Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie
In der Krankenvollversicherung können die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie ebenfalls im Rahmen einer Grundversorgung, Komfortversorgung oder der Premiumversorgung frei gewählt werden. Die Grundversorgung (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif) sieht regelmäßig eine 100%-ige Erstattung der Kosten für die Zahnbehandlung vor, jedoch begrenzt durch die sogenannte Zahnstaffel, nach der die Gesamtausgaben pro Jahr im Laufe der Versicherungszeit von 500 € im ersten Jahr bis zur unbegrenzten Leistung im 7. Jahr anwachsen. Diese Einschränkungen sind im Komfort- und Premiumtarif nicht gegeben.
Zum besseren Verständnis der wichtigsten Leistungsunterschiede der drei Tarifklassen in der Krankenvollversicherung für die Zahnbehandlung nachstehend eine Gegenüberstellung wichtiger Leistungsmerkmale in den drei Tarifvarianten.
A= Grundtarif, B= Komforttarif, C= Premiumtarif
Kostenerstattung bei:
Zahnbehandlung | ||
A 100% nach Zahnstaffel |
B 100% ohne Einschränkung |
C 100% ohne Einschränkung |
Zahnersatz | ||
A 60% nach Zahnstaffel |
B 75% ohne Einschränkung |
C 80% ohne Einschränkung |
Kieferorthopädie generell nur bis zum 21.Lebensjahr | ||
A 60% nach Zahnstaffel |
B 75% ohne Einschränkung |
C 100% ohne Einschränkung |
Vor Beginn einer Zahnersatz- oder kieferorthopädischen Maßnahme muss eine Kostenzusage der privaten Krankenversicherung eingeholt werden, ansonsten droht eine Kürzung der tariflichen Leistung um bis zu 50%.
Die Leistungsunterschiede der einzelnen Tarife sind am besten bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherung zu erkennen. Hier gelangen Sie zum Krankenversicherung Vergleich.
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