Krankentagegeld für Selbständige
Wer kann eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige abschließen?
Versichert werden können immer nur eine oder mehrere bestimmte Person/en Die zu versichernden Personen werden im Antrag namentlich aufgenommen. Versichert werden können alle Personen zwischen 16 und 65 Jahren, die selbständig erwerbstätig sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.
Wozu dient die Krankentagegeldversicherung?
Eine Krankentagegeldversicherung für Selbständige und Freiberufler bietet Versicherungsschutz gegen Verdienstausfall als Folge von Krankheiten oder Unfällen, soweit dadurch eine Arbeitsunfähigkeit verursacht wird. Ein Unfall im Sinne der Bedingungen für die Krankentagegeldversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Eine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und auch keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Für den Selbständigen ist daher zu überlegen:
- Wie lange kann ich im Fall meiner Krankheit auch ohne laufende Einnahmen auskommen und ab wann benötige ich Geld von der Krankentagegeldversicherung?
- Welches Tagegeld benötige ich, um meine laufenden, geschäftlichen und privaten Ausgaben zu decken?
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
Der Vertragsbeginn ist immer der Erste eines Monats.
Der Versicherungsvertrag wird pro Person und Tarif zunächst für ein bis drei Versicherungsjahre abgeschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um je ein Versicherungsjahr, sofern der Versicherungsnehmer ihn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich kündigt.
Grundsätzlich beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für Entbindungen, Psychotherapie und Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit.
Personen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheiden, wird bis zur Höhe des bisherigen Krankengeldanspruchs die nachweislich dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.
Viele Versicherer bieten dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, gegen Vorlage ein ärztliches Gesundheitszeugnis auf die Wartezeiten zu verzichten.
Beim Abschluss des Versicherungsvertrages für die Krankentagegeldversicherung sollte man darauf achten, dass die Möglichkeit besteht, das Krankentagegeld bei steigendem Einkommen ohne weitere Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung für Selbständigen
Krankentagegeld wird generell nicht bereits ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit bezahlt, es werden immer Karenzzeiten vereinbart. Die Karenzzeit ist de Zeitraum, in dem trotz Arbeitsunfähigkeit noch kein Krankentagegeld bezahlt wird. Die Versicherungsgesellschaften bieten eine große Menge verschiedener Möglichkeiten, sich im Rahmen der individuellen Erfordernisse mit unterschiedlichen Karenzzeiten abzusichern. Mögliche Karenzzeiten sind (jeweils in Tagen): 3, 4, 7, 14, 21, 28, 42, 91, 182 oder 365.
Je kürzer die Karenzzeit gewählt wird, desto teurer wird der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, das Krankentagegeld zu staffeln, um die persönlichen Erfordernisse und die Beitragshöhe in Einklang zu bringen.
Beispiel:
ab dem 8.Tag 50,00 € Krankentagegeld, ab dem 29.Tag 75,00 € Krankentagegeld und ab dem 92.Tag dann 100,00 €.
Nicht allen Berufsgruppen werden alle Karenzzeiten angeboten. So gibt es z.B. für Gastronomen keine kurzen Karenzzeiten und geringere Höchstsummen für das Krankentagegeld.
Weiter Seite 2