Tierhalterhaftpflicht

Ein Tierhalter hat aufgrund gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich dafür einzustehen, wenn sein Tier Schäden anrichtet; dabei ist es unerheblich, ob das Tier oder den Tierhalter eine Schuld an dem Schaden trifft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833 BGB) heißt es dazu: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Tierhalter haftet grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen. Daher sollte jeder, der Hunde oder Pferde hält oder gewerblich Tiere nutzt, eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Im Gegensatz zu anderen Haustieren, wie Katzen, Vögeln, Hamstern und zahmen Kleintiere, sind Hunde und Pferde nicht in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Was bedeutet der Begriff „Gefährdungshaftung“

Für Schäden, die ein Tier anrichtet, hat der Tierhalter einzustehen. Auch wenn ihm im Schadenfall kein eigenes Verschulden anzulasten ist, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), dass schon die Haltung eines Tieres eine Gefahr darstellt. Diesen Umstand nennt man Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet deshalb für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die das Tier verursacht in unbegrenzter Höhe.

Leistungen in der Tierhalterhaftpflicht

In der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund, die eigene Katze oder das eigene Pferd verursacht werden, geschützt. Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherungsgesellschaft kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, der Wertersatz bei Zerstörung oder auch der Nutzungsausfall bezahlt. Sind Personenschäden entstanden, zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente.

Wer ist versichert?

Versichert sind der Tierhalter, seine Familienangehörigen, Tierhüter und fremde Reiter von versicherten Pferden. Als Tierhüter sind alle Personen eingeschlossen, die im Auftrage des Tierhalters das Tier hüten, also z.B. Freunde, Bekannte oder Nachbarn.

Welche Tiere sind nicht versichert?

Vom Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht sind generell Hunde und Pferde, die gewerblichen Zwecken dienen (z.B. ausgebildete Wachhunde oder Zucht- und Turnierpferde) ausgenommen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Hunden, die nach den Verordnungen oder Gesetzen des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Hunde gehalten werden, als gefährlich oder als Kampfhunde eingestuft sind oder für die eine Versicherungspflicht besteht. Hier sind gegebenenfalls Spezialversicherungen erforderlich.

Wo gilt der Versicherungsschutz für die Tierhalterhaftpflicht?

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht für Schäden in Deutschland und gilt zeitlich unbegrenzt auch in den Ländern der EU. Im außereuropäischen Ausland übernehmen die Versicherungsgesellschaften in der Regel das Haftungsrisiko für einen Zeitraum von maximal einem Jahr.

Wie hoch sind die Deckungssummen?

Die Tierhalterhaftpflicht-Versicherungsgesellschaften bieten Ihnen meist umfassende Deckungskonzepte mit verschiedenen Deckungssummen an. Regelmäßig sind pauschale Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit drei Millionen, sechs Millionen oder zehn Millionen Euro versicherbar.

Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag in der Tierhalterhaftpflicht?

Die Höhe des tarifierten Versicherungsbeitrages kann durch drei Faktoren beeinflusst werden, die Selbstbeteiligung, eine längere Vertragslaufzeit und die Versicherung mehrerer Tiere. Bei der Vereinbarung eines Selbstbehaltes von 250 Euro pro Jahr können Rabatte bis zu 20% gewährt werden. Vereinbart man eine Laufzeit von 5 Jahre, so wird in der Regel ein Rabatt von 5% angesetzt, bei einer Laufzeit von 10 Jahren erhalten Sie sogar 10 % Rabatt. Wenn mehrere Tiere versichert werden, so sinkt der Beitrag ab dem 2.Tier bereits um durchschnittlich 25%.

Kündigungsmöglichkeiten in der Tierhalterhaftpflicht

Eine bestehende Tierhalterhaftpflichtversicherung kann in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf zum Versicherungsjahresende gekündigt werden. Verträge mit einer Dauer von mehr als drei Jahren (auch 5 oder 10jährige Verträge) können nach dem 3. Jahr jährlich mit der selben Frist gekündigt werden. Wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden, ist ein sofortiger Wechsel der Versicherungsgesellschaft möglich, wenn Sie innerhalb eines Monats kündigen.

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