf Dienstboten, Wanderarbeiter und Arbeitnehmer aus der Land- und Forstwirtschaft einher.

1927 Krankenversicherung für Arbeitslose

Rechtzeitig vor dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise, die für ein Ende der „goldenen zwanziger Jahre“ und ein nie da gewesenes Ausmaß an Arbeitslosen sorgte, wurde die Krankenversicherung für Arbeitslose eingeführt.

1933 bis Kriegsende

Während der Naziherrschaft wurde das System der Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) abgeschafft. Ein positiver Schritt war die Einführung der Krankenversicherung für Rentner im Jahre 1941.

1949 Neue Beitragsregelung

Eine neue Beitragsregelung wird in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen die allgemeinen Beiträge jeweils zur Hälfte.

1952 Selbstverwaltung wieder eingeführt

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wird die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue (alte) Grundlage gestellt und die Selbstverwaltung der Krankenkassen wiederhergestellt.

1969 Lohnfortzahlungsgesetz

Durch das Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 wird die Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingeführt.

1974 Leistungsverbesserungsgesetz und Rehabilitationsgesetz

Der wirtschaftliche Aufschwung in der Bundesrepublik Deutschland weckte auch Begehrlichkeiten hinsichtlich des Versicherungsschutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung, was sich durch die Einführung des Leistungsverbesserungsgesetzes und des Rehabilitationsgesetzes von 1974 ausdrückte. Der Kreis der Versicherungspflichtigen wurde um selbstständige Landwirte, Studenten, Behinderte in geschützten Einrichtungen sowie Künstler und Publizisten erweitert.

1977 – 1982 Kostendämpfungsgesetze

Gut gedacht, schlecht gemacht. Aus dem euphorischen Einbeziehen weiterer Versicherungspflichtiger in die gesetzliche Krankenversicherung entwickelten sich auch erhebliche Steigerungen der Ausgaben für die Leistungen der Krankenkassen. Das konnte nicht so weiter gehen und man verabschiedete eine Reihe von Gesetzen, die zur Kostendämpfung bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dienen sollten.

1977 Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG)

Das erste Kostendämpfungsgesetz brachte eine Erhöhung der Selbstbeteiligungen, die Einführung der Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen und die Festlegung von Höchstbeträgen für Arzneimittel.

1981 Krankenhaus-Kostendämpfungsgesetz (KHKG)

Der nächste Schritt galt der Eindämmung der Kosten im Krankenhaus. Durch die Privatisierung der meisten öffentlichen Krankenhäuser wurde eine Stärkung der Verhandlungspositionen von Krankenkassen erforderlich.

Noch 1981 Kostendämpfungs-Ergänzungsgesetz (KVEG)

Es reicht immer noch nicht, die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Griff zu bekommen, durch das Ergänzungsgesetz wird die Selbstbeteiligung der Versicherten abermals erhöht.

1982 Haushaltsbegleitgesetz

Schon wieder reichen die Einnahmen hinten und vorne nicht. Durch das Haushaltsbegleitgesetz wird eine weitere Erhöhung der Selbstbeteiligung und die Einführung einer Negativliste beschlossen.

1988 Gesundheitsreformgesetz (GRG)

Was 14 Jahre vorher noch das Nonplusultra war, ist Schnee von gestern. Das Gesundheitsreformgesetz sorgt für eine Einschränkung des Kreises der Pflichtversicherten, den Ausbau von Präventionsmaßnahmen und für eine erneute Erhöhung der Selbstbeteiligung.

1989 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch

Das Gesundheits-Reformgesetz wird als Fünftes Buch in das Sozialgesetzbuch eingegliedert. Neu eingeführt werden unter anderem die Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Früherkennung von Krankheiten, die Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit und die Kostenerstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen.

1993 Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung

Endlich eine neue Idee, um die Finanzsituation in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verbessern, man packt den Stier bei den Hörnern und beginnt eine Organisationsreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Siehe da, man hat plötzlich hehre Ziele, nämlich bei Erhaltung des gegliederten Versicherungssystems mehr Beitragsgerechtigkeit für die Versicherten und mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen zu erreichen.

1995 Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung

Mit der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung wird eine fünfte Sparte in der gesetzlichen Sozialversicherung etabliert und damit eine große Lücke in der Versorgung im Falle der Pflegebedürftigkeit geschlossen.

1996 Endlich Wahlfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben endlich die Wahlfreiheit für die Wahl ihrer Krankenkasse, zusätzlich erfolgt die Einführung eines Risikostrukturausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen.

1997 Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung

Das Gesetz zur Beitragsentlastung für die gesetzliche Krankenversicherung trat am 1. Januar 1997 in Kraft und mit dem 1. und 2. Neuordnungsgesetz vom 1. Juli 1997 wurde die dritte Stufe der Gesundheitsreform eingeleitet. Darin wird unter anderem das außerordentliche Kündigungsrecht der Versicherten gewährt und den Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen mehr Freiheit in Bezug auf Organisation und Leistungserbringung gewährt.

Ab 2000 Flickwerk bis zur „großen“ Gesundheitsreform

Ab dem Jahr 2000 traten verschiedene Gesetze zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung in Kraft. Das ursprüngliche Ziel, die Gesundheitsversorgung wirtschaftlicher und qualitätsgesicherter zu gestalten, wurde kaum erreicht; die Leistungen wurden schlechter, die Beiträge höher. Geregelt wurde unter anderem die Stärkung der hausärztlichen Versorgung, die Qualitätssicherung (was immer ein Politiker darunter verstehen mag), das Finanzierungssystem in der stationären Versorgung sowie diverse Einzelmaßnahmen im Mitglieder-, Beitrags- und Organisationsrecht.

2007 Die Gesundheitsreform

Mit der großen Gesundheitsreform 2007 wurde die Versicherungspflicht für alle Bürger in der gesetzlichen Krankenversicherung (wer in der privaten Krankenversicherung versichert ist, kann sich von der Pflicht befreien) eingeführt. Die Beiträge werden seitdem nicht direkt von den Krankenkassen vereinnahmt sondern in einen Gesundheitsfonds eingezahlt, von dem aus sie dann wieder an die Krankenkassen entsprechend ihrer Risikolage verteilt werden.

2009 Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes

Durch die Gesundheitsreform ist die Einführung eines einheitlichen Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherungen verwirklicht worden. Zum 1. Juli 2009 wurde der seit 1. Januar 2009 geltende Beitragssatz von 15,5 % auf 14,9 % herabgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils 7 %, wobei der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Sonderbeitrag von 0,9 % leisten muss. Die Höhe der Beiträge wird jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt.

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