Versicherte Gefahren in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Wogegen ist man in der betrieblichen Inhaltsversicherung versichert? Wo (örtlicher Geltungsbereich) besteht der Versicherungsschutz?

Die betriebliche Inhaltsversicherung ist in der Regel eine Kombination von Versicherungen, die aus einzelnen Risikobausteinen zusammengestellt werden kann. Mögliche Bausteine sind, die Einbruchdiebstahlversicherung, die Elektronikversicherung, die Elementarschadenversicherung, die EC-Versicherung (Extended Coverage), die Feuerversicherung, die Leitungswasserversicherung und die Sturmversicherung. Die Anzahl der Risikobausteine, die vom Versicherungsnehmer gewählt werden können, ist nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich ist jede Kombination machbar und sinnvoll, wenn sie dem zu versichernden Interesse des Betriebes entspricht.

Örtlicher Geltungsbereich der betrieblichen Inhaltsversicherung

Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des im Versicherungsvertrag dokumentierten Versicherungsortes. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles vom Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen.

Versicherungsort sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke.

Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen sind versichert, wenn dies in der betrieblichen Inhaltsversicherung vereinbart worden ist. Soweit solche Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen versichert sind, besteht nur auf dem Betriebsgrundstück Versicherungsschutz, in den Wohnräumen der Betriebsangehörigen besteht kein Versicherungsschutz.

Sind Bargeld und Wertsachen versichert, besteht Versicherungsschutz nur in verschlossenen Räumen oder Behältnissen der im Versicherungsvertrag bezeichneten Art. Sofern zusätzlich vereinbart, sind diese während der Geschäftszeit oder sonstiger vereinbarter Zeiträume auch ohne Verschluss bis zu der vereinbarten Entschädigungsgrenze versichert.

Versicherte Gefahren in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Einbruchdiebstahlversicherung

Die Einbruchdiebstahlversicherung schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raubinnerhalb eines Gebäudes oder Grundstücks, Raub auf Transportwegen,Raub von Sachen in Schaukästen oder Vitrinen oder durch den Versuch einer dieser Taten.

Elektronikversicherung

Die Elektronikversicherung ersetzt Schäden, die durch unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen und bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung entstanden sind.

Extended Coverage Versicherung

Die "EC-Versicherung", Extended Coverage Versicherung bietet Schutz gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen durch zusätzliche Gefahren, wie innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik, Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall, Sprinkler-Leckage, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.

Feuerversicherung

Die Feuerversicherung bietet Versicherungsschutz gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Aufprall von Luftfahrzeugen, seinerTeile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oderImplosion.

Leitungswasserversicherung

Die Leitungswasserversicherung bietet Schutz gegen Schäden für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an versicherten Rohren, gegen Nässeschäden und Feuchtigkeit an versicherten Sachen.

Sturmversicherung

In der Sturmversicherung sind Schäden abgedeckt, die dadurch entstehen, dass Sturm oder/und Hagel unmittelbar auf die versicherten Sachen einwirken oder dass durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden, geworfen werden.

Generelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Grundsätzlich sind drei Schadenursachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, nämlich Schäden, die durch Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie ausgelöst werden. Im Rahmen der Extended Coverage Versicherung gibt es Ausnahmen.

Ausschlussgrund Krieg

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.

Ausschlussgrund Innere Unruhen

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Innere Unruhen.

Ausschlussgrund Kernenergie

Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.

Versicherungsvergleich für die betriebliche Inhaltsversicherung

Für eine objektive Betrachtung der Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss einer betrieblichen Inhaltsversicherung ist es angebracht, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Wir stellen Ihnen hier kostenlos unseren Vergleich betriebliche Inhaltsversicherung zur Verfügung.

Versicherungsberatung für eine betriebliche Inhaltsversicherung

Sollte Ihnen die Materie rund um die betriebliche Inhaltsversicherung oder die Firmenversicherung insgesamt doch zu kompliziert sein oder sind die Tarifangaben in unserem Vergleich nicht ausreichend für Sie, so können Sie sich kostenlos und für Sie unverbindlich von einem unserer Versicherungsexperten beraten lassen. Füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus und senden Sie es ab.

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