Altersvorsorge

Die Menschen werden immer älter, die durchschnittliche Lebenserwartung liegt bereits bei 77 Jahren (Männer) und 82 Jahren (Frauen). Höheres Alter bedeutet auch, längeres Rentnerdasein und damit höhere Kosten für die Rentenversicherung. Das die staatliche Vorsorge dafür nicht ausreicht, ist inzwischen jedem bekannt. Daher ist es notwendig, weitere Bausteine für eine gezielte Altersvorsorge einzusetzen.

Die Altersvorsorge und damit die finanzielle Absicherung des Einkommens im Alter, basiert in Deutschland auf dem sogenannten „Drei-Säulen-Prinzip“. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die Systematik der Altersversorgung, die aus der Staatlichen Vorsorge, der betrieblichen Altersvorsorge und der privaten Altersvorsorge besteht.

STAATLICHE
VORSORGE

GESETZLICHE
RENTEN- VERSICHERUNG

BEAMTENPENSION

VERSORGUNGS- WERKE

BETRIEBLICHE
ALTERSVORSORGE

PENSIONSKASSE

UNTERSTÜTZUNGS- KASSE

PENSIONSZUSAGE

DIREKT- VERSICHERUNG

PRIVATE
VORSORGE

LEBENS- VERSICHERUNG

RENTEN- VERSICHERUNG

IMMOBILIEN

WERTPAPIERE

1.Säule: Staatliche Vorsorge

Die staatliche Altersvorsorge besteht aus den Rentenleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung (Träger ist jetzt für alle Versicherten die Deutsche Rentenversicherung), den Pensionen der Beamten sowie den Rentenleistungen der berufsständischen Versorgungswerke (Ärzteversorgung, Apothekerversorgung, Rechtsanwaltsversorgung u.a..).

2.Säule: Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge besteht aus Leistungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, je nachdem, welchen Versorgungsweg sie wählen. Die derzeit verwendeten Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind Betriebsrente, Pensionskasse, Unterstützungskasse, Pensionszusage, Pensionsfonds und Direktversicherung. Die Zusatzversicherungen der öffentlichen und kirchlichen Arbeitgeber und Versorgungswerke sind auch in diesen Bereich einzuordnen.

3.Säule: Private Vorsorge

Die letzte Säule, heute in vielen Fällen die wichtigste Säule, besteht aus der privaten Vorsorge. Hier gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, z.B. die Absicherung durch Lebens- oder Rentenversicherungen und / oder der Erwerb von Immobilien und Wertpapieren. Für welche Form der privaten Vorsorge man sich entscheidet, ist von der persönlichen Lebensplanung und dem Sicherungsbedürfnis abhängig.

Wann ist die Altersvorsorge ausreichend?

In der Regel werden rund 70 % des letzten Bruttoeinkommens als Richtwert für eine ausreichende Versorgung im Alter angesehen. Wer sich jedoch im Alter langgehegte Wünsche und Träume erfüllen will, für den sind diese 70 % sicher zu wenig. Aber selbst dieser Satz wird im Normalfall nicht erreicht. Die gesetzliche Rentenversicherung liefert im Durchschnitt nur einen Anteil von rund 40 % (mit abnehmender Tendenz) und die Betriebliche Altersversorgung, falls überhaupt vorhanden, liegt bei einem Anteil von knapp 10 %. Die Versorgungslücke von mindestens 20 % muss durch die private Vorsorge gedeckt werden.

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