Krankenhaustagegeldversicherung
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Wer kann eine Krankenhaustagegeld-versicherung abschließen?
Wozu dient die Krankenhaustagegeld-versicherung?
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
Kündigung der Krankenhaustagegeld-versicherung
Höhe des Krankenhaustagegeldes
Eine Krankenhaustagegeldversicherung ist eine Zusatzversicherung, die in einer vorher vereinbarten festen Summe ausgezahlt wird. Die Höhe der anfallenden Kosten im Krankenhaus spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist nur, dass es sich um eine ärztlich verordnete medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfall, Entbindung oder Fehlgeburt der versicherten Person handelt. Berufsunfälle sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit. Wie der Versicherungsnehmer das Krankenhaustagegeld verwendet, bleibt ihm überlassen. Ein Verwendungsnachweis muss nicht erbracht werden.
Wer kann eine Krankenhaustagegeldversicherung abschließen?
Eine Krankenhaustagegeldversicherung können grundsätzlich alle gesetzlich und privat Krankenversicherten abschließen. Letztendlich kann also jedermann, da in Deutschland Versicherungspflicht besteht, in einer entsprechenden Versicherung abgesichert werden. Einschränkungen gibt es hinsichtlich des Höchsteintrittsalters, was jedoch bei den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich gehandhabt wird.
Wozu dient die Krankenhaustagegeldversicherung?
Trotz des Bemühens der Krankenhäuser, die Patienten möglichst schnell wieder zu entlassen, dauern Krankenhausaufenthalte in der Regel mindestens mehrere Tage bis zu mehreren Wochen. Damit sich der Patient wohl fühlt, werden in vielen Krankenhäusern „Extras“ angeboten, die natürlich ihren Preis haben. Daneben entstehen für die Familie und die Familienangehörigen teilweise erhebliche besondere Aufwendungen, die zu bezahlen sind.
Gerade bei längerem Krankenhausaufenthalt können zudem finanzielle Probleme entstehen. Die Behandlungskosten werden zwar von den gesetzlichen beziehungsweise privaten Krankenversicherungen übernommen, in der Regel kommen auf den Patienten jedoch zusätzliche, nicht geplante, Ausgaben hinzu.
Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung erhält der Versicherungsnehmer für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes das vereinbarte Krankenhaustagegeld, zeitlich unbegrenzt und steuerfrei. Damit können die entstehenden Zusatzkosten begleichen werden. Das Krankenhaustagegeld steht natürlich auch für jeden anderen Zweck zur Verfügung.
Zusatzkosten, die für eine Familie bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen können, sind:
- Telefonkosten, TV-Kosten oder Internetgebühren
- Fahrtkosten ins Krankenhaus
- Haushaltshilfe als Ersatzkraft für die Hausfrau und Mutter
- Zuzahlung von 10 EUR pro Tag an die gesetzliche Krankenversicherung
- Geschenke, Lektüre, Zusatzverpflegung
- Unterkunftskosten für einen Elternteil, der sein Kind ins Krankenhaus begleiten möchte (Rooming in)
Vertragsbeginn und Vertragslaufzeit
Versicherungsbeginn kann nur der erste Tag eines Monats sein. Anträge, die bis zum 15. eines Monats beim Versicherer eingehen, können mit Beginn des laufenden Monats, später eingehende Anträge frühestens zum 1. des Folgemonats angenommen werden. Der Versicherungsvertrag läuft bis zum nächsten 01.01. und dann noch zwei weitere Jahre. Danach verlängert sich die Laufzeit automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht mindestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Bedingungsgemäß beträgt die allgemeine Wartezeit drei Monate. Für Entbindungen, Psychotherapie, Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie gibt es eine besondere Wartezeit von acht Monaten. Die Wartezeiten entfallen, wenn der stationäre Aufenthalt durch einen Unfall erforderlich wurde.