Kurtagegeldversicherung

Die Kurtagegeldversicherung ist eine unselbständige Versicherung, sie kann nur zusätzlich zu einem Tarif mit Anspruch auf Kostenerstattung für einen Krankenhausaufenthalt oder Krankheitskosten abgeschlossen werden. Für einen Kuraufenthalt muss der Versicherte wie bei einem Krankenhausaufenthalt Zuzahlungen von zehn Euro pro Tag leisten, wenn er über 18 Jahre alt ist. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Kurkosten nur für eine Kur von maximal drei Wochen innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren.

Um hier gegebenenfalls weitere Kurmöglichkeiten und den zusätzlichen Aufwand, den eine Kur mit sich bringt, abzudecken, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Kurtagegeldversicherung.

Wer kann eine Kurtagegeldversicherung abschließen?

Aufgenommen werden können alle im Geschäftsgebiet des Versicherers wohnenden Personen, die das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Aufnahme von Personen mit einem Eintrittsalter über 65 Jahre ist nur zu besonderen Bedingungen möglich.

Wozu dient die Kurtagegeldversicherung ?

Mit einem Kuraufenthalt sind immer auch Zusatzkosten verbunden, die mit einer Kurtagegeldversicherung abgedeckt werden können.

Insbesondere sind dies:

  • Fahrtkosten
  • Haushaltshilfe
  • Selbstbeteiligung für in der GKV-Versicherte pro Tag 10 €
  • bei ambulanten Kuren auch Zuzahlungen für Heil- und Arzneimittel
  • Unterbringung
  • Kurmittel wie
    • Trinkkuren, Bäder, Packungen, Massagen,
    • Licht-, Wärme- und sonstige Behandlungen
  • Kurtaxe und sonstige Abgaben

Besondere Bedingungen und Wartezeit für die Kurtagegeldversicherung

Die Wartezeit beträgt 6 Monate. Sie kann durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verkürzt werden.

Das Kurtagegeld wird nur gewährt, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigt.

Bei ärztlich verordneten Kuren muss ein Attest des behandelnden Krankenhausarztes vorliegen, aus dem die medizinische Notwendigkeit der Kurbehandlung hervorgeht.

Wird eine Kur durch den Arzt empfohlen, so muss der Patient ein Empfehlungsschreiben des Arztes vorlegen. Die anfallenden Kosten sind durch Rechnungen zu belegen, aus denen der Name der behandelten Person, die Krankheitsbezeichnung sowie Behandlungstage und Einzelleistungen ersichtlich sind.

Die ärztlich empfohlene Kur ist nicht von einem Krankenhausaufenthalt abhängig.

Leistungsvoraussetzungen

Der Kuraufenthalt und  die Kurdurchführung müssen in einem ärztlich geleiteten und mit ausreichenden Einrichtungen für Kurdurchführungen versehenen Sanatorium oder einem diesem vergleichbaren Haus, das nach § 30 der Gewerbeordnung konzessioniert ist, stattfinden.

Die Kur muss innerhalb von 2 Monaten nach einer mindestens 14tägigen stationären Krankenhausbehandlung angetreten werden.

Leistungsumfang

Die Versicherungsleistung beträgt bei Nachweis der erstattungsfähigen Kosten

a) bis zu 100 % des versicherten Tagessatzes, wenn beide besonderen
Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind,

b) bis zu 50 % des versicherten Tagessatzes, wenn eine der besonderen
Leistungsvoraussetzungen erfüllt ist,

c) bis zu 25 % des versicherten Tagessatzes, wenn keine der besonderen
Leistungsvoraussetzungen erfüllt ist.

Zu a): Leistungsdauer je Versicherungsfall bis zu 28 Tagen

Zu b) und c): Leistungsdauer je Leistungsperiode bis zu 28 Tagen

Leistungsdauer

Das versicherte Kurtagegeld wird je Leistungsperiode für höchstens 30 Tage gezahlt. Jede Leistungsperiode umfasst 3 aufeinander folgende Kalenderjahre. Das Jahr des Versicherungsbeginns gilt als erstes Kalenderjahr der ersten Leistungsperiode.

Ein Anspruch für maximal 28 Tage besteht erstmals nach einer Versicherungsdauer von 48 Monaten oder innerhalb dieses Zeitraumes nach einer Anschlussheilbehandlung bzw. Anschlussgesundheitsmaßnahme. Ein erneuter Anspruch entsteht frühestens 48 Monate nach Durchführung der letzten Kur-Maßnahme.

Bei einigen Gesellschaften sind Abweichungen möglich.

Höhe des Kurtagegeldes

Das Mindestkurtagegeld beträgt 3,– Euro. Erhöhungen um je 1,– Euro sind möglich.

Der Höchstbetrag ist bei den Versicherungsgesellschaften sehr unterschiedlich. Insgesamt ist ein Tagessatz von 130 € (AXA-DBV) wohl das höchste Angebot.

Für Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung können maximal nur 40 Euro pro Tag versichert werden.