Firmenrechtsschutz

Der alte und weise Spruch: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge hat nichts von seiner Weisheit eingebüsst. Gerade in einem Unternehmen lauern an vielen Ecken Risiken für Streitigkeiten. In den heutigen Zeiten steigender Prozessbereitschaft, zunehmender Zahl von Gesetzen und immer teureren Prozessen können Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Lieferanten oder Kunden schnell auch die Gerichte beschäftigen. Eine Rechtsschutzversicherung sollte deshalb den Erfordernissen des Betriebes angepasst sein, um die Risiken abzusichern, die in einem Unternehmen latent vorhanden sind. Eine Rechtsschutzversicherung versetzt den Unternehmer in die Lage, ohne erheblichen Kosteneinsatz auch zu seinem Recht zu kommen und bietet die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche notfalls vor Gericht durchsetzen zu können.

Welche Formen des Firmenrechtsschutzes gibt es?

Die wichtigsten Rechtsschutz-Pakete für ein Unternehmen sind mit dem Arbeitgeber-Rechtsschutz, dem Manager-Rechtsschutz, dem Verkehrsrechtsschutz und dem Vermögensschaden-Rechtsschutz schnell genannt. Innerhalb dieser Rechtsschutz-Kombinationen sind die verschiedenen Zweige der Rechtsschutzversicherung zugeordnet.

Arbeitgeber-Rechtsschutz

Im Arbeitgeber-Rechtsschutz sind alle die Rechtsschutz-Risiken versichert, die einem Arbeitgeber unterlaufen können. Dazu gehört in alphabetischer Reihenfolge, der

Antidiskriminierungs-Rechtsschutz (Rechtsschutz für die Abwehr von Schadenersatzansprüchen eines abgelehnten Bewerbers, der sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beruft wegen tatsächlicher oder angebliche Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder Nationalität,)

Arbeits-Rechtsschutz ( Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und Prozesse vor dem Arbeitsgericht)

Daten-Rechtsschutz (Rechtsschutz gegen Ansprüche, die sich aus der Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von gespeicherten Daten ergeben.

Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Rechtsschutz für Verfahren wegen Dienstvergehen und in Verfahren der Berufsgerichtsbarkeit, hauptsächlich der Kammerberufe.)

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Rechtsschutz gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit)

Schadenersatz-Rechtsschutz (Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen materieller (Reparaturkosten, Verdienstausfall, Arztkosten) oder ideeller Art (Beleidigung, Schmerzensgeld ).

Sozialgerichts-Rechtsschutz (Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten)

Steuer-Rechtsschutz (Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanzgerichten).

Straf-Rechtsschutz (Rechtsschutz für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen Vergehens oder einer fahrlässigen Verletzung von sonstigen Strafvorschriften).

Manager-Rechtsschutz

Nach den vielen Beinahe-Pleiten der Banken stehen auch die Manager immer mehr im Mittelpunkt von Kritik und Verfolgung. Manager können heute recht schnell wegen Organisationsverschulden, Verletzung der Auswahl- und Aufsichtspflichten persönlich belangt werden. Durch einen speziellen Manager-Versicherungsschutz können diese rechtlichen Risiken des Managers finanziell besser kalkulierbar gemacht werden.

Der Manager-Rechtsschutz bietet Schutz gegen strafrechtliche Verantwortung, Schadenersatzansprüche und Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag.

Verkehrsrechtsschutz

Im Rahmen des Verkehrs-Rechtschutzes für Firmen sind insbesondere der Schadenersatz-Rechtsschutz (für verschuldete Unfälle), Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verwaltungs-Rechtsschutz (Bußgelder, Führerscheinentzug), Straf-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abgesichert.

Vermögensschaden-Rechtsschutz

Die Vermögensschaden-Rechtschutzversicherung ist insbesondere für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Beiräte geeignet. Diese haften nach den rechtlichen Bestimmungen persönlich und unbeschränkt für Vermögensschäden, die durch Irrtum oder Falscheinschätzung, kaufmännisch falsche Entscheidungen und Fehlinvestitionen entstanden sind. Im Firmen-Vermögensschaden-Rechtsschutz ist die Abwehr von Schadenersatzforderungen aus einem Vermögensschaden abgesichert.

Wann tritt der Versicherungsschutz in Kraft?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn der erste Beitrag unverzüglich (spätestens zwei Wochen nach Aufforderung) gezahlt wird. Bei späterer Zahlung beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt. Die Wartezeit beträgt für einige Sparten der Rechtsschutzversicherung drei Monate.

Versicherungsschutz besteht frühestens ab dem Tag nach der Antragstellung um 0.00 Uhr innerhalb von Europa. Eine Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Deutschland oder die Erweiterung auf eine weltweite Geltung ist bei einigen Versicherungsgesellschaften möglich.

Wer und was ist in der Rechtsschutzversicherung versichert?

  • Der Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen, vertreten durch die gesetzlichen Vertreter oder Geschäftsinhaber),
  • die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer,
  • berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge,
  • Versicherungsnehmer als Eigentümer oder Halter der auf ihn zugelassenen Fahrzeuge, als Mieter oder berechtigter Fahrer fremder Fahrzeuge, als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer,
  • alle vom Unternehmen selbstgenutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland,
  • alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge.

Wo gilt der Firmenrechtsschutz?

Wenn im Versicherungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, besteht in der Regel Versicherungsschutz in ganz Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeeres, auf den kanarischen Inseln und auf Madeira. Weltweite Deckung besteht bis zu 12 Wochen und begrenzt auf 100.000 EUR. Für Streitigkeiten aus Internetverträgen besteht das ganze Jahr weltweiter Versicherungsschutz bis zu einer Schadensumme von 100.000 EUR.

