Wer ist berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen?

Seit dem 1.1.2007 ist jeder Bundesbürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Der überwiegende Teil ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, also bei einer Krankenkasse, versichert. Ein geringer Teil der Bevölkerung hat die Berechtigung, sich bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Hieran sind allerdings für einige Gruppen bestimmte Bedingungen geknüpft. Es gibt vier verschiedene Gruppen von möglichen Versicherungsnehmern in der privaten Krankenversicherung, deren Berechtigung sich nach unterschiedlichen Kriterien bemisst.

 

 

Beihilfeberechtigte / Krankenversicherung für Beamte

Die meisten Mitglieder der privaten Krankenversicherungen kommen aus dem Bereich der beihilfeberechtigte Personen. Beihilfeberechtigte sind Beamte des Bundes, der Länder und der Kommunen, Richter, Beamte auf Probe, Beamte im Ruhestand und deren Hinterbliebene, sowie Soldaten und Polizisten im Ruhestand, die während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen konnten. Die Krankenversicherung für Beamte hat für den beschriebenen Personenkreis spezielle Beihilfetarife entwickelt. Für diese Gruppe gibt es keine Aufnahmebeschränkungen oder -voraussetzungen.

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Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler

Angehörige dieser Gruppe sind in der Regel nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen sie aber eine Krankenversicherung nachweisen. Die Höhe des Einkommens ist dabei unerheblich, der Unternehmer, Selbständige oder Freiberufler kann seinen privaten Krankenversicherungsschutz selbst gestalten.

Angestellte und Arbeiter

Angestellte und Arbeiter haben nur dann die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung einzutreten, wenn ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) liegt. Die Versicherungspflichtgrenze liegt für das Jahr 2010 bei einem Jahreseinkommen von 49.950 EURO.

Ein Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung ist allerdings nur dann möglich, wenn die Versicherungspflichtgrenze in den letzten drei aufeinander folgenden Jahren überschritten wurde. Zur Berechnung wird die z.Zt. geltende Versicherungspflichtgrenze herangezogen. Das bedeutet, dass derjenige, der 2010 in die private Krankenversicherung wechseln will, in den Jahren 2007,2008 und 2009 jeweils einen Bruttoverdienst von über 49.950 EURO hatte.

Studenten und Praktikanten

Grundsätzlich sind alle Studenten versicherungspflichtig in der Krankenversicherung der Studenten (KVdS). Allerdings kann sich der Student / Praktikant von der Versicherungspflicht befreien lassen und eine private Krankenversicherung abschließen. Die Befreiung muss binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht als Student.

 

Übersicht: private Krankenvollversicherung
Überblick über die Krankenvollversicherung Seite 1
Wer ist berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen? Seite 2
Leistungen der privaten Krankenvollversicherung Seite 3
Leistungsunterschiede bei der ambulanten Heilbehandlung Seite 4
Was kann für eine stationäre Heilbehandlung abgesichert werden? Seite 5
Erstattungsgrenzen für Zahnbehandlung und Zahnersatz Seite 6
Welche Leistungen werden für eine Auslandsbehandlung gewährt? Seite 7

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