Versicherungsvertrag

Der Werdegang eines Versicherungsvertrags beginnt damit, dass ein Versicherungsantrag gestellt wird. Dies geschieht in der Regel auf vorbereiteten Formularen der Versicherungsgesellschaften. Wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag annimmt, dokumentiert sie das im Versicherungsschein, häufig auch Versicherungspolice genannt.

Versicherungsschein

Im Versicherungsschein (Versicherungspolice) werden die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer vereinbart. Wenn es sich um eine Personenversicherung handelt, muss im Versicherungsschein auch die versicherte Person genannt sein.

Allgemeine Versicherungsbedingungen

Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zugrunde. In Deutschland gibt es keine allgemeinverbindlichen Versicherungsbedingungen, jede Gesellschaft ist berechtigt, eigene Allgemeine Versicherungsbedingungen zu erstellen.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder im Versicherungsschein ist auch geregelt, wie es mit der Kündigung der Versicherung bestellt ist, also wann und mit welcher Frist die Versicherung die Kündigung erhalten kann oder muss.

Versicherungsschutz nach Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages

Nach der Einlösung des Versicherungsscheins, so nennt man die Bezahlung des ersten Beitrags, besteht Versicherungsschutz, falls nicht bereits eine sogenannte vorläufige Deckungszusage gegeben wurde, was bei einigen Versicherungsarten (z.B. Kfz-Versicherung) durchaus üblich ist.

Gesetzliche Rahmenbedingungen durch das Versicherungsvertragsgesetz

Die Versicherungsgesellschaften können zwar ihre Versicherungsverträge mit eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausstatten, sie müssen sich dabei aber an gesetzliche Vorschriften halten. Für alle Verträge im Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, zuständig. Hier wird der Rahmen für die Allgemeinen und Besondern Versicherungsbedingungen abgesteckt.

Die nachstehende Grafik illustriert den Weg zum Versicherungsvertrag

 

DER WEG ZUM VERSICHERUNGSVERTRAG

Versicherungsnehmer (VN)

stellt

Versicherungsantrag

bei einer Versicherungsgesellschaft, dem Versicherer (VR)

Versicherer nimmt den Versicherungsantrag an und erstellt

Versicherungsschein (Versicherungspolice)

und übersendet diese dem

Versicherungsnehmer (VN)

durch die Zahlung des Erstbeitrags tritt der

Versicherungsschutz

in Kraft.

Grundlage für alle Aktionen ist das

VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ (VVG)

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