Welche Leistungen werden für eine Auslandsbehandlung gewährt?

Die Versicherungsleistungen für eine ärztliche Behandlung im Ausland in der privaten Krankenvollversicherung können ebenfalls von der Grundversorgung bis zur Premiumversorgung frei gewählt werden. Die Grundversorgung (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif) sieht eine 60%ige Erstattung bei einem Auslandsaufenthalt in Europa ohne zeitliche Begrenzung vor. Bei einem außereuropäischen Aufenthalt ist der Zeitraum auf einen Monat begrenzt. Im Komfort- und Premiumtarif sind die Zeiträume wesentlich weiter gefasst.

 

 

Zum besseren Verständnis der wichtigsten Leistungsunterschiede der drei Tarifklassen in der Krankenvollversicherung für Auslandsbehandlung nachstehend eine Gegenüberstellung wichtiger Leistungsmerkmale in den drei Tarifvarianten.

A= Grundtarif, B= Komforttarif, C= Premiumtarif

Geltungsbereich des Tarifs
A
Europa
unbegrenzt
Außereuropa
bis zu 1 Monat
B
Europa
unbegrenzt
Außereuropa
bis zu 6 Monaten
C
Europa
unbegrenzt
Außereuropa
bis zu 3 Jahren

 

Erstattungshöhe
A
60%
B
75%
C
100%

 

Krankentransport aus dem Ausland bis 45 Tage Reisedauer
A
100 %
B
100%
C
100%

Terror- und Kriegsereignisse im Ausland sind mitversichert.

 

Übersicht: private Krankenvollversicherung
Überblick über die Krankenvollversicherung Seite 1
Wer ist berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen? Seite 2
Leistungen der privaten Krankenvollversicherung Seite 3
Leistungsunterschiede bei der ambulanten Heilbehandlung Seite 4
Was kann für eine stationäre Heilbehandlung abgesichert werden? Seite 5
Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz Seite 6
Welche Leistungen werden für eine Auslandsbehandlung gewährt? Seite 7

Die Leistungsunterschiede der einzelnen Tarife sind am besten bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherung zu erkennen. Hier gelangen Sie zum Krankenversicherung Vergleich.

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