Unfallversicherung

Wozu benötigt man eine Unfallversicherung? Man hat für die direkten Folgen eines Unfalls in der Regel die Krankenversicherung. Allerdings zahlt die nur die Heilkosten, gegebenenfalls auch noch die Kosten der Rehabilitationsmaßnahmen. Invaliditätsfolgen eines Unfalls werden nicht von der Krankenversicherung getragen. Hierfür springt die Unfallversicherung ein. In Deutschland ist die Unfallversicherung zweigleisig organisiert, einmal durch die gesetzliche Unfallversicherung und zum anderen durch die privaten Unfallversicherungsgesellschaften. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist auf wenige Bereiche konzentriert und deckt nicht einmal die Hälfte der Unfälle ab, die jährlich in Deutschland passieren, denn zwei Drittel aller Unfälle passieren, während der gesetzliche Versicherungsschutz nicht greift.

Unfallstatistik

Liest man die Unfallstatistiken, so erkennt man die Risiken, die hier vorhanden sind. Von den rund 80 Millionen Einwohnern in Deutschland verunglücken annähernd sechs Millionen Menschen jährlich. Das sind fast 7,5 % aller Einwohner Deutschlands. Auf Zeiteinheiten umgerechnet ereignet sich damit alle fünf Sekunden ein Unfall. Die Top-Risiken sind dabei der Haushalt, Sport, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Zwar können die Risiken für Arbeitsunfälle durch bestimmte Sicherheitsmaßnahmen wie etwa eine staatlich vorgeschriebene Absturzsicherung verringert, jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden. Für die Arbeitsunfälle und die Berufskrankheiten tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein, für die Unfälle, die sich in der Freizeit und im Haushalt ereignen, ist kein Versicherungsschutz vorhanden. Hier tritt die private Unfallversicherung ein.

Beispiele für das Eintreten der gesetzlichen und privaten Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung:

  • Unfall bei Ausübung des Berufes, am Arbeitsplatz
  • Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte
  • Unfälle von Kindern im Kindergarten und in der Schule, sowie auf dem Weg dorthin

Private Unfallversicherung:

  • Sportunfall
  • Haushaltsunfall
  • Unfall auf einem Umweg während des Weges zur Arbeit
  • Alle Unfälle von Hausfrauen und Rentnern
  • Unfälle von Kindern in ihrer Freizeit

Vergleich der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung

Trägerunternehmen

Gesetzlich
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Privat
Unfallversicherungsgesellschaften der Privatwirtschaft

Geltungsbereich der Unfallversicherung

Gesetzlich
Auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück und während der Berufsausübung, im Ausland nur dann, wenn dienstliche Tätigkeit vorgenommen wird.
Privat
Weltweit für alle Unfälle

Versicherungsumfang

Gesetzlich
Alle Unfälle während der und auf dem Weg zur Arbeit, sowie Berufskrankheiten
Privat
Alle Unfälle, die zu einer Invalidität (auch Teilinvalidität) der versicherten Person führen

Versicherter Personenkreis

Gesetzlich
Alle Personen, die sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis befinden. Kinder in Schule, Kindergarten und Kinderkrippen, Schüler, Studenten und Beamte
Privat
Jeder, der als versicherte Person versichert ist

Beitragsaufkommen

Gesetzlich
Beitragszahler ist der Arbeitgeber, Berechnungsbasis für die Beiträge ist die Lohnsumme und die Gefahrenklasse des Betriebes.
Privat
Grundsätzlich freie Wahl der Versicherungstarife, unterschiedliche Beitragshöhe durch das im Beruf vorgegebene erhöhte Risiko (Taucher, Profifußballspieler etc.)

Leistungsanspruch

Gesetzlich
Anspruch auf Rentenzahlung erst bei mindestens 20%iger Erwerbsminderung
Privat
Leistungen bereits ab 1%iger Invalidität entsprechend der Gliedertaxe.

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