Versicherungssumme und Versicherungswert in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie in der betrieblichen Inhaltsversicherung ist die richtige Versicherungssumme. Die Versicherungssumme soll dem Versicherungswert des Inventars eines Betriebes entsprechen. Es ist daher von eminenter Bedeutung, die Versicherungssumme und den Versicherungswert genau festzustellen. Hierzu verwendet man in der Regel einen Wertermittlungsbogen. Ein Musterformular "Wertermittlung betriebliche Inhaltsversicherung" finden Sie in unserem Download-Center.

Versicherungswert von beweglichen Sachen (Inventar)

Der Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung ist in der Regel immer der Neuwert. Unter dem Neuwert versteht man den Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen. Für die Berechnung ist der jeweils niedrigere Betrag anzusetzen.Der Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung kann auch zumindest teilweise der Zeitwert sein. Der Zeitwert ist maßgebend, wenn dies Versicherung nur zum Zeitwert vereinbart ist oder falls der Zeitwert im Fall der Versicherung zum Neuwert weniger als 40 Prozent des Neuwertes beträgt. Diese Formulierung nennt man auch den Zeitwertvorbehalt. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert des Inventars abzüglich eines Betrages, der durch den Abnutzungsgrad der Sachen bestimmt wird.

Der Versicherungswert der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung kann auch der gemeine Wert sein, wenn  die Sachen für ihren Zweck allgemein oder im Betrieb des Versicherungsnehmers nicht mehr zu verwenden sind. Der gemeine Wert ist der für den Versicherungsnehmer erzielbare Verkaufspreis für die Sache oder für das Altmaterial.

Der Versicherungswert von Vorräten ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen oder sie neu herzustellen, wobei immer der niedrigerer der beiden Werte anzusetzen ist. Der Versicherungswert ist begrenzt durch den erzielbaren Verkaufspreis, bei nicht fertig gestellten eigenen Erzeugnissen durch den erzielbaren Verkaufspreis der fertigen Erzeugnisse.

Der Versicherungswert von Einzelanfertigungen, wie Modelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner von typengebundenen, für die laufende Produktion nicht mehr benötigten Fertigungsvorrichtungen, ohne Kaufoption geleasten Sachen oder geleasten Sachen, bei denen die Kaufoption bei Schadeneintritt abgelaufen war, sowie für alle sonstigen nicht genannten beweglichen Sachen ist entweder der Zeitwert oder unter den genannten Voraussetzungen der gemeine Wert.

Der Versicherungswert von Wertpapieren ist bei Wertpapieren mit amtlichem Kurs der mittlere Einheitskurs am Tag der jeweils letzten Notierung aller amtlichen Börsen der Bundesrepublik Deutschland, bei Sparbüchern der Betrag des Guthabens und bei sonstigen Wertpapieren der Marktpreis.

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Versicherungsvergleich

Neben der Ermittlung der richtigen Versicherungssumme sollte auch immer ein Versicherungsvergleich für die betriebliche Inhaltsversicherung vorgenommen werden. Nur eine objektive Betrachtung der Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss oder dem Wechsel einer betrieblichen Inhaltsversicherung durch einen Versicherungsvergleich gibt Ihnen die optimale Sicherheit. Wir stellen Ihnen hier kostenlos unseren Vergleich betriebliche Inhaltsversicherung zur Verfügung.

Versicherungsberatung für eine betriebliche Inhaltsversicherung

Sollte Ihnen die Materie rund um die betriebliche Inhaltsversicherung oder die Firmenversicherung insgesamt doch zu kompliziert sein oder sind die Tarifangaben in unserem Vergleich nicht ausreichend für Sie, so können Sie sich kostenlos und für Sie unverbindlich von einem unserer Versicherungsexperten beraten lassen. Füllen Sie dazu das nachstehende Formular aus und senden Sie es ab.

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