Versicherte Sachen in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Die auf den ersten Blick so einfach zu beantwortende Frage: „Was ist in der betrieblichen Inhaltsversicherung versichert?“, ist ein wenig komplizierter, als es den Anschein hat. Grundsätzlich sind nur bewegliche Sachen versichert, denn die mit dem Gebäude verbundenen Sachen werden in der Regel der Gebäudeversicherung zugerechnet und für Maschinen und maschinelle Einrichtungen ist die Maschinenversicherung zuständig. Die Versicherungsgesellschaften haben für die Beschreibung der beweglichen Sachen ihren eigenen Terminus entwickelt.

Was sind bewegliche Sachen?

Bewegliche Sachen sind im allgemeinen im Inventar des Betriebs aufgeführt. Als bewegliche Sachen gelten auch in das Gebäude eingefügte Sachen, die der Versicherungsnehmer als Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.

Bewegliche Sachen sind nur versichert, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer der Sachen ist, er sie unter Eigentumsvorbehalt erworben oder mit einer Kaufoption geleast hat, die zum Schadenzeitpunkt noch nicht abgelaufen oder bereits ausgeübt war, und Sachen die er sicherungsübereignet bekommen hat.

Versicherungsschutz für fremdes Eigentum in der betrieblichen Inhaltsversicherung

Fremdes Eigentum ist unter bestimmten Voraussetzungen auch versichert. Neben den oben genannten Leasing- Gegenständen und der Sicherungsübereignung gibt es weitere Möglichkeiten. So ist fremdes Eigentum auch versichert, soweit es seiner Art nach zu den versicherten Sachen gehört und dem Versicherungsnehmer zur Bearbeitung, Benutzung, Verwahrung oder zum Verkauf in Obhut gegeben wurde und soweit nicht der Versicherungsnehmer nachweislich, insbesondere mit dem Eigentümer, vereinbart hat, dass die fremden Sachen durch den Versicherungsnehmer nicht versichert zu werden brauchen.

Welche Bedeutung haben die versicherte Interessen?

Die Versicherung von geleasten und sicherungsübereigneten Sachen gilt für Rechnung des Eigentümers und des Versicherungsnehmers. In den sonstigen Fällen des versicherten fremden Eigentums ist jedoch für die Höhe des Versicherungswertes nur das Interesse des Eigentümers maßgebend.

Was zählt in der betrieblichen Inhaltsversicherung nicht zu den versicherte Sachen?

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind die nicht versicherten Sachen aufgeführt. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese nicht versicherbar sind. Gegebenfalls müssen Zusatzversicherungen oder Leistungseinschlüsse vereinbart werden.

Nicht versichert sind (sofern nicht anderes vereinbart):

  • Bargeld und Wertsachen, (Wertsachen sind Urkunden z.B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Briefmarken, Münzen und Medaillen, Perlen und Edelsteine, Schmucksachen, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, ausgenommen Sachen, die dem Raumschmuck dienen
  • Geschäftsunterlagen
  • Baubuden, Zelte und Traglufthallen
  • Zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen
  • Hausrat aller Art
  • Automaten mit Geldeinwurf (einschließlich Geldwechsler) samt Inhalt sowie Geldausgabeautomaten, sofern es sich nicht um Vorräte handelt
  • Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen

Wie sind Daten und Programme für Computer versichert?

Grundsätzlich unterscheidet man in der Inhaltsversicherung zwischen Computerprogrammen und Computerdaten. Weitere Prämisse für den Schadenersatz ist, dass die hervorgerufenen Schäden an Daten und Programmen unmittelbar auf ein versichertes Ereignis zurückzuführen sind. So ist die Zerstörung von Daten oder Programmen durch einen Elementarschaden nur dann versichert, wenn diese direkt durch ein Elementarschaden verursacht wurden und Elementarschäden als Zusatzversicherung in die betriebliche Inhaltsversicherung aufgenommen wurden.

Schaden am Datenträger

Entschädigung für Daten und Programme wird nur geleistet, wenn der Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit der Daten und Programme durch einen dem Grunde nach versicherten Schaden an dem Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, verursacht wurde.

Daten und Programme, die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig sind

Der Versicherer ersetzt die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendigen Daten und Programme im Rahmen der Position, der die Sache zuzuordnen ist, für deren Grundfunktion die Daten und Programme erforderlich sind. Für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendige Daten und Programme sind System-Programmdaten aus Betriebssystemen oder damit gleichzusetzende Daten.

Daten und Programme, die als Handelsware genutzt werden

Der Versicherer ersetzt die auf einem versicherten und zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeicherten Daten und Programme im Rahmen der Position, die dem zum Verkauf bestimmten Datenträger zuzuordnen ist.

Sonstige Daten und Programme (Standardprogramme)

Der Versicherer ersetzt sonstige Daten und Programme im Rahmen der Position Geschäftsunterlagen. Sonstige Daten und Programme sind serienmäßig hergestellte Standardprogramme, individuelle Programme und individuelle Daten, die weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch auf einem zum Verkauf bestimmten Datenträger gespeichert sind.

Ausschlüsse vom Versicherungsschutz

Nicht versichert sind Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nichtlauffähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit befinden.

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Umstände keine Entschädigung für Kosten, die zusätzlich entstehen, weil die versicherten Daten oder Programme durch Kopierschutz-, Zugriffsschutz- oder vergleichbare Vorkehrungen (z. B. Kopierschutzstecker oder Verschlüsselungsmaßnahmen) gesichert sind (z. B. Kosten für neuerlichen Lizenzerwerb).

Versicherungsvergleich für die betriebliche Inhaltsversicherung

Für eine objektive Betrachtung der Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften vor dem Abschluss einer betrieblichen Inhaltsversicherung ist es angebracht, einen Versicherungsvergleich durchzuführen. Wir stellen Ihnen hier kostenlos unseren Vergleich betriebliche Inhaltsversicherung zur Verfügung.

Versicherungsberatung für eine betriebliche Inhaltsversicherung

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