Versicherungsvertrag
Der Werdegang eines Versicherungsvertrags beginnt damit, dass ein Versicherungsantrag gestellt wird. Dies geschieht in der Regel auf vorbereiteten Formularen der Versicherungsgesellschaften. Wenn die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsantrag annimmt, dokumentiert sie das im Versicherungsschein, häufig auch Versicherungspolice genannt.
Versicherungsschein
Im Versicherungsschein (Versicherungspolice) werden die Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer vereinbart. Wenn es sich um eine Personenversicherung handelt, muss im Versicherungsschein auch die versicherte Person genannt sein.
Allgemeine Versicherungsbedingungen
Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbedingungen zugrunde. In Deutschland gibt es keine allgemeinverbindlichen Versicherungsbedingungen, jede Gesellschaft ist berechtigt, eigene Allgemeine Versicherungsbedingungen zu erstellen.
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und/oder im Versicherungsschein ist auch geregelt, wie es mit der Kündigung der Versicherung bestellt ist, also wann und mit welcher Frist die Versicherung die Kündigung erhalten kann oder muss.
Versicherungsschutz nach Zahlung des ersten Versicherungsbeitrages
Nach der Einlösung des Versicherungsscheins, so nennt man die Bezahlung des ersten Beitrags, besteht Versicherungsschutz, falls nicht bereits eine sogenannte vorläufige Deckungszusage gegeben wurde, was bei einigen Versicherungsarten (z.B. Kfz-Versicherung) durchaus üblich ist.
Gesetzliche Rahmenbedingungen durch das Versicherungsvertragsgesetz
Die Versicherungsgesellschaften können zwar ihre Versicherungsverträge mit eigenen Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausstatten, sie müssen sich dabei aber an gesetzliche Vorschriften halten. Für alle Verträge im Versicherungswesen ist das Versicherungsvertragsgesetz, abgekürzt VVG, zuständig. Hier wird der Rahmen für die Allgemeinen und Besondern Versicherungsbedingungen abgesteckt.
Die nachstehende Grafik illustriert den Weg zum Versicherungsvertrag
DER WEG ZUM VERSICHERUNGSVERTRAG
Versicherungsnehmer (VN)
stellt
Versicherungsantrag
bei einer Versicherungsgesellschaft, dem Versicherer (VR)
Versicherer nimmt den Versicherungsantrag an und erstellt
Versicherungsschein (Versicherungspolice)
und übersendet diese dem
Versicherungsnehmer (VN)
durch die Zahlung des Erstbeitrags tritt der
Versicherungsschutz
in Kraft.
Grundlage für alle Aktionen ist das
VERSICHERUNGSVERTRAGSGESETZ (VVG)