Feuerversicherung in der betrieblichen Inhaltsversicherung
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Die Inhalts-Feuerversicherung ist meist Teil einer kombinierten Inhaltsversicherung, in einer Kombination mit den Risiken Einbruchdiebstahlversicherung, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelversicherung. Sie kann aber auch als Einzelversicherung, gegebenenfalls mit einer zusätzlichen Extended Coverage Versicherung oder einer Elementarschadenversicherung, abgeschlossen werden. Nachstehend wird noch einmal auf die Besonderheiten der Feuerversicherung im Rahmen der betrieblichen Inhaltsversicherung eingegangen. Alle wesentlichen Bestimmungen der Gebäude-Feuerversicherung sind auch für die Inhalts-Feuerversicherung maßgebend und können im Abschnitt „Die Feuerversicherung als Teil der betrieblichen Gebäudeversicherung“ nachgelesen werden.
Versicherte Risiken in der Feuerversicherung im Rahmen der betrieblichen Inhaltsversicherung
Die Inhalts-Feuerversicherung bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der versicherten Sachen in Folge von Brand, Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen. Versicherte Sachen sind keine Gebäude oder Gebäudeteile, für die ist die Gebäudeversicherung maßgebend. Die einzelnen Risiken innerhalb der Feuerversicherung werden von den Feuerversicherungsgesellschaften wie folgt definiert:
Brand
Als Brand im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Feuerversicherung, auch in der Inhaltsversicherung, gilt ein Verbrennungsvorgang, der durch eine Flamme, durch Glut oder Funken an einem Herd entsteht, der keine bestimmungsgemäße Verwendung für Feuer hat, bzw. einen bestimmungsgemäßen Herd unkontrolliert verlassen hat und sich aus eigener Kraft ausbreitet.
Blitzschlag
Versicherter Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf versicherte Sachen. Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten sind nur versichert, wenn an Sachen auf dem Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, durch Blitzschlag Schäden anderer Art entstanden sind, z.B. Spuren eines direkten Blitzschlags an anderen Sachen als an elektrischen Einrichtungen und Geräten oder an Antennen.
Explosion
Mit dem Begriff Explosion wird in der Feuerversicherung eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung verstanden. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) ist nur dann versichert, wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Anprall oder Aufprall von Luftfahrzeugen
Da dieses Risiko in der Regel mit Feuer verbunden ist, haben die Versicherungsgesellschaften diesen Risikotatbestand mit in die Feuerversicherung aufgenommen. Mit dieser Risikobeschreibung sind sowohl der direkte Aufprall oder Anprall eines Luftfahrzeuges und seiner Teile gemeint, wie auch der Verlust von Ladung aus einem Flugzeug, die auf das versicherte Gebäude aufprallt und den versicherten Inhalt beschädigt oder zerstört.
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert der Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte. Zur Vermeidung einer Unterversicherung sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Höhe der Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Neuwert der versicherten Gegenstände übereinstimmt. Dies gilt insbesondere bei Neuinvestitionen. Um immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfiehlt es sich regelmäßig durch einen Wertermittlungsbogen die Versicherungssumme zu überprüfen. Ein Musterformular "Wertermittlung betriebliche Inhaltsversicherung" finden Sie in unserem Download-Center. Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz z. B. durch Vereinbarung einer jährlichen Summenanpassung dynamisch angepasst werden.
Weitere Themen aus der und ausführliche Informationen über die Feuerversicherung im Rahmen der betrieblichen Inhaltsversicherung finden Sie unter nachstehenden Links:
- Die Geschichte der Feuerversicherung
- Welche Leistungen werden in der Feuerversicherung erbracht?
- Wie werden die Schäden erstattet?
- Für welche Schäden gibt es keinen Versicherungsschutz?
- Welche Folgen hat die Verletzung der vertraglichen Anzeigepflicht in der Feuerversicherung?
- Was ist bei einem Schadenfall zu tun?
Versicherungsvergleich für die Feuerversicherung
Ein Vergleich für die Feuerversicherung in der betrieblichen Inhaltsversicherung als Teil der Firmenversicherung bietet die Möglichkeit, individuelle Vergleiche für alle Gefahren der betrieblichen Inhaltsversicherung, also Feuer, Leitungswasser, Sturm, Glas und Elementarschäden, als separate Angebote, aber natürlich auch für die Allgefahrendeckung als Kombiversicherung zu erhalten. Vor dem Ausfüllen des Vergleichsvordrucks für die betriebliche Inhaltsversicherung sollten Sie in jedem Fall noch einmal unsere Informationen über die betriebliche Inhaltsversicherung und die Einzelversicherungen, insbesondere die Extended Coverage Versicherung und die Elementarschadenversicherung durchlesen. Hier kommen Sie zum Vergleich.