Die Höhe des Krankentagegeldes für Selbständige

Die Höhe des Krankentagegeldes für Selbständige kann grundsätzlich frei bestimmt werden, darf aber nicht über dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate liegen. Als Nettoeinkommen gilt bei Selbständigen der ermittelte Gewinn (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben). In der Regel kann man rund 70% des Gewinns als bedarfsgerechte Höhe des Krankentagegeldes ansetzen.

Bei einer Einkommensveränderung kann man natürlich jederzeit das Krankentagegeld den tatsächlichen Einkommensverhältnissen anpassen.

Der Versicherte ist verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich eine nicht nur vorübergehende Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen.

Was kostet die Krankentagegeldversicherung für Selbständige?

Das hängt in erster Linie von der Höhe des gewünschten Tagegeldes und von der Karenzzeit (s.o.) ab. Nachfolgend einige Beitragsbeispiele für einen 31jährigen Mann mit einem Krankentagegeld von 100 Euro:

Krankentagegeld ab dem 08. Tag = 195,00 € Monatsbeitrag
Krankentagegeld ab dem 15. Tag = 125,00 € Monatsbeitrag
Krankentagegeld ab dem 22. Tag =  85,00 € Monatsbeitrag
Krankentagegeld ab dem 43. Tag =  30,00 € Monatsbeitrag

Man kann an diesem Beispiel deutlich erkennen, dass der Beitrag immens steigt, je kürzer die Karenzzeit gewählt wird. Durch eine Staffelung des Krankentagegelds kann man Beiträge sparen. So sollte man zweckmäßigerweise für die ersten Wochen ein niedrigeres Tagegeld absichern, um es bei längerer Krankheitsdauer stufenweise zu erhöhen.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Krankentagegeldversicherung im In- und Ausland?

Das Krankentagegeld wird für unbegrenzte Dauer gezahlt. Die Leistungspflicht endet erst mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit oder der Altersrente.

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Deutschland. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt. Für einen vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Verlegt eine versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wird für in diesem Staat akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld in vertraglichem Umfang für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

Der Einschluss von Leistungen auch für schwangerschaftsbedingte Krankheiten und Entbindungen sollte bei Frauen auf jeden Fall vereinbart werden.

Service und Beratung für die Krankentagegeldversicherung von Selbständigen

Da das Preis/Leistungsverhältnis zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich ist, lohnt sich immer ein Krankentagegeldvergleich.

Bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht, die optimale Krankentagegeldversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat von einem unabhängigen Versicherungsexperten anzunehmen.

Unser Service für Sie:

Fordern Sie nachstehend kostenlos und unverbindlich eine individuelle Beratung und ein Angebot zu Ihrer Krankentagegeldversicherung an.