Was beeinflusst die Höhe des Beitrages in der Firmenrechtsschutzversicherung?

Kriterien für die Errechnung des Beitrages in der Firmenrechtsschutzversicherung sind:

  • Anzahl der Mitarbeiter
  • Branche
  • Jahresbruttolohnsumme
  • Selbstbeteiligung
  • versicherte Risiken
  • Versicherungsumfang
  • Vertragslaufzeit
  • Zahlungsweise

Was ist in der Rechtsschutzversicherung nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht,

  • wenn der Rechtsschutzfall später als drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet wird,
  • wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Welche Entschädigungsleistungen werden in der Rechtsschutzversicherung geboten?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für:

  • den Rechtsanwalt Ihrer Wahl im Inland
  • die Korrespondenzanwaltsgebühren bei Zivilprozessen, wenn Wohn- und Gerichtsort mehr als 100 Kilometer voneinander entfernt sind
  • den Rechtsanwalt Ihrer Wahl im Ausland
  • Gerichte und Gerichtsvollzieher
  • Zeugen und Sachverständige, die das Gericht heranzieht
  • die Gegenseite, zu deren Erstattung das Unternehmen verpflichtet ist
  • Reisen zu einem ausländischen Gericht
  • Schiedsgerichtskosten (bis zur Höhe der Kosten des zuständigen staatlichen Gerichts in der ersten Instanz),
  • Gebühren bei den Verwaltungsbehörden,
  • Notwendige Vorschüsse
  • Strafkautionen, die als Darlehen bis zu 150.000 EUR gewährt werden
  • Dolmetscher im Ausland

Die Versicherungssumme beträgt 500.000 – 1.000.000 Euro je Rechtsschutzfall.

Beispiele für Schadenfälle in der Rechtsschutzversicherung

Nachstehend einige Beispiel für die Notwendigkeit von Rechtsschutzversicherungen in Firmen und Betrieben anhand der für Firmenrechtschutz relevanten Versicherungssparten in der Rechtsschutzversicherung.

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • In Folge eines Unfalls fällt ein Mitarbeiter mehrere Wochen aus, der Schadenverursacher soll die Lohnfortzahlungskosten erstatten.
  • Einbrecher brechen nachts in das Unternehmen ein und zerstören die Computer-Anlage. Die Täter werden gefasst, der Versicherungsnehmer verlangt Schadensersatz für die zerstörte Anlage.

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nur für den Verkehrsbereich)

  • Das neue Firmenfahrzeug ist ein „Montagsauto”. Nach mehreren vergeblichen Reparaturversuchen fordern Sie ein komplett neues Fahrzeug.
  • Der Versicherungsnehmer hat seine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Auslegungsdifferenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Feststellung, dass der Leasingvertrag weiterhin besteht.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

  • Anlässlich eines Arbeitsunfalls im versicherten Unternehmen wird dem Unternehmer die Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen. Ein Bußgeld wird erlassen.
  • Wegen Verstoßes gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz ergeht ein Bußgeldbescheid gegen den Versicherungsnehmer.

Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten

  • Das Finanzamt erkennt Spesenabrechnungen nicht an, obwohl die betriebliche Notwendigkeit erläutert wurde. Klage vor dem Finanzgericht soll Abhilfe schaffen.
  • Hinsichtlich der Höhe der Abschreibungen kommt es zu Differenzen mit dem Finanzamt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren wird Klage vor dem Finanzgericht eingereicht.

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

  • Aufgrund einiger nicht nachzuvollziehender Bußgeldbescheide das Firmenfahrzeug betreffend wird das Unternehmen verpflichtet, für ein Fahrzeug ein Fahrtenbuch zu führen. Klage vor dem Verwaltungsgericht ist der einzige Ausweg.

Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz

  • Der Vermieter der betrieblich genutzten Gewerberäume will das Gebäude sanieren und kündigt den Mietvertrag für die Gewerberäume, nachdem Sie aufwändig renoviert haben.
  • Ein Anlieger behauptet, der Gewerbebetrieb des Versicherungsnehmers verursache unzumutbare Geräuschbelästigungen, und klagt auf Unterlassung.

Straf-Rechtsschutz

  • Einem Mitarbeiter wird vorgeworfen, mit dem Firmentransporter beim Rangieren ein parkendes Fahrzeug beschädigt und danach Unfallflucht begangen zu haben.
  • Auf dem Betriebsgelände wurde ein Fass mit Lösungsmitteln von einem Gabelstaplerfahrer beschädigt und lief aus. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Umweltgefährdung wurde eingeleitet.
  • Aufgrund eines Betriebsunfalls erleidet ein Mitarbeiter schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Versicherungsnehmer Aufsichtspflichtverletzungen vor und erhebt Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Sozialgerichts-Rechtsschutz

  • Dem Unternehmer wird vorgeworfen, die Sozialversicherungsbeiträge nicht korrekt abgeführt zu haben. Es bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht.
  • Streit mit der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Ein Prozess vor dem Sozialgericht soll Klarheit schaffen.

Arbeits-Rechtsschutz

  • Ein aus betrieblichen Gründen entlassener Mitarbeiter klagt auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht.
  • Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden.
  • Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt, trotzdem müssen vor dem Arbeitsgericht die Kosten für den eigenen Anwalt von der Rechtsschutzversicherung erstattet werden.

Vertrags-Rechtschutz

  • Ein Brand im Betrieb des Versicherungsnehmers führt zu einer längeren Betriebsunterbrechung. Über die Höhe des Schadens kommt es zum Streit mit der Betriebsunterbrechungsversicherung. Rechtsstreitigkeiten gegen Versicherungsgesellschaften sind nicht immer im Versicherungsumfang der Rechtsschutzversicherung enthalten!

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