Krankentagegeldversicherung
Ob Angestellter, Freiberufler oder selbstständiger Unternehmer, die finanzielle Sicherheit und damit auch der Lebensstandard hängen ganz entscheidend von der eigenen Arbeitskraft ab. Bei längerer Krankheit, die eine Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht, sind finanzielle Einbussen unabwendbar, wenn für diesen Fall nicht entsprechend vorgesorgt wird, z.B. mit einer Krankentagegeldversicherung.
Eine Krankentagegeldversicherung bietet Versicherungsschutz gegen einen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch eine Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Der Versicherer zahlt im Versicherungsfall für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Krankentagegeld bis zur Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der versicherten Person.
Voraussetzung für den Anspruch auf Krankentagegeld
Eine Arbeitsunfähigkeit, die eine Zahlung von Krankentagegeld auslöst, liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise mehr ausüben kann und sie auch nicht ausübt. Ferner darf die versicherte Person keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Umfang des Versicherungsschutzes in der Krankentagegeldversicherung
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich üblicherweise aus den im Versicherungsschein genannten Vereinbarungen, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Tarifbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Für das Versicherungsverhältnis gilt in Deutschland deutsches Recht.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich generell nur auf Deutschland. Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle statt des Krankentagegeldes ein Krankenhaustagegeld in Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes bezahlt. Voraussetzung ist die medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus.