Gruppenversicherung

In einer Gruppenversicherung wird eine Gruppe von Personen (Firmen, Vereine, Verbände) oder Sachen (Kraftfahrzeuge) gegen ein für diese Gruppe definiertes Risiko (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Kfz-Flottenversicherung) in einem gemeinsamen Versicherungsvertrag versichert. Die Gruppenversicherung wird vom Versicherungsnehmer (z.B. eine Firma oder ein Verband) verwaltet. Dieser zieht die Beiträge bei den versicherten Mitgliedern oder Arbeitnehmern ein und führt sie geschlossen an den Gruppenversicherer ab. Die sich daraus ergebenden Einsparungen an Verwaltungskosten führen regelmäßig zu erheblich geringeren Beiträgen für die jeweilige Versicherung als in der Einzelversicherung. In unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 werden vorrangig die Gruppenversicherungen behandelt, die für Firmen von besonderer Relevanz sind. Dazu gehören die Auslandsreisekrankenversicherung, die Gruppenkrankenversicherung, die Gruppenunfallversicherung und die Kfz-Flottenversicherung.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Gruppenversicherung

Die Tarife für die Gruppenversicherung in Firmen müssen von der BAFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt werden. Dafür müssen sie einige Bedingungen erfüllen.

  • Versicherte Personen müssen Arbeitnehmer des Unternehmens sein
  • Der zu versichernde Personenkreis muss nach objektiven Merkmalen aus der Gesamtbelegschaft ausgewählt werden (z. B. nach Lebensalter, Personenstand, beruflicher Stellung etc.)
  • Je Tarif müssen mindestens 20 Personen versichert sein
  • Die Beteiligung innerhalb der festgelegten Gruppe muss mindestens 90% betragen

Ist die Beteiligung innerhalb der Gruppe niedriger als 90%, aber höher als 50%, so ist statt des Gruppentarifs nur ein rabattierter Einzeltarif möglich.

Anmeldung zur Gruppenversicherung

Die Anmeldung zu einem Gruppenversicherungsvertrag muß durch den Versicherungsnehmer, in der Regel der Arbeitgeber, erfolgen. In den meisten Fällen besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass grundsätzliche alle Personen aufgenommen werden müssen.

Abmeldung von der Gruppenversicherung

Für die Abmeldung von der Gruppenversicherung gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Einzelversicherung. Die normale Kündigung kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten erfolgen. Ein Hauptversicherter kann nach erfolgter Zustimmung des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise von der Teilnahme am Gruppenversicherungsvertrag abgemeldet werden. Bei einer Prämienerhöhung ist das Recht zur außerordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist ebenfalls gegeben.

Ausscheiden aus dem Unternehmen

Wenn ein Hauptversicherter aus dem Kreis der berechtigten Mitarbeiter eines Unternehmens durch Arbeitgeberwechsel ausscheidet, so muß der Versicherungsnehmer ihn aus dem Gruppenversicherungsvertrag abmelden. Eventuell mitversicherte Personen scheiden dann ebenfalls aus dem Gruppenversicherungsvertrag aus.

Sonstige Gründe für das Ausscheiden aus dem Gruppenvertrag

Das Versicherungsverhältnis der Versicherten bzw. Mitversicherten endet auch durch Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages, Verlegung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in das außereuropäische Ausland, Tod des Hauptversicherten, außerordentliche Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt des Versicherers.

Versicherungsbeginn in der Gruppenversicherung

Versicherungsbeginn ist in der Regel der Erste des Monats, der auf die Anmeldung zur Gruppenversicherung folgt. Eine Leistungspflicht besteht nur für Versicherungsfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten. Da in den meisten Fällen der Kontrahierungszwang vorliegt, entfallen auch die Wartezeiten, sodass sofort Versicherungsschutz gegeben ist.

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