Leistungen im Basistarif bei Auslandsbehandlung
Grundsätzlich ruht im Basistarif bei einem Auslandsaufenthalt der Leistungsanspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft, solange sich die versicherte Person im Ausland aufhält. Ausnahme: Bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder in der Schweiz werden Leistungen unter den nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erstattet.
Ambulante Heilbehandlung im Ausland
Ersetzt werden Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung, die durch Mediziner erbracht werden, die aufgrund einer EG-Richtlinie approbiert oder im jeweiligen nationalen System der Krankenversicherung des Gastlandes zur Versorgung zugelassen sind. Die Kosten werden zu 80% erstattet, jedoch nicht mehr als die Kosten, die bei einer Behandlung im Inland im Rahmen der Erstattungssätze der gesetzlichen Krankenkassen angefallen wären.
Stationäre Heilbehandlung
Kosten für stationäre Heilbehandlungen im Ausland werden grundsätzlich nur dann erstattet, wenn der Versicherer eine vorherige schriftliche Leistungszusage erteilt hat. Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland werden nicht erstattet. Wer also im Basistarif der privaten Krankenversicherungen versichert ist, sollte bei einem geplanten Urlaub im Ausland eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholservice abschließen! Über die Angebote für eine Auslandsreisekrankenversicherung und weitere Tarif- und Leistungsinhalte auch der anderen Reiseversicherungen informieren wir Sie in unserem Bereich Reiseversicherungen. Dort finden Sie auch eine Übersicht der Anbieter von Reiseversicherungen, und hier kommen Sie zu einen Vergleich für Auslandsreisekrankenversicherungen.
Sonderfälle bei Aufenthalt im nichteuropäischen Ausland
Aufwendungen während eines vorübergehenden Aufenthaltes in einem Staat, der nicht zu den im ersten Absatz genannten Staaten gehört, sind erstattungsfähig, wenn der versicherten Person wegen einer Vorerkrankung oder wegen ihres Alters der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung nicht möglich ist und dies dem Versicherer vor Beginn der Reise nachgewiesen wurde.
Weitere aktuelle Informationen und Nachrichten der privaten Krankenversicherungen und ihrer Verbände finden Sie bei uns im Abschnitt aktuelle Nachrichten.
Wenn Sie im Basistarif oder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und eine Auslandsreise planen, sollten Sie auf jeden Fall eine Auslandsreiseversicherung abschließen. Nachstehend könne Sie im Quickbooking-Tool der ERV sofort feststellen, was eine Auslandsreisekrankenversicherung für Sie kostet.