Welche Leistungen werden für eine Auslandsbehandlung gewährt?
Die Versicherungsleistungen für eine ärztliche Behandlung im Ausland in der privaten Krankenvollversicherung können ebenfalls von der Grundversorgung bis zur Premiumversorgung frei gewählt werden. Die Grundversorgung (nicht zu verwechseln mit dem Basistarif) sieht eine 60%ige Erstattung bei einem Auslandsaufenthalt in Europa ohne zeitliche Begrenzung vor. Bei einem außereuropäischen Aufenthalt ist der Zeitraum auf einen Monat begrenzt. Im Komfort- und Premiumtarif sind die Zeiträume wesentlich weiter gefasst.
Zum besseren Verständnis der wichtigsten Leistungsunterschiede der drei Tarifklassen in der Krankenvollversicherung für Auslandsbehandlung nachstehend eine Gegenüberstellung wichtiger Leistungsmerkmale in den drei Tarifvarianten.
A= Grundtarif, B= Komforttarif, C= Premiumtarif
Geltungsbereich des Tarifs | ||
A Europa unbegrenzt Außereuropa bis zu 1 Monat |
B Europa unbegrenzt Außereuropa bis zu 6 Monaten |
C Europa unbegrenzt Außereuropa bis zu 3 Jahren |
Erstattungshöhe | ||
A 60% |
B 75% |
C 100% |
Krankentransport aus dem Ausland bis 45 Tage Reisedauer | ||
A 100 % |
B 100% |
C 100% |
Terror- und Kriegsereignisse im Ausland sind mitversichert.
Die Leistungsunterschiede der einzelnen Tarife sind am besten bei einem Vergleich der privaten Krankenversicherung zu erkennen. Hier gelangen Sie zum Krankenversicherung Vergleich.
Die neuesten Informationen und Nachrichten der privaten Krankenversicherungen und ihrer Verbände finden Sie bei uns im Abschnitt aktuelle Nachrichten.