Krankentagegeld für Arbeitnehmer
Verdienstausfall-Versicherung
Arbeitnehmer erhalten im Fall ihrer Arbeitsunfähigkeit eine sogenannte Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber, die in der Regel auf 6 Wochen befristet ist. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung ein "Krankengeld" in Höhe von 70 % des letzten Bruttoverdienstes, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Von diesem Betrag werden aber noch anteilig die Sozialversicherungsabgaben (Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Solidaritätszuschlag) abgezogen, sodass sich in den meisten Fällen eine Differenz zu Lasten des Versicherten ergibt.
Bei Arbeitnehmern, deren Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt, stellt sich die Situation noch problematischer dar. Bei ihnen werden nur 70% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung bezahlt.
Für die letzten beiden Jahre sieht das dann wie folgt aus:
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2009
44.100 € p.a. oder 3.675 € pro Monat.
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung betrug 2010
45.000 € p.a. oder 3.750 € pro Monat.
Beispielberechnung:
Wenn ein Arbeitnehmer also im Jahr 2010 ein Bruttogehalt von 5.000 Euro monatlich erzielt hatte, erhielt er ein Krankengeld von maximal 3.500 €, wovon noch die Arbeitnehmer-Anteile der Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden.
Für 2010 wären das im obigen Beispiel noch einmal 0,975% für die Pflegeversicherung, 9,95% für die Rentenversicherung und 1,45% für die Arbeitslosenversicherung, insgesamt würden also noch einmal 12,375% = 618,75 € abgezogen werden. Der Arbeitnehmer würde dann also maximal 2.881,25 € Krankengeld ausgezahlt erhalten. Für die Differenz zum durchschnittlichen Netto-Einkommen der letzten zwölf Monate empfiehlt sich daher der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.
Höhe der Krankentagegeldversicherung
Die Höhe des Krankentagegeldes kann grundsätzlich frei bestimmt werden, es darf aber zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern, wie z.B. Verletztengeld und Übergangsgeld, das auf einen Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen.
Zieht man das obige Beispiel heran und geht von einem Netto-Einkommen von 3.600 Euro aus, so könnten maximal 780 € monatlich oder 26 € täglich abgesichert werden.
Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist dabei der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
Bei Änderung des Nettoeinkommens ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherungsunternehmen unverzüglich die Minderung des aus der Berufstätigkeit herrührenden Nettoeinkommens mitzuteilen. Bei einer Einkommenserhöhung kann natürlich jederzeit das Krankentagegeld den Einkommensverhältnissen angepasst werden.
Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung
Arbeitnehmer, die eine private Krankenvollversicherung abgeschlossen haben, müssen auch ein Krankentagegeld ab dem 43.Tag in den Versicherungsvertrag einbeziehen, da der Arbeitgeber sonst nicht verpflichtet ist, den 50%igen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung zu zahlen.
Was kostet die Krankentagegeldversicherung für Arbeitnehmer?
Die Tarifgestaltung bei der Krankentagegeldversicherung ist sehr differenziert. Im Wesentlichen kommt es auch auf die Leistungsdauer an. Die Tarife unterscheiden da zwischen Laufzeiten von 12 Wochen bis zu 96 Wochen und teilweise sogar unbegrenzt.
Die Beiträge für einen Mann, der ab dem 43.Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Krankentagegeld von 85 € erhält, liegen zwischen 27 und 32 Euro monatlich.
Service und Beratung für die Krankentagegeldversicherung der Arbeitnehmer
Da das Preis/Leistungsverhältnis zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich ist, lohnt sich immer ein Krankentagegeldvergleich.
Bei der Vielzahl an Tarifen, Leistungsoptionen und auch Anbietern, ist es nicht leicht, die optimale Krankentagegeldversicherung für die eigenen Belange zu finden. Hier sollte man sich nicht scheuen, den Rat von einem unabhängigen Versicherungsexperten anzunehmen.
Unser Service für Sie:
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