Beihilfetarif in der Privaten Krankenversicherung
Krankenversicherung für Beamte
Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Dienstherrn für deutsche Beamte, Soldaten und Richter sowie deren Kinder und Ehepartner. Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. In jedem Bundesland und bei den Bundesbeamten selbst bestehen unterschiedliche Verwaltungsvorschriften. Grundsätzlich wird die Beihilfe im Krankheitsfall auf Antrag von dem jeweiligen Dienstherrn prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen für Krankenkosten gewährt. Erstattet werden 50 % bis 80 % der Aufwendungen, je nach Familiensituation und Bundes- bzw. Landesrecht. In der Regel werden dabei nur „beihilfefähige“ Aufwendungen berücksichtigt und Selbstbehalte abgezogen. Den verbleibenden Restbetrag muss der Beamte aus eigener Tasche aufwenden. Seit dem 1.1.2009 ist er gesetzlich verpflichtet, hierfür eine Krankenversicherung für Beamte abzuschließen. Spezielle Beihilfetarife gibt es nur in der privaten Krankenversicherung, in der gesetzlichen Krankenkasse, in die er auch eintreten kann, muss der Beamte den vollen Beitrag bezahlen.
Berechtigte für die Beihilfeversicherung
Eine private Krankenversicherung nach dem Beihilfetarif können alle beihilfeberechtigte Personen oder solche die vergleichbare Ansprüche haben, abschließen. Weiterhin können alle bei der Beihilfe berücksichtungsfähigen Angehörigen versichert werden, wenn sie ergänzenden beihilfekonformen Versicherungsschutz zur Erfüllung der Versicherungspflicht benötigen. Für das PKV-Unternehmen besteht eine Aufnahmepflicht im Basistarif auch für Beihilfeempfänger.
Übersicht: Beihilfetarif Krankenversicherung für Beamte | |
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Wann ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? | Seite 4 |
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