Was zahlt die Feuerversicherung?
Welche Leistungen werden erbracht? Wie werden die Schäden erstattet?
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Welche Kosten sind versichert?
Entschädigungsleistungen in der Feuerversicherung
Welcher Wert wird bei einem Totalschaden ersetzt?
Die Leistungen der Versicherungsgesellschaften unterteilen sich in die Erstattung des Gebäudeschadens selbst nach Neuwert oder Zeitwert und die weiteren Kosten, die durch das Feuer, bzw. den Brand als Folgeschaden am Gebäude und mit dem Gebäudeverlust entstanden sind. Für Kosten wird eine Entschädigungsleistung nur fällig, soweit dies besonders vereinbart ist; eine Ausnahme bilden die Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens sowie für die Bestimmungen über die Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens.
Welche Kosten sind versichert?
Die Art und Höhe der versicherten Kosten im Rahmen der Feuerversicherung ist individuell zu vereinbaren. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer ohne Berücksichtigung einer Unterversicherung die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Aufwendungen. Versicherbare Kosten sind:
- Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Feuerlöschkosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen, die für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Brandresten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder das Vernichten von Gebäuderesten erforderlich sind.
Bewegungs- und Schutzkosten
Bewegungs- und Schutzkosten sind Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von versicherten Sachen, andere Sachen bewegt, verändert, gestützt oder geschützt werden müssen. Es sind insbesondere auch Kosten für Durchbrüche, den Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen oder für das Erweitern von Maueröffnungen.
Feuerlöschkosten
Feuerlöschkosten sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Brandbekämpfung für geboten halten durfte, einschließlich der Kosten für Leistungen der Feuerwehr oder anderer im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen, soweit diese nicht nach den Bestimmungen über die Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens zu ersetzen sind.
Welche Entschädigungsleistungen werden in der Feuerversicherung geboten?
Grundsätzlich ist in der Feuerversicherung der gleitende Neuwert die übliche Vereinbarung. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme (Basis 1914) jährlich dem Baukostenindex angeglichen wird. Bei der Bemessung des zu ersetzenden Schadens sind eventuelle Selbstbeteiligungen und vertraglich vereinbarte Entschädigungshöchstsummen zu berücksichtigen.
Die Entschädigungsgrenzen werden im Versicherungsvertrag festgelegt. Nach den Musterbedingungen des GDV gibt es nachfolgende Möglichkeiten der Einschränkung der Höchstentschädigung im Versicherungsfall. Der Versicherer kann Entschädigungen mit einer Höchstsumme vereinbaren, die je Versicherungsfall höchstens
- bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme;
- bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen;
- bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung;
betragen. Schäden, die im laufenden Versicherungsjahr beginnen, fallen insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. Maßgebend ist der niedrigere Betrag.
Welcher Wert wird bei einem Totalschaden von der Feuerversicherung ersetzt?
Hauptsächlich unterscheidet man dabei zwischen der Entschädigung nach dem Neuwert, dem Zeitwert und der Versicherung auf erstes Risiko. Der Versicherer ersetzt bei zerstörten Sachen den Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles. Bei Reparaturen werden die Reparaturkosten gekürzt, soweit durch die Reparatur der Versicherungswert der Sache gegenüber dem Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht wird.
Behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen bleiben, sofern nichts anderes vereinbart ist, sowohl für die Restwerteanrechnung als auch für den erhöhten Schadenaufwand durch Mehrkosten unberücksichtigt.
Neuwert
Im Schadensfall wird der Neuwert, d.h. der Wert, der erforderlich ist, um die Sachen in gleicher Art und Güte wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen, ersetzt. Bei Gebäuden ist dies der ortsübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren sowie sonstiger Konstruktions- und Planungskosten. Sofern der Wert durch Abnutzung weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt, wird der Zeitwert ersetzt. Im Reparaturschadensfall werden die angefallenen Reparaturkosten vom Versicherer übernommen.
Wiederaufbauverpflichtung
Ist die Entschädigung zum Neuwert vereinbart, erwirbt der Versicherungsnehmer auf den Teil der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), einen Anspruch nur, soweit und sobald er innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalles sichergestellt hat, dass er die Entschädigung dazu verwendet, um ein Gebäude in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen. Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, so genügt es, wenn das Gebäude an anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederhergestellt wird.
Zeitwert
Der Zeitwertschaden wird bei zerstörten Gebäuden gemäß den Bestimmungen über den Versicherungswert festgestellt. Bei beschädigten Gebäuden werden die Kosten einer Reparatur um den Betrag gekürzt, um den durch die Reparatur der Zeitwert der Sache gegenüber dem Zeitwert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles erhöht würde.
Versicherung auf Erstes Risiko
Bei einer Versicherung auf erstes Risiko verzichtet der Versicherer auf die Einrede einer Unterversicherung. Die Versicherung auf erstes Risiko wird in der Feuerversicherung meist nur für einzelne Positionen innerhalb des Versicherungsvertrages vereinbart.
Fälligkeit der Entschädigung
Wann wird die Entschädigungsleistung erbracht?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versicherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer kann frühestens einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der nach der allgemeinen Sachlage mindestens zu zahlen ist.
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer den Nachweis geführt hat, dass er die Wiederherstellung des Gebäudes sichergestellt hat.
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