Krankenversicherung

Der Abschnitt Krankenversicherung teilt sich in unserem Informationsportal Versicherung-Tipps24 in die beiden großen Bereiche Gesetzliche Krankenversicherung und Private Krankenversicherung auf. Die wesentlichen Systemunterschiede sind auch nach der letzten großen Gesundheitsreform nicht verschwunden, sodass die Private Krankenversicherung auch weiterhin nicht jedem offen steht.

Systemunterschiede in der Krankenversicherung

Für die meisten Versicherten, nämlich alle Arbeiter und Angestellten, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt, ist die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) eine Pflichtversicherung. Nicht Versicherungspflichtige, vorwiegend Selbständige und besser Verdienende, können als freiwillige Mitglieder in der GKV bleiben oder aber in die Private Krankenversicherung, die PKV wechseln. Die wesentlichen Unterschiede liegen in der Beitragskalkulation, dem Leistungsumfang, dem Solidaritätsprinzip, der Altersgerechtigkeit und der Behandlung der Familie.

Beitrag und Beitragskalkulation

Die GKV ist umlagefinanziert, das bedeutet, dass im, leider nicht häufig vorkommenden, Idealfall alle Kosten eines Kalenderjahres durch die eingezahlten Beiträge gedeckt werden. Ist das nicht der Fall, werden die Beiträge erhöht. Altersrückstellungen u.ä. Vorsorgemaßnahmen werden nicht getroffen.

Der Krankenkassenbeitrag ist abhängig vom Bruttoeinkommen des Versicherten und vom mittlerweile gleichen Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem individuellen Einkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge wandern in den Gesundheitsfonds. Kommt eine Krankenkasse mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, muss sie von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben.

In der Privaten Krankenversicherung werden die Beiträge individuell, innerhalb der Krankenversicherungsgesellschaften durchaus unterschiedlich, kalkuliert. Gesunde Versicherungsnehmer bekommen, zumindest bei den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit in der Regel eine Beitragsrückerstattung. Unabhängig von der Höhe des Einkommens richtet sich der Beitrag in der Privaten Krankenversicherung nach dem Umfang des gewählten Versicherungsschutzes, dem Geschlecht, dem Alter sowie dem Gesundheitszustandes bei Versicherungsbeginn.

Vergleich der Leistungen in der GKV und PKV

GKV-Versicherte dürfen nur von Vertragsärzten und Vertragszahnärzten behandelt werden. Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker werden nicht übernommen. Zudem sind die ärztlichen Leistungen in einem Leistungskatalog festgelegt. Dieser Leistungskatalog kann, z.B. statt einer Beitragserhöhung, reduziert werden. Als Mitglied der GKV muss man in jedem Quartal eine Praxisgebühr bezahlen. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel sind Eigenbeteiligungen in unterschiedlicher Höhe zu erbringen.

In der Privaten Krankenversicherung werden alle Leistungen entsprechend dem jeweils abgeschlossenen Versicherungstarif bezahlt. Die Berücksichtigung von Eigenbehalt oder die prozentuale Erstattung von Kosten kann, um zu geringeren Beiträgen zu kommen, durch die Tarifwahl erreicht werden. Grundsätzlich ist es aber möglich, sich zu 100 % abzusichern. Die Wahl des Arztes oder Heilpraktikers ist dem PKV-versicherten absolut freigestellt.

Solidarität und Berücksichtigung des Alters

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein solidarisches System, weil die Beitragshöhe vom Einkommen abhängig ist und Besserverdienende dadurch automatisch Personen mit geringerem oder ohne Einkommen mitfinanzieren. Einen Unterschied zwischen alten und jungen Beitragszahlern gibt es vom Beitrag her nicht. Ob dieses Solidaritätsprinzip auch in Zukunft, wenn immer weniger junge Beitragszahler für immer mehr ältere Leistungsbezieher aufkommen sollen, noch greift, ist fraglich.

Auch private Krankenversicherungen fühlen sich solidarisch! Durch die bessere Bezahlung der medizinischen Leistungen der Ärzte werden diese erst in die Lage versetzt, sich neue Geräte und Instrumente anzuschaffen, die letztlich natürlich auch den Versicherten aus der GKV zugute kommen.

Die Behandlung der Familie in der GKV und der PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind Kinder (bis zu einem gewissen Alter) und Ehepartner (ohne eigenes Einkommen) in der Regel beitragsfrei mitversichert.

In der Privaten Krankenversicherung wird für jede versicherte Person ein eigener Beitrag erhoben. Dies gilt auch für Kinder und Ehepartner, die über kein eigenes Einkommen verfügen. Damit ist der Beitrag in der PKV bei einer Familie meist teurer als in der GKV. Hier argumentiert der Verfechte der Privaten Krankenversicherung, dass auf einen ganzen „Lebenszyklus“ gesehen, ein Mehrbeitrag in der PKV während der Familienphase durch Beitragsersparnisse vor und nach dieser Zeit ausgeglichen wird. Insbesondere, wenn man zum realistischen Vergleich auf den Beitrag für die GKV die Kosten für eine private Ergänzungsversicherung für alle Familienmitglieder hinzurechnet.

Hier finden Sie einige sehr interessante Statistiken zur Privatversicherung.

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